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joleen
Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Buchbach und München

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Ein freundlich fröhliches Hallo an alle
mein Name ist Isa, ich bin seit knapp 9 Monaten regelmäßig "Gastleser" in diesem Forum. Jetzt habe ich mich als Mitglied registriert.
Ich hoffe ich bin hier nicht in der falschen Kategorie gelandet, denn ich möchte Euch die Aces Group vorstellen
Ein Gigant in Amerika, dort an der Börse notiert, und Sponsor großer Sportveranstaltungen.
Jetzt weltweit in der Prelaunch, offizieller Start Mitte bis Ende März (vorgesehen 15.03.06).
Vorteile in diesem Network Marketing:
Keine monatlichen Abokäufe
Keine Produktkäufe-/verkäufe
Keine Versicherungen oder sonstigen Kapitalgeschäfte
Keine Heim- oder außer Haus-Präsentationen
Kein Mindestumsatz
Keine Vorkosten (bzw. 25$, werden direkt mit der Prov. verrechnet)
Keine monatlichen Folgekosten
Keine Veranstaltungen
Keine Seminarbesuche
Kostenlose wöchentliche Training Calls
Vielleicht ist das auch etwas für den einen oder anderen hier. Da es nicht so aufwendig ist (reines Internet-Network Marketing), könnte es als gutes zusätzliches Geschäft mitlaufen - natürlich nur, wenn es nicht in direkter Konkurrenz mit Eurem Hauptgeschäft steht.
Da ausführliche und aussagefähige Info's den Rahmen hier sprengen würden, bitte ich diese unter: http://www.acesgroup.net/de einzusehen.
Hier ist auch der Rahmenplan einzusehen.
Tipp
Seht und hört Euch auch die Audiopräsentation auf der Infoseite an: http://www.888leaders.com
Diese ist allerdings in (noch) englischer Sprache, bietet aber einen hervorragenden Überblick über die Popularität des Unternehmens.
Bisher weltweit über 20.000 Registrationen, tägl. knapp 1000 Neuanmeldungen.
Viel Spaß beim Informieren.
Grüße aus Buchbach, Isa |
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Werbung
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AlwaysGoodWines
Weinfreund

Alter: 38
Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 841
Wohnort: Kevelaer

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Hi Joleen,
wie sieht es denn mittlerweile rechtlich aus in Deutschland bzgl. Werben für 888.com (Online-Casino)?
Siehe auch: http://www.mlm-infos.de/forum397.html
Grüße,
Christian |
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joleen
Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Buchbach und München

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Hallo Christian,
die Antwort auf diese Frage hoffte ich hier zu finden ... ich habe mich durch's Web gekämpft, aber außer einem Urteil (Domainhandel - dieser hatte eine entsprechende Domain durchgehen lassen - gegen eine Casinobetreiberin in Schleswig Holstein) nichts aktuelles gefunden.
Die Aces Group besitzt die Lizenz für Deutschland - tja, ... wer weiß was (NEUES)? |
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joleen
Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Buchbach und München

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Das aktuellste, was ich zu diesem Thema gefunden habe ... stammt vom 27.02.06 ...
Von RA Dr. Wulf Hambach und Sarah Madden, Hambach & Hambach
Als Ergebnis der Plenarabstimmung zur ersten Lesung der EU-Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen, die am 16. Februar 2006 im Europäischen Parlament stattfand, ist Glücksspiel in der Richtlinie nicht mehr enthalten. Die Wahrscheinlichkeit steigt jetzt, dass Länder gezwungenermaßen anerkennen, dass geltendes europäisches Recht grenzüberschreitendes Glücksspiel innerhalb der EU bereits zulässt, und zwar aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und der Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission.
Als die Dienstleistungsrichtlinie im Januar 2004 eingebracht wurde, umfasste sie das Glücksspiel, jedoch mit einem Umsetzungstermin bis spätestens im Jahr 2010. Der aktuelle Vorschlag mag zwar eine etwas verwässerte Version der ursprünglichen Richtlinie sein, man kam jedoch an der realen Notwendigkeit eines breiten Einvernehmens nicht vorbei – dieses Einvernehmen schließt jetzt die Erbringung von Glücksspiel-Dienstleistungen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie aus. Die Kommission wird jetzt Änderungen übernehmen, die vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen
wurden. Sie wird hoffentlich einen überarbeiteten Vorschlag vorlegen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Position des Rates bis Ende April. Dieses Datum hält die Kommission jedoch für sehr optimistisch.
Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, betonte am 23. Februar in Dublin bei einem Vortrag zum Thema Globalisierung, dass die Richtlinie in der ursprünglichen Fassung niemals durchsetzbar wäre. In der gegenwärtigen Fassung wird die Umsetzung in geltendes Recht erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, und es bleibt ein Risiko, dass dies gar nicht geschieht. Allerdings ist es, wie in Betting Law News 07/05 angedeutet, sehr unwahrscheinlich, dass Glücksspiele wieder in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Denn sowohl bei den EU-Unterkomitees als auch in den Arbeitsgruppen waren fast alle Mitgliedsstaaten für einen Ausschluss des Glücksspiels. Aus diesen Gründen ist McCreevy ziemlich sicher, dass Glücksspiele im nächsten Vorschlag nicht enthalten sein werden und auch 2010 nicht in den Geltungsbereich einbezogen
werden.
Es gibt eine Reihe von Entscheidungen zum Thema Glücksspiel durch den Europäischen Gerichtshof. Die bekannteste davon ist das Gambelli-Urteil. Mit Ausnahme von Irland und dem Vereinigten Königreich gibt es im Glücksspielsektor in ganz Europa starke Beschränkungen – in den meisten Mitgliedsstaaten gilt ein staatliches Monopol für Glücksspielanbieter. Nach den Entscheidungen des EuGH können die Mitgliedsstaaten Glücksspiel aus Gründen des Gemeinwohls einschränken, allerdings ist die derzeit praktizierte Werbung der staatlichen Anbieter nicht mit den vorgebrachten Zielen der Eindämmung der Glücksspielangebote vereinbar. Dritten kann damit der Zugang zu ihren Märkten nicht mehr verweigert werden.
Wie in den Betting Law News 06/05 und 07/05 berichtet, liegen der Kommission eine Reihe von Beschwerden über Vertragsverletzungen gegen Mitgliedsstaaten vor, die im Glücksspielsektor eine restriktive Politik betreiben, um ihre Märkte abzuschotten (so etwa gegen Schweden, Ungarn, Finnland, Dänemark, die Niederlande, Deutschland und andere).
Kommissar McCreevy äußerte sich in Dublin dahingehend, dass die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen diese von den Vorgaben abweichenden Mitgliedsstaaten unmittelbar bevorstehe. Dies stimmt auch mit der bereits früher geäußerten Meinung des schwedischen Premierministers Christofer Fjellner überein, dass die Kommission nach der Entscheidung des Parlaments, Glücksspiel aus der Dienstleistungs-Rahmenrichtlinie auszuschließen, keine andere Wahl haben werde, als diese Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Oberflächlich betrachtet scheint der Ausschluss von Glücksspielen aus der Dienstleistungsrichtlinie die restriktive Aufrechterhaltung der Staatsmonopole zu stützen.
In der Praxis dürfte es jedoch eher zu erwarten sein, dass sich die Kommission einer eigenen Regelung des Glücksspiel-Marktes annimmt. |
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Martin Klauder

Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 2788
Wohnort: Thüringen

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Hi joleen
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten.
Noch wichtiger als Gesetze sind bei Deinem Geschäft eher die "ANS". Und wenn Du davon nicht Monat für Monat genug AKTIVE hast, bekommst Du noch nicht mal das 1/2 Prozent Provision auf 300 $ Mindesteinsatz.
Die Wahrscheinlichkeit spielsüchtig zu werden ist dabei weitaus grösser, als JEMALS irgendwann den ersten Bonuspool zu erreichen. Und damit nennenswert Geld zu verdienen.
Wenn Du mich fragtst :
-UNINTERESSANT- und dient nur dazu, der acesgroup neue Kunden für Ihre Online-Casinos zu besorgen.
Es tut mir leid für Dich, denn Du bist wirklich überzeugt hier eine interessante Marktlücke / Geschäftsfeld gefunden zu haben.
Nach meiner Einschätzung wird es eher schwer, in der passenden Zielgruppe nennenswert AKTIVE Downlines / Strukturen aufzubauen.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
MfG Cat |
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_________________ MASSENMARKT WIRD NEU AUFGETEILT - GEHÖREN SIE MIT ZU DEN ERSTEN
STROM -> Nichts geht einfacher |
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Uservorstellung
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