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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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| wir klingel ja nicht, sondern verteilen Kataloge und holen diese wieder ab, hoffentlich mit Bestellung. Klingeln dann erst mit der bestellten Ware, bei Lieferung. |
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Nobody 3
Gast
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Melissa hat folgendes geschrieben: wir klingel ja nicht, sondern verteilen Kataloge und holen diese wieder ab, hoffentlich mit Bestellung. Klingeln dann erst mit der bestellten Ware, bei Lieferung.
Die Entgegennahme der Bestellung ist der springende Punkt. Ist dafür ein verbindlicher Termin mit dem Kunden vereinbart? Wenn nein, handelt es sich um ein Haustürgeschäft.
Wie nimmst Du die Bestellung entgegen, ohne zu klingeln? Der Kunde muss die Bestellung ja irgendwie übergeben UND eine Widerrufsbelehrung von Dir erhalten! Wartet der Kunde den ganzen Tag (woher weiss er, an welchem Tag Du kommst?) an der geöffneten Wohnungstür? |
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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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Der Kunde lasst den Katalog mit der Bestellung vor der Haustuere liegen, durch eine Notiz im Katalogpack weiss er ganz genau an welchem Tag ich zurueck komme um die Kataloge wieder einzusammeln.
Ueber das Rueckgabe Recht erfaehrter im Katalog, vom Bestellschein und wenn ich die Lieferung bringe, lass ich ihn nochmal wissen das er ein 30 taegiges Rueckgabe Recht hat |
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Nobody 3
Gast
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Melissa hat folgendes geschrieben: Der Kunde lasst den Katalog mit der Bestellung vor der Haustuere liegen, durch eine Notiz im Katalogpack weiss er ganz genau an welchem Tag ich zurueck komme um die Kataloge wieder einzusammeln.
Was ist denn das für eine Arbeitsweise?
Network Marketing ist ein Geschäft von Mensch zu Mensch.
Landet bei mir ein Katalog, den ich nicht bestellt habe, im Briefkasten, ist der schneller im Altpapiercontainer als man gucken kann und kommt gar nicht erst in die Wohnung. Bestellungen packe ich garantiert nicht in einen Katalog und lege das vor die Haustür, wo gibt's denn sowas?
Zitat: Ueber das Rueckgabe Recht erfaehrter im Katalog, vom Bestellschein und wenn ich die Lieferung bringe, lass ich ihn nochmal wissen das er ein 30 taegiges Rueckgabe Recht hat
Die Widerrufsbelehrung ist dem Kunden bei Entgegennahme der Bestellung zu übergeben.
http://www.ratgeberrecht.de/index/is00802.html
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_3u156_00_olg.htm
http://n-tv.advogarant.de/index.jsp?Navi=revbkahaustglatzel&ID=624965138
Übrigens: Es ist Aufgabe und Pflicht eines jeden Unternehmers, sich über alle rechtlichen Vorschriften sein Geschäft betreffend selbst und umfassend zu informieren, Unwissenheit schützt nicht vor Bussgeld oder Strafe. |
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Herr Jundt
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4015
Wohnort: Meckenheim

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Da die Frage nach dem Gewerbeschein nicht nur Kleeneze VP betrifft sondern alle,
habe ich das in den allgemeinen Fachbereich verschoben.
Ich würde schon empfehlen auf Norberts Rat zu hören und sich zu erkundigen,
es könnte sein das es Regionale Unterschiede in Deutschland zu dem
Reisegewerbe geben könnte.
Also was in Bayer Ok ist kann in NRW ganz anders sein. |
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_________________ Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt. |
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Uservorstellung
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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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Hallo Herr Jundt,
genau das Versuche ich ja, leider sind die sich auf den Ordnungsaemter auch nicht einig. Da dieses System in Deutschland neu sein wird, kann mir bisher niemand eine konkrete Anwort geben.
Natuerlich moechte ich das alles mit rechten (rechtlichen) Dingen zugeht, um meine Team members, Familie und Freunde nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
Und es sieht so aus als wuerden sich andere Team in Kleeneze nicht wirklich dafuer interessieren. Ich stehe da etwas alleine da und wende mich genau deshalb ans Forum. |
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Kerstin Mönch
Networkerin

Alter: 35
Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 773
Wohnort: Hannover

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hallo ihr lieben ,
einen reisegewerbeschein benötigt man meines wissens wenn man dauerhaft mit einem stand durch die gegend zieht.
ich kennen einen vorwerkvertreter dieser besitzt keinen reisegewerbeschein.
melissa kleenze ist neu aber ihr seit unter multil evel marketing oder network marketing oder direktvertrieb oder handel aller erlaubnissfreien waren einzuordnen.
am besten man ruft eine übergeordnete behörde auf bundesebene aller dieser ordnungsämter an .
lg kiki |
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_________________ Nach dunkelheit kommt auch wieder Sonnenschein egal was war und auch kommen wird !
Ich glaube immer an das gute im Menschen und sei es auch erzürnt für ein Moment , man tauscht sich aus wos klemmt dann scheint auch wieder die Sonne im Herzen.
glueckliche kinder -entspannte eltern http://www.doktorfisch24.info.ms
zeit verschenken an später denken ! http://www.futurepure.de/kiki
beim eigenen einkauf sparen http://www.kiki.sorgenlos.net |
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Nobody 3
Gast
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@ Kerstin
da es regionale Unterschiede geben kann, nutzt eine übergeordnete Behörde wenig. Nur die wirklich zuständige Behörde kann die gewünschte Auskunft geben.
Bitte schau mal hinter die Links oder google mal mit dem Begriff "Reisegewerbekarte", Du wirst einiges dazu finden können. Ein Vertreter, der nur auf vereinbarte Termine kommt, benötigt m. E. keine Reisegewerbekarte, wenn er aber ohne Termin Geschäfte abschliessen will, schon. Ohne Termin handelt es sich um ein Haustürgeschäft, mit Termin nicht.
Genaue und verbindliche Auskünfte bitte über die Ämter. |
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rema

Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 490

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Also mal zu denFakten Leute
NORBERT nunmal RECHT
wenn IHR von TÜR zu TÜR geht usw "MÜSST IHR EIN REISEGERWEBE HABEN" = FACKT
wenn IHR "NUR" eienen Katalog in den Briefkasten weft, verhält sich das so wie mir dem "PIZZA-DIENST" der ja auch "NUR" eine "Geschäftliche-Werbe-Info" an den "Eventuellen -Kunden" weiter gibt.
Der Kunde der dann was BESTELLEN will
nimmt per "TELEFON - FAX - oder E-mail" mir Euch - oder dem "Pizza-Dienst" Kontakt auf und Äussert "SEINEN - WUNSCH" = Bestellung
somit wird auch "VEREINBART"
WANN und zu welchen "KONDITIONEN" die "LIEFERUNG" stattfinden soll - MUSS
= somit ein vom KUNDEN ausgehendes"GEWOLLTES - GESCHÄFT"
(ich bestelle eine Pizza - Spezial - ohne Pilze aber dafür bitte mit viel Knoblauch = ein von MIR gewolltes Geschäft aufgrund einer 'Werbe-Information')
somit bin ich als KUNDE einen bindenden Handelsvertag eingegangen, weil ich ausserdem noch einen "Sonderwunsch" der mir aus 'Kundenfreundlichkeit' ohne Aufpreis gewährt wird.
Davon kann ich, wenn mir der Pizza-Boy das TEIL liefert:
in keinem FALL mehr zurücktreten
ich war durch den Katalog - vorab Informiert, WAS auf der "Pizza-Spezial" drauf ist
ich hatte einen "Sonderwunsch" der auch ausgeführt wurde, somit ist diese "Pizza" eine nach MEINEN WÜNSCHEN erstellte Speisse, die ICH den nun auch BEZAHLEN muss
auch wenn mir jetzt der "Knoblauch" zu arg "stinkt" ich WOLLTE ihn ja
ist in userer Eigentums-Wohnanlage - Hochäuser - die Regel bezüglich der 'Pizza-Dieste' - worüber sich auch KEINER weiter aufregt - an der Tagesordnung
Firmen wie z.B, IKEA - Kaufland - Hornbach oder OBI - lassen IHRE "WERBE-Zeitungen" in die dafür vorhandenen FÄCHER einlegen, damit sich JEDER HAUSBEWOHNER selber seine "ZEITUNG" mitnehmen kann - das Gleiche gilt auch für unsere Wochenblätter, wie "Marktspiegel" oder der "Sonntags-Blitz" hier in ER)
also; WENNS'T AN KATALOG VERTEILST, UND DER KUNDE SICH ZWEGS BESTELLUNG BEI DIR; VON SELBER MELDET, BRAUCHS'T KEIN - REISEGEWERBE
ABER
WENN'ST LEUTE AN DER HAUS-, WOHNUGSTÜR ODER AUF DER STRASSE - auf dein Geschäft ANQUATSCHST, DANN BRAUCHS'T EIN REISEGEWERBE
JAAA alles a weng & aber 'sist wias is'
ci@o rema
i hopee i kann gehelpt |
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_________________ Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. Luther Burbank
... don't dream U'r life - live U'r dream ...
http://www.rema-enterprises-2002.wb3.de |
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Herr Jundt
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4015
Wohnort: Meckenheim

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| @ Rema perfekt erklärt. Danke :finger: :peace: :demut: |
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