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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Hallo Yvonne!
Da muß ich mich ganz dolle entschuldigen.Ich wußte wirklich nicht, daß Du Balero nicht magst.
Wegen der vergangenen Diskussionen hatte ich angenommen, daß Du da Ahnung hast.
Nur bei Gudrun und Balero wußte ich es definitiv, daß sie nichts voneinander wissen wollen.
Yvonne hat folgendes geschrieben: @Rainer,
Du weißt genau, dass ich Balero nicht trinke. Davon abgesehen, was hat das mit dem Verstoß gegen das UWG zu tun?
Ich liebe solche Art der Fragestellung. Ein mal angewöhnt, kann man sie beliebig einsetzen.
Die Geschichte hat nichts mit dem UWG zu tun. Habe ich auch nicht behauptet.
Ich wollte damit nur an einem authentischen Beispiel darstellen,
daß man unter Umständen versucht, sich beim Chef über ihn selbst zu beschweren.
Irgendwann wirst Du verstehen, daß man bei meinen Texten nicht unbedingt um die Ecke denken muß.
Was mir neu ist, daß es im Strukturvertrieb Landesdirektionen gibt. Vorgesetzte? Fehlanzeige.
Vielleicht beim Versicherungsvertrieben. Wer weiß.
Die Meinung es handele sich um die Absicht, eine EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG anzustrengen,
habe vermutlich ich verursacht. Ich hatte versucht, eine verantwortliche Person zu finden, die ihren
Einfluß geltend macht und 'Eurodealer' veranlaßt seine bisherige Meinung von der VHS zu revidieren.
Bestimmt gibt es nichts besseres außer der VHS. Der deutsche Bildungsstand ist ja Beweis genug.
Ich bin bei der Suche nach einem Verantwortlichen für Deutschland auch über den 'Eurodealer'
gestolpert. Dann habe ich weiter gesucht. F.. schon wieder. Dann habe ich überlegt Volker zu fragen.
Tja, jetzt muß ich erst den Lehrgang abschließen, um den wirklich verantwortlichen Vorgesetzten
fragen zu können. Das kann aber noch eine Weile dauern.
@Norbert!
Ich kann mich noch lebhaft an eine Diskussion erinnern, bei der ich heftigst kritisiert wurde.
Nur weil ich geäußert hatte, daß ich nichts von einem Geschäft halte, ohne die Präsentation
gesehen zu haben. Ich suchs gerne raus.
Yvonne hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich im Berufsleben bewerben möchte, brauche ich Nachweise,
mit denen ich was anfangen und die ich vorzeigen kann.
Die bekommt man nur nach erfolgreich bestandener Prüfung.
Sollte ich noch ein mal in die Verlegenheit kommen jemanden einzustellen,
wäre sein "Papierchen" das letzte was meine Meinung beeinflußt.
So einen Wisch kannst Du Dir an jeder Ecke besorgen.
Für mich zählt was jemand kann und nicht was er schon mal gesehen oder gehört hat.
Etwas anderes ist in dem Fall eine Prüfung und eine anschließende Beglaubigung als Dolmetscher.
Das hat nämlich rechtliche Gründe. Aber glaube mir, bestimmt bekommst Du die nicht in der VHS
und die IHK wird das sicherlich auch nicht gebacken bekommen. Deine geforderte Prüfung halte ich
für lächerlich. Wer das lehren und prüfen kann, müßte ein Idealist sein, um in o.g. Institutionen zu arbeiten.
GRUß RAK |
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Nobody 3
Gast
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@ RAK
RAK hat folgendes geschrieben: Die Geschichte hat nichts mit dem UWG zu tun.
Progressive Kundenwerbung tangiert das UWG. Der richtige § ist aber nicht die 6 sondern seit 2 Jahren die 16 Absatz 2. Wenn also nur Verbraucher geworben werden sollen, die wieder weitere Verbraucher werben sollen und Verdienst nicht möglich ist, ohne weitere Verbraucher zur Abnahme von Produkten zu bringen, KANN das u. U. progressive Kundenwerbung sein.
Da gab's erst kürzlich nen ganz aktuellen Beschluss: Hier klicken!
Das fehlende Impressum hingegen berührt das Teledienstgesetz (TDG) und hier ist es tatsächlich der § 6.
Zitat: @Norbert!
Ich kann mich noch lebhaft an eine Diskussion erinnern, bei der ich heftigst kritisiert wurde.
Nur weil ich geäußert hatte, daß ich nichts von einem Geschäft halte, ohne die Präsentation
gesehen zu haben.
Wenn Du mal MEINE Beiträge etwas gründlicher liest, fällt Dir sicher auf, dass ich immer dazu rate, sich möglichst UMFASSEND und UNABHÄNGIG über etwas zu informieren.
Ene GV ist EIN Weg, sollte aber NICHT der einzige bleiben... sonst könnte es in's Auge (glühender Nagel) gehen...  |
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Yvonne
Gast
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RAK hat folgendes geschrieben: Hallo Yvonne!
Da muß ich mich ganz dolle entschuldigen.Ich wußte wirklich nicht, daß Du Balero nicht magst.
Wegen der vergangenen Diskussionen hatte ich angenommen, daß Du da Ahnung hast.
Ich gehöre nicht zu den Aspartam-Anhängern und versuche es zu vermeiden, wenn es geht. Hatte ich aber im Balero-Bereich schon erwähnt. Ansonsten halte ich mich da zurück, weil ich von Balero keine Ahnung habe...
RAK hat folgendes geschrieben: Yvonne hat folgendes geschrieben: @Rainer,
Du weißt genau, dass ich Balero nicht trinke. Davon abgesehen, was hat das mit dem Verstoß gegen das UWG zu tun?
Ich liebe solche Art der Fragestellung. Ein mal angewöhnt, kann man sie beliebig einsetzen.
Die Geschichte hat nichts mit dem UWG zu tun. Habe ich auch nicht behauptet.
Ich wollte damit nur an einem authentischen Beispiel darstellen,
daß man unter Umständen versucht, sich beim Chef über ihn selbst zu beschweren.
Irgendwann wirst Du verstehen, daß man bei meinen Texten nicht unbedingt um die Ecke denken muß.
Wenn ich mich über meinen Chef beschweren möchte, mache ich das bei ihm selbst. Habe ich damit keinen Erfolg, gehe ich eben höher.
Ich habe eurodealer im Guten um etwas gebeten, und er kann darauf positiv reagieren oder es lassen. Seine Entscheidung als Geschäftsmann.
RAK hat folgendes geschrieben: Was mir neu ist, daß es im Strukturvertrieb Landesdirektionen gibt. Vorgesetzte? Fehlanzeige.
Vielleicht beim Versicherungsvertrieben. Wer weiß.
Landesdirektionen?
RAK hat folgendes geschrieben: Die Meinung es handele sich um die Absicht, eine EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG anzustrengen,
habe vermutlich ich verursacht. Ich hatte versucht, eine verantwortliche Person zu finden, die ihren
Einfluß geltend macht und 'Eurodealer' veranlaßt seine bisherige Meinung von der VHS zu revidieren.
Gibt es in Deutschland keine Vertretung von En 101?
RAK hat folgendes geschrieben: Bestimmt gibt es nichts besseres außer der VHS. Der deutsche Bildungsstand ist ja Beweis genug.
Deinen Sarkasmus halte ich für unangebracht. Wir reden hier von Erwachsenen, die sich freiwillig weiter bilden und etwas dazu lernen, die allgemeine Situation an deutschen Schulen (PISA) da als Vergleich heran zu ziehen, ist unfair. Aber das seid Ihr ja sowieso mit Euren Äußerungen gegenüber Mitbewerbern...
Es waren Bildungseinrichtungen wie die VHS, die Vorreiter waren für sämtliche heutige Einrichtungen wie Internet-Kurse.
Mit Dir sind es nun schon 3 Partner von En 101, die sich abfällig über ein anderes Angebot äußern. Noch einmal: Habt Ihr diese Art der Werbung wirklich nötig?
RAK hat folgendes geschrieben: Ich bin bei der Suche nach einem Verantwortlichen für Deutschland auch über den 'Eurodealer'
gestolpert. Dann habe ich weiter gesucht. F.. schon wieder. Dann habe ich überlegt Volker zu fragen.
Tja, jetzt muß ich erst den Lehrgang abschließen, um den wirklich verantwortlichen Vorgesetzten
fragen zu können. Das kann aber noch eine Weile dauern..
Es gibt also bei Euch einen Lehrgang "Wie finde ich einen Ansprechpartner der Firmenleitung, der für Verstöße seiner Vertriebspartner in Deutschland zuständig ist?"
Vielleicht sollten wir ja einfach mal in der Öffentlichkeit einen Suchaufruf starten, denn ein ordentliches Impressum gibt es ja bei niemandem von Euch... Was hier im Forum schon vor Jahren bemängelt wurde...
[quote="RAK"]Yvonne hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich im Berufsleben bewerben möchte, brauche ich Nachweise,
mit denen ich was anfangen und die ich vorzeigen kann.
Die bekommt man nur nach erfolgreich bestandener Prüfung.
RAK hat folgendes geschrieben: Sollte ich noch ein mal in die Verlegenheit kommen jemanden einzustellen,
wäre sein "Papierchen" das letzte was meine Meinung beeinflußt.
So einen Wisch kannst Du Dir an jeder Ecke besorgen.
Für mich zählt was jemand kann und nicht was er schon mal gesehen oder gehört hat.
Rainer, Du bist nicht stellvertretend für die Personalabteilungen der Firmen dieses Landes. Die entscheiden nach Prüfung Deiner Unterlagen mit Nachweisen, ob man überhaupt mit einem Bewerber spricht oder nicht.
RAK hat folgendes geschrieben: Etwas anderes ist in dem Fall eine Prüfung und eine anschließende Beglaubigung als Dolmetscher.
Das hat nämlich rechtliche Gründe. Aber glaube mir, bestimmt bekommst Du die nicht in der VHS
und die IHK wird das sicherlich auch nicht gebacken bekommen.
Das bietet die VHS nicht an, soweit ich weiß, bei der IHK kann man ja nachfragen. Aber die VHS hat das auch nie behauptet. Sie bietet Prüfungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) an, ist also über die Ländergrenzen Deutschlands hinaus anerkannt.
RAK hat folgendes geschrieben: Deine geforderte Prüfung halte ich
für lächerlich. Wer das lehren und prüfen kann, müßte ein Idealist sein, um in o.g. Institutionen zu arbeiten.
GRUß RAK
Was genau meinst Du damit? Ich fordere keine Prüfungen, da hast Du offensichtlich etwas falsch verstanden.
Grüßle Yvonne |
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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@Norbert!
Ich meinte meine Geschichte.
Nicht die Angelegenheit über die debattiert wurde.
Es war nur die Antwort auf einen Vorwurf.
Wie Du mir bestimmt bestätigen kannst, nutze ich keine progressive KW.
Mit ein wenig Überlegung kann man die bestimmt auch betreiben,
ohne daß sie sofort als solche erkennbar wird.
Ich lese Deine Beiträge durchaus, ob es um Counter geht oder um Recht.
Aber nicht alle. Ich will ja auch noch etwas schreiben können Scherz.
Es ist schon richtig, daß eine Vorabinfo hilfreich ist. Bei schnellen Stellungnahmen
aber eher hinderlich.
Das wissen auch Deine Gegner und beschäftigen Dich mit sinnlosen Recherchen.
Gruß Rainer |
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Nobody 3
Gast
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@ RAK,
RAK hat folgendes geschrieben: Wie Du mir bestimmt bestätigen kannst, nutze ich keine progressive KW.
Sorry, das kann ich Dir NICHT bestätigen...
Du suchst doch sicher keine Händler, die Sprachkurse an echte Endkunden verkaufen, welche nicht zum System gehören, oder?
Wer das Produkt nutzen will, MUSS dem System beitreten und ist somit Kunde und gleichzeitig verdienstberechtigt... könnte man evtl. schon als progressive Kundenwerbung bezeichnen, aber ich bin kein Richter, kann und darf darüber nicht entscheiden, nur meine persönlichen Bedenken anführen.
Zitat: Mit ein wenig Überlegung kann man die bestimmt auch betreiben,
ohne daß sie sofort als solche erkennbar wird.
Man soll also überlegen, wie man etwas rechtswidriges so betreibt, dass es nicht sofort als rechtswidrig auffällt...?
Hab ich das so richtig verstanden?
Mit "die" ist doch (lese ich aus dem Zusammenhang) die "progressive Kundenwerbung" gemeint, oder?
Zitat: Das wissen auch Deine Gegner und beschäftigen Dich mit sinnlosen Recherchen.
Ich recherchiere nur, was mich interessiert...
Immerhin sind somit auch diese "Gegner" damit beschäftigt... mich zu beschäftigen... Somit beschäftige ich meine "Gegner" damit, vermeintlich mich beschäftigen zu müssen...  |
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Uservorstellung
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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HI Yvonne!
Landesdirektionen?
Etwas unglücklich ausgedrückt. Vielleicht Führungsebene Deutschland!?
Gibt es in Deutschland keine Vertretung von En 101?
So stellt es sich für mich dar. Allerdings frage ich mich, wofür die gut sein soll.
Lernt man dann besser? Sinnlose Verwaltungsstrukturen gibt es doch genug.
Abfällig? Wenn sich diese Meinung breit macht, muß es dafür Gründe geben.
Man kann natürlich auch die Augen zu machen, die Gebetsmühle anwerfen
und hoffen, daß alles so ist wie es erzählt wird oder wie man sich es wünscht.
Wenn ich mich über meinen Chef beschweren möchte, mache ich das bei ihm selbst.
Habe ich damit keinen Erfolg, gehe ich eben höher.
Traurig, daß Du über Deinem Chef immer noch einen Chef hast.
Aber hast Du schon mal darüber nachgedacht, warum Dein Chef, Dein Chef ist
und nicht umgedreht?
Komisch. Ich bin kein Mensch der sich mit Situationen abfindet. Aber den Weg der
Beschwerde kenne ich weniger. Hat wahrscheinlich etwas mit eher fruchtlosen
Versuchen zu tun. Die Möglichkeit der Beschwerde erfüllt meines Erachtens nach,
die gleiche Funktion wie der Karneval.
Gruß Rainer |
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Nobody 3
Gast
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RAK hat folgendes geschrieben: Gibt es in Deutschland keine Vertretung von En 101?
So stellt es sich für mich dar. Allerdings frage ich mich, wofür die gut sein soll.
Tja, weil man dann besser an seinen Vertragspartner ran kommt, falls es mal Unstimmigkeiten gibt. Wer schon mehrfach Ärger mit ausländischen Unternehmen hatte, weiss einen deutschen Vertragspartner zu schätzen.
Sollte die Abmahnwelle auch EN101 erreichen, wären dann hierzulande nur die VPs erreichbar, die zwar nicht im Impressum ihrer Seite stehen (gibt ja keins), aber über andere Wege durchaus zu ermitteln sind... |
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Norbert hat folgendes geschrieben:
RAK hat folgendes geschrieben: Mit ein wenig Überlegung kann man die bestimmt auch betreiben,
ohne daß sie sofort als solche erkennbar wird
Man soll also überlegen, wie man etwas rechtswidriges so betreibt, dass es nicht sofort als rechtswidrig auffällt...?
Hab ich das so richtig verstanden?
Mit "die" ist doch (lese ich aus dem Zusammenhang) die "progressive Kundenwerbung" gemeint, oder?
@Norbert!
Ich habe 'kann' genommen , weil ich 'kann' gemeint habe.
Hätte ich 'soll' gemeint, dann hätte ich 'soll' geschrieben.
Bestimmt wird es hier und da auch angewand. Es sieht nur keiner.
Ja! Gemeint war tatsächlich die "progressive Kundenwerbung"
RAK
Impressum!? Mir reichen die Informationen.
Du kannst aber mal gerne auf meine Partnerseite gehen,
ob Du nicht einen Grund findest, mich abzumahnen.
http://toptelnet.en101.com/web/En101Biz/En1012006pp.aspx |
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Nobody 3
Gast
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RAK hat folgendes geschrieben: Ja! Gemeint war tatsächlich die "progressive Kundenwerbung"
Na das reicht doch schon...
Natürlich KANN man "kann" schreiben, denn wenn man sich mit "soll" zu weit aus dem Fenster lehnen würde, wäre das Risiko gross. Hauptsache wäre aber, man BETREIBT "sie" nicht... die progressive Kundenwerbung, denn diese ist nicht nur verboten, sondern sogar STRAFBAR, das hiesse also im ungünstigsten Fall sogar Gefängnis bis zu 2 Jahren.
Zitat: Impressum!?  Mir reichen die Informationen.
Du kannst aber mal gerne auf meine Partnerseite gehen,
ob Du nicht einen Grund findest, mich abzumahnen.
Immerhin ist ein Impressum ja "nur" gesetzlich ZWINGEND vorgeschrieben, denn die Informationen MÜSSEN ALLEN Besuchern reichen, nicht nur dem Betreiber... DAS ist nämlich der Sinn der Impressum-Pflicht und nicht, dass der Betreiber seine Adresse nicht vergisst...
Vielleicht erbarmt sich ja jemand und lässt Dich abmahnen, wenn Du schon solchen Wert darauf legst. Ich werde das sicher nicht tun, denn ich sehe mich in meiner gewerblichen Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt. |
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Yvonne
Gast
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RAK hat folgendes geschrieben: HI Yvonne!
Landesdirektionen?
Etwas unglücklich ausgedrückt. Vielleicht Führungsebene Deutschland!?
Gibt es in Deutschland keine Vertretung von En 101?
So stellt es sich für mich dar. Allerdings frage ich mich, wofür die gut sein soll.
Lernt man dann besser? Sinnlose Verwaltungsstrukturen gibt es doch genug.[/quote]
Es gibt genug Beispiele dafür, dass die Partner eines Unternehmes unsauber arbeiten, z. B. bei En 101 arbeitet man ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum, verunglimpft die Angebote von Mitbewerbern und verstößt damit gegen geltende Gesetze usw.
Die Aufgabe einer Vertretung des Unternehmens in Deutschland wäre es u. a., solche Partner zu ermahnen und um ein korrektes Auftreten zu bitten, um dem Ruf des Unternehmens nicht zu schaden und teure Abmahnungen für die Partner zu verhindern.
RAK hat folgendes geschrieben: Abfällig? Wenn sich diese Meinung breit macht, muß es dafür Gründe geben.
Mein Eindruck: die VHS-en in Deutschland sind ein bewährtes, anerkanntes und preiswertes System der Weiterbildung in Deutschland, dass von jung bis alt gerne genutzt wird.
Man kann den guten Ruf dieser Einrichtungen nur untergraben, indem man schlecht über sie redet, absichtlich Lügen über die Angebote der VHS-en verbreitet, und das alles in der Hoffnung, selbst neue Kunden zu werben und vom Gesetz für die Verstöße nicht belangt zu werden. Der Schuss geht leider nach hinten los.
RAK hat folgendes geschrieben: Man kann natürlich auch die Augen zu machen, die Gebetsmühle anwerfen
und hoffen, daß alles so ist wie es erzählt wird oder wie man sich es wünscht.
Was erzählt man sich denn wie, und von wem wird das erzählt? Beispiele?
RAK hat folgendes geschrieben: Wenn ich mich über meinen Chef beschweren möchte, mache ich das bei ihm selbst.
Habe ich damit keinen Erfolg, gehe ich eben höher.
Traurig, daß Du über Deinem Chef immer noch einen Chef hast.
Aber hast Du schon mal darüber nachgedacht, warum Dein Chef, Dein Chef ist und nicht umgedreht?
Habe ich. Die Antwort: Ich möchte nicht der Chef meines Chefs sein. Ich möchte nicht der Chef meiner Kollegen sein. Ich möchte nicht von dem Chef darüber unter Druck gesetzt werden und diesen Druck nach unten weiter geben. Ich möchte meinen Job machen, und das kann ich am besten, indem ich nicht der Chef meines Chefs und der meiner Kollegen bin. Mit meinem Job kann ich meine laufenden Kosten decken und entspannt meinen Nebenjob betreiben.
Ich muss keine üble Nachrede über Mitbewerber betreiben, um dadurch neue Kunden zu gewinnen. An dieser Stelle erkennt man auch, wer entspannt und fair arbeitet, und wer nicht.
RAK hat folgendes geschrieben: Komisch. Ich bin kein Mensch der sich mit Situationen abfindet.
Ich auch nicht. Ich akzeptiere die Dinge, die ich nicht ändern kann oder möchte und arbeite an den Dingen, die ich ändern kann und möchte.
RAK hat folgendes geschrieben: Aber den Weg der Beschwerde kenne ich weniger. Hat wahrscheinlich etwas mit eher fruchtlosen Versuchen zu tun.
Ich gebe mich nicht mit fruchtlosen Versuchen ab. Ich handle und bekomme immer ein Ergebnis. Im Fall einer Beschwerde wird eine Situation, die schlecht ist, zum Positiven verbessert.
Eine Beschwerde ist immer die Chance, es beim nächsten mal besser zu machen. Ein Unternehmer weiß das und ist deshalb dankbar über jede Beschwerde, die er mitbekommt...
RAK hat folgendes geschrieben: Die Möglichkeit der Beschwerde erfüllt meines Erachtens nach, die gleiche Funktion wie der Karneval.
Gruß Rainer
Diese Ansicht unterscheidet den Unternehmer vom Unterlasser.
Grüßle Yvonne
...die jetzt zu ihrem bewährten VHS-Sprachkurs geht, und die bereits seit über einem Jahr sehr zufrieden damit ist... |
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