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 Men in Black
Freund


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4084
Wohnort: Meckenheim

germany.gif
BeitragVerfasst am: 2/3/2006, 20:28  Titel:  Fachthema der Woche: gesetzliche Rahmenbedingungen für NWM Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Gemäß unserer Liste http://www.mlm-infos.de/ftopic4250.html
gehen wir die gewünschten Themen durch.

Thema diesmal:

Zitat:
Hallo,

vielleicht sollten wir uns überlegen, wie wir gemeinsam daran mitwirken, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen für NWM / MLM gibt, die für den VP mehr Rechtssicherheit schaffen.

Die Verträge sind meist so, dass die Gesellschaft alle Rechte hat und der VP mehr oder weniger rechtlos ist.

Nach dem Motto:

" Ich Chef Du Nix!"


Bitte macht Euch Gedanken zu dem Thema. Wer was vielleicht schon in der Praxis erlebt hat.

Welche AGB Klauseln sollten auf jedenfall gemieden werden.
Welche Klauseln sind gut bzw empfehlenswert.
Faire Muster Verträge etc.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Men in Black am 11/3/2006, 21:11, insgesamt einmal bearbeitet
Jungfrau Geschlecht:Männlich Ziege OfflinePersönliche Gallerie von Men in BlackBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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 schenefeld



Alter: 42
Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: 22869 Schenefeld

germany.gif
BeitragVerfasst am: 4/3/2006, 00:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

auf jeden Fall sollten die Firmen die Ausschließlichkeitsklauseln streichen, warum soll jemand neben Parfum oder Gesundheit, nicht auch Masshemden oder Investment vertreiben.

Gruß

Schenefeld
Zwillinge Geschlecht:Männlich Pferd OfflinePersönliche Gallerie von schenefeldBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Martin Klauder




Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 2833
Wohnort: Thüringen

germany.gif
BeitragVerfasst am: 4/3/2006, 00:49  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich hab von "technischen" Dingen im MLM eher noch nicht so viel Ahnung.
Deshalb weiß ich auch nicht, ob es dafür schon gesetzlich zwingende Vorschriften oder Richtlinien gibt :

Es sollten AGB`s vorhanden sein.

Gruss Cat
_________________
MASSENMARKT WIRD NEU AUFGETEILT - GEHÖREN SIE MIT ZU DEN ERSTEN
STROM + GAS -> Nichts bewegt mehr
 Geschlecht:Männlich  VerstecktPersönliche Gallerie von Martin KlauderBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Marion Hempfing



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3350
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

germany.gif
BeitragVerfasst am: 7/3/2006, 10:43  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Der Bundesverband Network Marketing hat Verhaltensstandards formuliert, die für seine Mitglieder verbindlich sind.

Die betreffen aber leider auch nur das Verhalten der Networker untereinander und gegenüber Interessenten und Kunden, aber nicht das Verhältnis zwischen dem Networker und "seiner" Firma. Das könnte vielleicht erweitert werden?!


(Nun sollte man vielleicht Mitglied im BVNM sein, um mit diesen Verhaltensstandards "Werbung" zu machen, und das kostet leider ein paar Euro. Für Network-Anfänger eine nicht unerhebliche Ausgabe, die sich die meisten wohl noch eher verkneifen werden (ich auch erst mal).

Aber die Standards als solche finde ich richtig gut, und daran halten sollte sich jeder Networker. Es ist nur die Frage, ob es einen Interessenten irgendwie von der Seriosität meines Angebotes überzeugen kann, wenn ich ihm ein Exemplar dieser Standards mit ins Infopaket lege? (Oder z.B. auch die Veröffentlichung der IHK übers NM.)

Das nur mal so nebenbei...))


Zurück zum Thema: Die Ausschließlichkeitsklausel ist nach meinem Verständnis noch recht sinnvoll, wenn es um direkte Wettbewerbsprodukte geht. Wenn sie allerdings für jedes andere Network gilt, ist das nicht ok.

Wichtig finde ich auch, ob es bestimmte Mindestabnahmemengen gibt - für den Einstieg, pro Monat oder beides. Das sollte ein seriöses Unternehmen auch nicht nötig haben.

Und ganz wichtig: Wenn ich die Vertragsbedingungen (als Einsteiger und somit meistens völliger MLM-Neuling) durchlese: verstehe ich überhaupt, worauf ich mich da einlasse? Oder wimmelt der Vertrag vor lauter Fachbegriffen und verklausulierten Formulierungen, für die ich MLM-Profi und Vertragskaufmann sein muss, um sie überhaupt verstehen zu können?

Ich habe erst unterschrieben (weil alles verstanden und für ok befunden), und dann den Vertrag mal meiner Steuerberaterin gezeigt: Sie hatte keine Bedenken. So sollte es sein.
_________________
Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius)
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 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 7/3/2006, 10:54  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Birkenwald hat folgendes geschrieben:
Die Ausschließlichkeitsklausel ist nach meinem Verständnis noch recht sinnvoll, wenn es um direkte Wettbewerbsprodukte geht.


Selbst dann ist sie NICHT sinnvoll und rechtlich bedenklich (Scheinselbständigkeit, Beschneidung der unternehmerischen Freiheit und gesetzlich garantierter Rechte).

Beispiel: Du bist bei Herbalife, würdest zusätzlich (ein paar Deiner Kunden haben daran Interesse) Dessous verkaufen. Création Direkt bietet Dessous - nun darfst Du aber nicht, weil es bei Création Direkt auch Nahrungsergänzung gibt, also direkte Konkurrenzprodukte... schon bist Du angeschmiert...

Jeder Supermarkt hat mehrere Sorten Kaffee, jede Kneipe mehrere Schnapsmarken...

Was man los wird, sollte man auch verkaufen dürfen, ob's Sinn macht oder nicht,. sollte man als Unternehmer selbst entscheiden.
   Online
 Uservorstellung







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Jana Reinartz

Markus Busche

Michael Meyerhofer

Nicole Bayer
  
 Marion Hempfing



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3350
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

germany.gif
BeitragVerfasst am: 7/3/2006, 11:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das Thema Scheinselbstständigkeit geht hier ein wenig in die falsche Richtung, wie ich finde.

Erstens bin ich nicht scheinselbstständig, wenn ich nur die Produkte eines einzigen Herstellers verkaufe - fast jeder Neuwagenhändler wäre dann illegal, weil scheinselbstständig, und alle Franchising-Läden sowieso - sondern ich bin scheinselbstständig, wenn ich nur für einen Kunden arbeite - also meine Vitaminpillen nur einem einzigen Abnehmer verkaufe.

Ausserdem bin ich in meiner unternehmerischen Freiheit auch dann nicht wesentlich eingeschränkt, wenn ich neben Herbalife nicht auch noch Création Direkt oder Amway anbieten kann.

Denn ich betreibe neben Herbalife auch noch ein Zeichenbüro...

Da ist es übrigens ähnlich: Ich habe nur ein CAE-Programm im Einsatz, bin also von einem einzigen Software-Anbieter "abhängig". Ich habe aber viele verschiedene Unternehmen als Auftraggeber, und das ist der springende Punkt. Hätte ich nur einen, wäre ich scheinselbstständig.
_________________
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