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 peterle




Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 11:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Bierschlucker Du bist wohl der alles schlauste was?
Du legst Gesetze aus wie du willst .Ich habe alles Durchgelesen und Finde nicht das ich kein Lotto über England spielen darf.Die Firma hat auch eine Lizenz und ist in der EU .Würdest Du genau Lesen was Du du schickst dann
würdest Du so etwas auch nicht schreiben. Und das mit dem 1. Monat ist Lächerlich denn ich werbe schon seit 4 Monaten damit
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 Herr Jundt
Freund


Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3907
Wohnort: Meckenheim

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BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 14:15  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Peterle,

erstmal willkommen im Forum.

Ich weiß ja nicht ob du vorher schon mal im Forum gelesen hast, bevor du
dich angemeldet hast um die Leute etwas kennen zu lernen.

Wir sind hier nämlich ganz unterschiedliche Typen. Manche Lesen nur,
manche posten auch.

Ich habe persönlich nichts gegen dich oder dein Lotto Network und ich hoffe es kommt zu dir rüber, das einzelne Beiträge nicht die Meinung
aller im Forum widerspiegeln.

Auch Bierschlucker meint es gut mit dir.

Ich will es mal mit meinen Worten sagen:

Juristisch gesehen ist das spielen von ausländischem Lotto für deutsche
Bürger erlaubt.

Das bewerben vom ausländischen Lotto um damit Geld zu verdienen, jedoch zurzeit noch verboten.

Obwohl das moralisch oder aus gesellschaftlicher Sicht betrachtet, nicht normal erscheint, ist die Gesetzt Lage aber zurzeit so.

Das liegt ja daran das Vater Staat sehr viel Geld mit Lotto einnimmt und deswegen, schützt er sich selber und seine Bürger vor anderen Lotterien.

Im Rahmen der EU Erweiterung ist man dabei diese "ungerechte Behandlung" der deutschen VP zu ändern. Aber das dauert halt noch.

http://www.mlm-infos.de/ftopic4499.html

Also Peterle, sei vorsichtig. Wo kein Kläger da auch kein Richter.
Aber den Teufel an die Wand würde ich auch nicht machen.
_________________
Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
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 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

stlucia.gif
BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 15:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Peterle,

Ich hab doch die Gesetze nicht gemacht und ich meine es auch nicht böse mit dir. Dies betrifft ja nicht nur Lotto sondern auch Buchmacherwetten und Onlinecasinos. Ausserdem sind die Genehmigungen für Glücksspiele in der BRD Ländersache was das Ganze noch verwirrender macht. Die Einnahmen von Lotto - Toto - Keno gehen im übrigen auch in die Länderkassen. Ich will dir bestimmt nicht das Geschäft verderben aber die Rechtslage ist halt nun mal so, mir isses doch sch.... egal wo einer sein Glück versucht. Es ist übrigens nicht nur Deutschland das sich gegen die Liberalisierung des Glückspiel- und Wettmarktes wehrt. Es geht, wie Sergej bereits geschrieben hat, um sehr viel Geld. Da du aber über deine eigene angemeldete Webseite und nicht über nen Ref-Link wirbst, bist ja du als Betreiber rechtlich voll verantwortlich für den Inhalt deiner Seite.

Zitat:
Bierschlucker Du bist wohl der alles schlauste was?


Na ja, die angebotenen Links hast du aber schon gelesen?

z.B.:

Zitat:
Ein Affiliate wird jedoch grundsätzlich grundsätzlich weder als Veranstalter noch als Anbieter einzustufen sein. Das OLG Hamburg (Urt. v. 05.06.2002 - Az: 5 U 74/01) führt dazu aus:

"Die Beklagte leitet interessierte Besucher über den eingerichteten Link auf ihrer Webseite lediglich an ihre englische Tochtergesellschaft weiter. Erst dort erfährt der Webseitenbesucher Einzelheiten über die Hundewettmöglichkeiten und kann [...] Wetten abschließen.

Unbeschadet einer Teilnahme an dieser Handlung ist die Beklagte daher selbst nicht als Veranstalterin oder Anbieterin des streitgegenständlichen Glückspiels [...] anzusehen."

Jedoch ist zu beachten, dass auch die Werbung für nicht genehmigte Glücksspiele unter Strafandrohung steht (§ 284 Abs.4 StGB) [13]. Sogar der Teilnehmer an einem nicht genehmigten Glücksspiel macht sich nach § 285 StGB [14] strafbar.

Ein Affiliate - gleich, ob er ein "Pay-per-Click" oder ein sonstiges Programm benutzt - betreibt unstrittig Werbung für einen Merchant. Wirbt er so für ein ungenehmigtes Glücksspiel, begibt er sich daher in die Gefahr der Strafverfolgung.


oder

Zitat:
4. Fazit für Partnerprogramme

Von der Teilnahme an einem Partnerprogramm, das für Glücksspiele ohne eine inländische Genehmigung wirbt, kann angesichts der drohenden rechtlichen Konsequenzen nur eindringlich abgeraten werden.


Nun, diese Aussage stammt ja nicht von mir hier noch ein Link:

Glücksspiel auch nach EuGH-Urteil weiter verboten

Zitat:
Du legst Gesetze aus wie du willst.


Ich lege diese Gesetze nicht aus, das sind richterliche Urteile und die sind doch eindeutig, oder?

MfG Bierschlucker
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 peterle




Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 15:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich binn doch nur Affiliate und nicht der Betreiber.
Was ist es für ein unterschied ob ich den direkt Affiliate link bewerbe oder Ihn in meine Deutsche Domain rein mache. Damit bin ich doch noch immer Affiliate oder?
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 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

stlucia.gif
BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 16:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Peterle,

Zitat:
Was ist es für ein unterschied ob ich den direkt Affiliate link bewerbe oder Ihn in meine Deutsche Domain rein mache. Damit bin ich doch noch immer Affiliate oder?


Prinzipiell hast du schon recht. Nun ist es bei dir allerdings so, dass im Eingabefeld des Browsers deine Webseite erscheint und es somit den Eindruck erweckt es sei dein persönlicher Webauftritt. Das diese Seite nur querverlinkt ist erkennt man nur während des Ladens der Seite. Rechtlich gesehen bist du ja für deinen Webauftritt verantwortlich, es erweckt bei dir den Eindruck das es sich hierbei um deine Seiten handelt. Somit muss der angebotene Inhalt deutschem Recht entsprechen. Das gilt für die Impressumpflicht, AGB's als auch für den dargestellten Inhalt. Und dieser widerspricht eindeutig deutschem Recht! Somit ist dein Webauftritt abmahnfähig und zwar unter deiner Domäne.

Du kannst das jetzt drehen und wenden wie du willst, auch mit Affiliates befindest du dich rechtlich auf sehr unsicherem Boden:

Zitat:
Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Einheitlich bezeichnet die Rechtsprechung eine Internet-Werbung für die Veranstaltung eines nicht zugelassenen Glücksspiels als sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß.

Nach § 3 UWG kann der Affiliate in einem solchen Fall auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Üblicherweise geschieht dies durch eine vorherige Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.


Und sowas kann sehr teuer werden, denn der Streitwert ist in solchen Fällen sehr hoch und somit auch die Rechtsanwaltsgebühren (da sind schnell ein paar tausend Euro wech).

siehe

Anwaltsgebührentabelle

Also wenn du mich fragst, ich würde die Seite angesichts der möglichen rechtlichen Folgen vom Netz nehmen zumal auch aus diesem Grund ein nennenswerter Verdienst nicht zu erwarten ist. Die Rechtslage ist in der Bevölkerung durchaus bekannt, da in letzter Zeit diesbezüglich mehrere Beiträge im Fernsehen liefen.

MfG Bierschlucker
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Robert Mogk

Karin Knopp-Willigalla

Claudia Trummer

Detlef Masur
  
 peterle




Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 16/3/2006, 23:56  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Deutschland ist nicht der Mittelpunkt der Erde und wird auch nie sein.
Ich bewerbe die Seite Weltweit mit einem Englischem Impressum.
Nur weil die Frontseite auf Deutsch ist so ein Theater.
Die Firma wird es schon wissen was erlaubt ist und was nicht.
Seit über 5 Jahren kann man schon in Deutschland damit Werben.
Nur seit Dezember gibt es auch eine Deutsche Frontseite.
Was mich betrifft ich werde damit weiter Werben im Internet .
Und jetzt beenden wir das Thema es ermudet schon.

MFG Peterle
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 udo



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BeitragVerfasst am: 16/8/2006, 00:34  Titel:  Virtual World Direct Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

habe gerade mit Interesse gelesen, was so alles über Virtual World Direct geschrieben wird. Wieso soll dies in Deutschland verboten sein - wenn hier nur ein Syndikat beworben wird?? Sollte dann nicht auch FABER verboten werden?

Udo
Krebs Geschlecht:Männlich Hahn OfflinePersönliche Gallerie von udoBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 udo



Alter: 51
Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Mönchengladbach

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BeitragVerfasst am: 16/8/2006, 00:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Bierschlucker,

wieso sollte Virtual World Direct in Deutschland verboten sein? Was machen die anders als Faber?
Udo
Krebs Geschlecht:Männlich Hahn OfflinePersönliche Gallerie von udoBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
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BeitragVerfasst am: 16/8/2006, 01:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Udo,

Da euch anscheinend die juristischen Links Schwierigkeiten bereiten erklär ichs mal einfach:

Du kannst deutsches Lotto in Deutschland verkaufen bzw. anbieten, österreichisches Lotto in Österreich, nicht aber österreichisches Lotto in Deutschland oder deutsches Lotto in Österreich! Englisches Lotto darfst du genau so wenig in Deutschland anbieten wie deutsches Lotto in England! Englisches Lotto ist auch in Österreich verboten...

Und wenn du versuchst deutsches Lotto in Italien anzubieten sperren die dich gleich weg, die sind noch rigeroser als Deutschland...

Juristisch ist es dabei völlig egal ob das Geschäft im Internet oder direkt abgeschlossen wird!

Auszug aus Faber:

Zitat:
Hinweis: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Interessenten mit Wohnsitz in Deutschland, die in den letzten 3 Monaten nicht in einer FABER-Spielgemeinschaft mitgespielt haben. Sie können das System auch als Basis-Spiel ohne Extraleistungen spielen.


siehe: https://www.faber.de/top600/bestellung_top600.cfm

Warum, glaubst du schreiben die das?

MfG Bierschlucker
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 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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BeitragVerfasst am: 16/8/2006, 01:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Udo,

Noch was, wenn ich jetzt nen Zweitwohnsitz in England hätte könnt ich bei Virtual World Direct auch aus Deutschland mitspielen, da wärs wieder legal. Freilich ist das alles irgend wie Blödsinn, meist wird der Spieler auch nicht belangt obwohl es juristisch möglich wäre, als Affliatanbieter sieht die Sache allerdings ganz anders aus! So wurden in den letzten Monaten in Deutschland einige Wettbüros mit viel Tamtam und noch mehr Polizei geschlossen, im Juli wurden 38 Computer beschlagnahmt und 22 Leute festgenommen wegen illegalem Glückspiel (dazu gehört auch nicht genehmigtes Lotto) im Internet (war alles in den Medien zu lesen)...

Mir wärs das echt nicht wert, das ist genau das Gleiche wie wenn ich mit 0,4 Promille durch Schweden fahre und mir deshalb der Führerschein entzogen wird, da kann ich mich auch nicht drauf berufen das in Deutschland die 0,5 Promillegrenze gilt (in Schweden gilt 0,0)...

Es geht auch nicht darum wie sinnvoll solche Gesetze sind, wenn in Holland Haschisch erlaubt ist muss ich auch wenn das Zeuch aus Holland stammt in Deutschland mit ner Anzeige rechnen wenn ich das einführe und wenn in Deutschland das Anbieten von englischem Lotto verboten ist muss ich halt such mit den Konsequenzen rechnen wenn ichs trotzdem mach...

Haschisch via Internet bestellen über Coffeeshop in Holland oder Cocablätter aus Kolumbien, Peotel aus Mexiko...

MfG Bierschlucker
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