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 Peter Itzel



Alter: 52
Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Offenbach

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BeitragVerfasst am: 17/3/2006, 18:35  Titel:  Ein Problem, das jeden treffen kann. Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Forenkolleginnen und Kollegen,

mir ist so eine Problematik noch nicht untergekommen.
Aber für den Fall, daß sowas auch anderweitig mal vorkommt, oder möglicherweise schon vorgekommen ist, wäre es
interessant zu erfahren, wie man sich ggfs. dann verhalten sollte.

Bei einer mir bekannten Person ist folgendes Problem in der
Zusammenarbeit mit seiner MLM-Partnerfirma aufgetaucht:

Wichtig in diesem Zusammenhang, daß Bestandteil des VP-Vertrages
die bankbestätigte Erlaubnis zur Abbuchung erteilt werden mußte.
Also kein Einzugsermächtigungsverfahren, wo man Beträge über die
Bank zurück fordern kann.

Zu den Fakten:

Partner erhält per Mail die Nachricht, daß im Vorjahr Ware bezogen wurde,
die nicht berechnet worden ist. Gleichzeitig werden 4 Rechnungen übermittelt, die 14 Tage später abgebucht werden sollen.

Partner widerspricht per Mail dieser Ankündigung, da erst von seiner Seite
aus geprüft werden muß, ob die nachträgliche Rechnungsstellung auch tatsächlich berechtigt ist.

Nachprüfung durch den Partner ergibt ein anderes Ergebnis.
Lt. seiner Recherche wurden über € 800 im Vorjahr abgebucht, ohne
daß eine Rechnung dafür vorliegt. In dieser Mail an die Firma wurde
ausdrücklich nochmals einer Abbuchung der geforderten Beträge, bis
zur Klärung widersprochen. Gleichzeitig wurde um Aufklärung von
Ungereimtheiten bei den vorliegenden Rechnungen gebeten, da
einige Rechnungsbeträge nicht mit den Abbuchungen übereinstimmen.

Firma bucht trotz Widerspruchs ab; jedoch nicht die komplette Summe, da
Konto zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt ist.
Gleichzeitig kommt eine Mail vom Unternehmen, daß die Buchhaltung
z.Zt. überfordert ist und die Prüfung des Widerspruchs eine zeitlang
dauern wird.

Brief des Partners per Anschreiben an die Geschäftsführung, daß hier
ein Problem besteht und man bis zum ......... doch Stellung nehmen
sollte. Gleichzeitig eine Rückbuchung der abgebuchten Beträge
gefordert.

Reaktion bis heute NULL !!

Heute ein Mahnschreiben erhalten, wobei unter Einbehaltung der
Provisionszahlung und Berechnung der Rücklastschrift, der noch
offene Betrag zur sofortigen Zahlung angemahnt wird.


Das ist der Stand der Dinge.
Es kann davon ausgegangen werden, daß auch künftige Bonuszahlungen
einfach einbehalten werden.

Die mir bekannte Person hat zwar einen Privatrechtsschutz, aber
aus Kostengründen keinen Gewerberechtsschutz.

Ich persönlich erachte dieses Verhalten schon fast als betrügerisch,
zumal trotz Widerspruchs der Korrektheit der Rechnungen und Widerrufs der Abbuchung, trotzdem abgebucht wurde.
Daß von der Geschäftsführung keine Stellungnahme gekommen ist,
gibt sehr zu denken. In einer anderen Mail wurde eine Sperre des
Partners eingeräumt, sofern die Erlaubnis auf Abbuchung generell
widerrufen wird.


Die Frage ist ganz klar.
Gab, oder gibt es solche Fälle bereits und ohne daß eine Rechtsauskunft
erbeten wird, welche Wege sollte man in diesem Falle gehen ?
Ist dieser Fall evtl. auch etwas für die Polizei (Wirtschaftskriminalität)
und möglicherweise ein Offizialdelikt ?

Vielen Dank für gute Hinweise.

Liebe Grüße
Peter Itzel
Fische Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Gallerie von Peter ItzelBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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 Fräulein Rottenmeier



Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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BeitragVerfasst am: 17/3/2006, 19:49  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

grundsätzlich hat jeder bürger der sich betrogen fühlt die möglichkeit zur nächsten polizeidienststelle zu gehen und anzeige zu erstatten. wobei die bearbeitung da auch sicher dauert.

ich kann nur sagen ich würde in dem falle einen anwalt nehmen und wenn ich ganz ehrlich bin bei der partnerfirma würde ich unter den umständen sofort kündigen (wenn er das nicht schon hat).

desweiteren sollte er sich mit der bank in verbindung setzen welche möglichkeiten es gibt weitere abbuchungen zu verhindern.

aber mal eine frage wird diese bankbestätigte abbuchungserlaubnis unbeschränkt unterschrieben???? ist das nicht ein wenig blauäugig?? so einen freifahrtschein zum zugriff auf mein konto würde ich nie jemandem geben.

das ist doch schon grundsätzlich unseriös.

lg daggi
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 Peter Itzel



Alter: 52
Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Offenbach

germany.gif
BeitragVerfasst am: 17/3/2006, 22:18  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Daggi,

vielen Dank für Deine Antwort.
Grundsätzlich hast Du recht und ich hätte sicherlich auch schon längst
der Person dazu geraten. Aber bislang ist über dieses Unternehmen
noch nichts negatives bekannt geworden und es wird auch immer
wieder nur positiv in den einschlägigien Foren darüber geschrieben.
Das irritiert mich sehr.

Bei mittlerweile über 4.000 Partnern kann dies aber sicherlich kein
Einzelfall sein; das kann ich nicht glauben.

Oder das Vertrauen ist so groß, daß man Nachbelastungen ungeprüft
akzeptiert hat.
Die Form der vertraglichen Abbuchungsvereinbarung existiert nicht nur
bei dieser Firma und ist klarerweise nur auf Rechnungen beschränkt,
die im Vorfeld angekündigt wurden.

Wenn aber im Fall eines Widerspruchs trotzdem abgebucht wird und
das mit der mittlerweile beschriebenen Vorgehensweise, bin ich mir
nicht mir sicher, ob dieses Unternehmen wirklich so seriös arbeitet.

Erstmal besten Dank.

Liebe Grüße
Peter Itzel
Fische Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Gallerie von Peter ItzelBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Konstantin




Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Bauhaus

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 09:45  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Peter Itzel,

mir wurde vor ein paar Tagen die Firma Ziami vorgestellt. Maßhemden und Blusen für 29,90 klang sehr verlockend. Meine Frau und ich ließen uns ausmessen und hatten auch Verständniss für je 10 Euro "Ausmessgebühr". Wir konnten uns auch anfreunden mit dem Gedanken anderen Menschen die Hemden anzubieten und erzählten in unserem Bekanntenkreis davon. Es gab eine riesige Nachfrage!
Es erschien uns als ein genialer Türöffner im Verhältnis zu unseren Regenwaldkräutern. Also haben wir neben der Bestellung uns nach dem Beraterantrag und den AGBs umgesehen. Von unseren Produktberatern hatten wir sie nicht bekommen, aber auf jeder Ziamiseite sind sie zum Download zu finden.

Wir waren geschockt: Noch nie zuvor hatten wir einen Beraterantrag gesehen in dem eine Einverständniserklärung zur SCHUFA-Prüfung gefordert wird. Und in den AGB steht zum Thema Vertrieb von anderen Produkten:

Zitat:
In keinem Fall ist der Vertrieb von Ziami Konkurrenzprodukten gestattet. Dies gilt für die aktuelle und zukünftige Produktpalette von Ziami. Dies gilt auch dann, wenn der Berater solche Produkte schon vor seiner Ziami Tätigkeit vertrieben hat.


Hier stört uns im besonderen das Wort ZUKÜNFTIGE. Woher soll ich wissen wie eines fernen Tages die Produktpalette aussieht? Und nach jahrelangem Networkaufbau wird man womöglich gekündigt nur weil plötzlich das Sortiment erweitert wird...

Wir haben einem Bekannten das Kleingedruckte gezeigt und sein Kommentar ließ uns das kalte Grauen den Rücken entlang ziehen: Er zeigte auf dem Beraterantrag auf das Wort "Abbuchungsverfahren". Er erkärte uns, dass das NICHT das bekannte Lastschriftverfahren sei (was ich blauäugigerweise dedacht hatte). Abbuchungen per Abuchungsverfahren können NICHT zurückgefordert werden. Es ist fast eine Generalvollmacht für das Konto. Im schlimmsten Fall (der hoffentlich nicht passiert) könnte ein Betrüger im Innendienst der Firma von jedem Partner tausende abbuchen und sich ins Ausland absetzen und die Partner haben sehr sehr schlechte Karten an ihr Geld zu kommen.
Dies empfanden wir als so ungeheuerlich, dass wir die bestellten Produkte umgehend storniert haben. Produkte dieser Firma wollen wir nicht tragen.

Daraufhin habe ich gleich bei der Kräuter-Networkfirma bei der ich aktiv bin in den Bestellformularen nachgesehen was dort genau steht und bin heilfroh dass dort "Banklastschrift" steht.

Ich rate jedem das Kleingedruckte eines Vertriebsvertrages genau zu lesen und VOR der Unterschrift heraus zu bekommen was es bedeutet was dort steht.

Mir geht es überhaupt nicht darum eine Firma schlecht zu machen. Mir geht es um die Darstellung der Fakten und wie man damit umgehen kann. Wenn ich trotz all diesen Formulierungen bei Ziami aktiv werden wollte (was nicht zutrifft) dann würde ich bei einer Bank bei der ich noch nie ein Konto hatte ein separates Ziamikonto einrichten und dort nur das Geld einzahlen was auch abgebucht werden darf. Gleichzeitig würde ich mir von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass auf diesem Konto NIE eine Überziehung egal aus welchem Grund von mir geduldet würde. Zusätzlich würde ich eine Gewerberechtschutzversicherung abschließen (die ich schon längst habe) denn mit einer Partnerfirma die solche Vertragstexte formuliert sollte man auf Auseinandersetzungen vorbereitet sein.

Es gibt eine andere Firma für Maßhemden (Ambasso) von denen ich noch nicht viel weiß, aber der Geldfluss geht nicht über den Berater sondern direkt zwischen Kunde und Firma. Es gibt auch keine Schufaabfrage und keine Abbuchung. Der Kunde überweist und der Berater bekommt eine Boniauszahlung.
Ob wir dort eines Tages Kunde werden oder aktiv werden weiß ich nicht. Wir gehen etwas neues nur noch ganz bedacht an.

viele Grüße
Konstantin
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 Konstantin




Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Bauhaus

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 11:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Jost,
ja, der Hinweis auf das Kleingedruckte ist sehr wichtig. Allerdings sind viele Networker keine ausgebildeten Kaufleute oder Juristen und lesen die AGBs durch und haben dabei gar nicht verstanden was da drin steht.

Wenn in der Euphorie über die Produkte und/oder über die Geschäftsgelegenheit erst alle Freunde informiert sind was da Neues, Schönes aufgetaucht ist, haben nur wenige den Mut alles wieder zurück zu pfeifen nachdem sie (verspätet) die AGBs verstanden haben.

Man ist dann leicht geneigt das Gesicht nicht verlieren zu wollen, man hat schon Zeit, Geld und Kontakte investiert...

Es geht mir auch darum, dass die AGBs von Networkfirmen auch Branchenorientiert werden! Wenn diese Abbuchungsgeschichten in den Medien breit getreten würden wäre das schnell ein Branchenschaden. Das können weder die Partner noch die Kunden, noch die Firmen selber gebrauchen.

Konstantin
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Nicole Bayer

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 Fräulein Rottenmeier



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Beiträge: 2198
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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 12:53  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

konstantin - das mit der schufa abfrage finde ich jetzt ehrlich gesagt nicht schlimm - wenn ich mir vertriebspartner suche - weiss ich auch gern mit wem ich es zu tun habe - zu mal wenn evt. ware in vorleistung rausgeht oder evt. dass inkasso beim kunden getätigt werden soll.

wir haben ein konventionelles vertriebsunternehmen und da müssen auch die freiberufler ein führungszeugnis beibringen und wir behalten uns vor auch die schufa zu ziehen. man darf immer nicht vergessen - dass gerade bei firmen - wo der direkte kontakt zwischen geschäftsleitung und außendienst nicht täglich gegeben ist (schon aufgrund von entfernungen) man sich absichern muss - denn letztendlich vertritt der partner das unternehmen beim kunden. und aus erfahrung kann ich nur sagen - dass kann manchmal böse ausgehen -wenn da alles auf vertrauen basiert. das geht hin vom inkasso ohne vollmacht bei 5-stelligen beträgen bei kunden die zu gutgläubig waren eine vollmacht anzufragen bis zu ganz anderen spielchen.

was ich allerdings höchst bedenklich finde ist die abbuchungserlaubnis. würde ich nie machen und auch lastschriftverfahren.... kann so seine tücken haben.

der vorschlag mit dem gesonderten konto ist aus vielen anderen gründen auch noch sehr gut. denn man hat auch eine bessere übersicht zwischen privat ausgaben und einnahmen und geschäftlichen.

ich hatte vor einiger zeit auch mal ein lastschriftverfahren mit einer vertriebsfirma - ich habe selbst dafür ein gesondertes konto eingerichtet. zugriff auf mein privatkonto gibts nicht. egal in welcher form. mein privater geldbeutel ist kein selbstbedienungsladen.

lg daggi
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 Volker Zell



Alter: 64
Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 210
Wohnort: Biberach/Riss

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 15:45  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Es geht auch anders.
Bei Napur wird die Warenlieferung und das Inkasso von der Firma gemacht. Der VP hat nur die Bestellung zu organisieren. Hat der Kunde eine eigene Kundennummer, kann er selbsttätig seine Bestellung aufgeben.
In meinem 2. Network ( das vielbelächelte EN101) gibt es keine Abbuchungen und keine Lastschriften. Da wird nur Geld ausbezahlt und das superpünktlich. Ich bin jetzt im nächsten Monat 1 Jahr dabei und hatte zu keinem Zeitpunkt Grund zur Klage. Ganz im Gegenteil. Ich hatte noch nie für eine Networkfirma gearbeitet, die dermaßen auf die Wünsche der Partner eingeht und laufend vorgeschlagene Verbesserungen in die Tat umsetzt.
Hier wird nicht auf Kosten der VP gearbeitet sondern gemeinsam am weiteren Aufbau mitgearbeitet.
Mein Tipp: Nur mit Firmen arbeiten, die VPs nicht als notwendiges Übel betrachten und nur Forderungen stellen. Gruß Volker
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 Peter Itzel



Alter: 52
Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Offenbach

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 18:46  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Konstantin,

interessant, welches Unternehmen und seine AGB´s Sie nicht akzeptiert
haben, trotz des Hypes der hier z.Zt. erzeugt wird.
Aber Sie haben vollkommen recht. Trau schau wem.
Oft passieren Schweinereien gerade da, wo man sie eigentlich nicht
vermutet hätte.

Zwar hat mein Bekannter ein Extra-Konto und es ist auch in über einem
Jahr alles zufriedenstellend über die Bühne gegangen; aber einmal nicht
aufgepasst...................; und obwohl im Vorfeld den speziellen Abbuchungen widersprochen wurde.

Noch läuft die Schonfrist; aber nicht mehr lange.

Vielen Dank für´s Posting.

Liebe Grüße
Peter Itzel
Fische Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Gallerie von Peter ItzelBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Gisela Barm



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 949
Wohnort: 45883 Gelsenkirchen

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 19:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Aufpassen muss man natürlich....

Ich habe mit Ziami noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Zwar hat man mir auch schon einmal zuviel abgebucht. Aber nach einer Mail, in der ich darauf hingewiesen habe, hatte ich am nächsten Tag das Geld zurück.
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FE.N Depot Gelsenkirchen... www.gmb-team.de

Jeans und mehr... www.jeans4fun.de
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 Fräulein Rottenmeier



Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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BeitragVerfasst am: 25/3/2006, 19:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

spricht nicht für ziami - dass abbuchungsverfahren - denn offensichtlich handelt es sich hier um diese firma.

da kann man echt nur jedem abraten - solche verträge zu unterschreiben.

lg daggi
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