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 Kerstin Mönch
Networkerin


Alter: 34
Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 773
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 22:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hallo rema

vielen dank für deine mühe ......
dann muss ich hier unserem norbert mal auf de füss treten denn als er mir damals sagte ich solle tester in bürohäusern abgeben und dann bestellung einsammeln usw. hatt er es versäumt mir zusagen das ich ein reisegewerbeschein benötige .

im network allgemein wird immer gesagt spreche alle leute an die du triffst auf dein geschäft .

heyyyyyyyyy merkt ihr was hier fehlts eindeutig an aufklärung ....
hier wäre ein sponsor oder direkt die firma in der pflicht gewesen einem neuen darüber aufzuklären !!

mit freundlichen grüssen kiki
_________________
Nach dunkelheit kommt auch wieder Sonnenschein egal was war und auch kommen wird !
Ich glaube immer an das gute im Menschen und sei es auch erzürnt für ein Moment , man tauscht sich aus wos klemmt dann scheint auch wieder die Sonne im Herzen.

glueckliche kinder -entspannte eltern http://www.doktorfisch24.info.ms
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 norbert
Z.Z. verboten
User gesperrt


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

germany.gif
BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 22:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Kerstin

Kerstin Mönch hat folgendes geschrieben:
dann muss ich hier unserem norbert mal auf de füss treten denn als er mir damals sagte ich solle tester in bürohäusern abgeben und dann bestellung einsammeln usw. hatt er es versäumt mir zusagen das ich ein reisegewerbeschein benötige .


Den brauchst Du dafür nicht, denn beim abgeben des Testers hättest Du einen Termin vereinbart, dadurch wären es keine Haustürgeschäfte. Den Abschluss (Bestellung) macht man also zu einem vereinbarten Termin.

Wie vereinbart man aber (dazu gehören 2!) einen Termin, wenn man einen Katalog in den Briefkasten steckt? Eine einseitige Ankündigung, wann man vorbei kommt, ist definitiv kein vereinbarter Termin.

Zitat:
im network allgemein wird immer gesagt spreche alle leute an die du triffst auf dein geschäft .


Ist auch völlig OK, aber Du darfst ihnen nicht unterwegs etwas verkaufen, sehr wohl aber Termine vereinbaren. Zum vereinbaren von Terminen braucht man keine Reisegewerbekarte.

Zitat:
heyyyyyyyyy merkt ihr was hier fehlts eindeutig an aufklärung ....
hier wäre ein sponsor oder direkt die firma in der pflicht gewesen einem neuen darüber aufzuklären !!


Wo genau siehst Du ein Problem?
Was genau ist unklar?
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 Melissa




Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 22:46  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Rema

herzlichen Dank! Das war sehr einfach und nachvollziehbar erklaert.
Und falls wir uns mal treffen sollten weiss ich auch welche Pizza ich Dir bestellen soll. Smile

Freundliche Gruesse

Melissa
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 Yvonne
Gast






BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 22:50  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

rema hat folgendes geschrieben:

ABER Idea Idea Idea
Arrow WENN'ST LEUTE AN DER HAUS-, WOHNUGSTÜR ODER AUF DER STRASSE - auf dein Geschäft ANQUATSCHST, DANN BRAUCHS'T EIN REISEGEWERBE Image


Ich glaube, dass trifft nur dann zu, wenn Du Waren auf der Straße oder auf einem Wochenmarkt verkaufen möchtest, nicht wenn Du jemanden triffst, mit ihm in´s Gespräch kommst und ihm dann die Geschäftsmöglichkeit vorstellst...
Ein Personalchef hat ja auch keinen Reisegewerbeschein, wenn er durch Zufall jemanden unterwegs kennen lernt, der für eine offene Stelle in seiner Firma geeignet ist... Wink

Oder verstehe ich da etwas falsch? Reisegewerbeschein nur für den Produktverkauf "unterwegs" oder auch für das Vorstellen der Geschäftsmöglichkeit? Ojeminee... Image


Grüßle Yvonne
   Online
 rema




Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 489

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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 00:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

... der Personalchef bietet einen JOB - ARBEIT an
... WIR MLM'ler bieten ein GESCHÄFT - WAREN an

...that's THE DIFFERENCE - UNTERSCHIED Image

liebe Grüsse rema Image
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Petra Poth

SindyWolter

Oliver Albrecht

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 Kerstin Mönch
Networkerin


Alter: 34
Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 773
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 09:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hallo ihr lieben ,

ich glaube ich muss nochmal alle rechtlichen wichtigen belange fürs geschäft in ein ordner legen.
es gibt so whnsinnig viel zu beachten.

@norbert , nun denke ich habe ichs verstanden ist aber dann manchmal ein schmaler grad auf dem zb. ich mich bewege:-) produkte im auto an tanke ran scheiben sauber machen , wenn jemand fragt produkt verkaufen .

erstmals danke melde mich wenn noch was unklar bleibt.

lg kiki
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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 09:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

zitat:Ist auch völlig OK, aber Du darfst ihnen nicht unterwegs etwas verkaufen, sehr wohl aber Termine vereinbaren. Zum vereinbaren von Terminen braucht man keine Reisegewerbekarte.


nicht anderes mach ich bei haustürgeschäften!!!
termine vereinbaren und sonst nichts.
LG
reiner
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 IrisK
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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 10:17  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

ich kann nur sagen wie es bei uns in der Stadtverwaltung ist.

Mir wurde gesagt sobald ich ohne Anmeldung wo läute auch zwecks Termin dann braucht man eine Reisegewerbekarte da, da die Betonung auf ohne Termin liegt und ich dort einfach läute.

Wenn ich Kataloge einwerfe und diese wieder abhole benötige ich die Reisegewerbekarte. Da ich ohne Termin kam um diesen wieder ab zuholen auch wenn es vermerkt ist das ich ihn wieder hole.

Ruft er mich an und kommt zu mir dann ist es was anderes. Denn dann machte er auf Grund meines Kataloges mit mir ja einen Termin.

Spreche ich Leuts auf der Strasse an, um ihnen was anzubieten wenn es auch eine Verdienstmöglichkeit ist, brauche ich auch die Reisegewerbekarte. Da ich einen Fremden ohne Termin angesprochen habe.

In unserer Stadt sagte man mir dann man solle sich lieber eine Reisegewerbekarte besorgen (kosten bei uns 80,-€),denn sollte man einmal wo läuten oder einen ansprechen und genau da erwischt man einem, dem es lästig ist und der ruft die Polizei, dann bekommt man nur Ärger.

Denn die Betonung liegt immer auf OHNE Termin

Bei der Reisegewerbekarte sind dann auch die Ladenöffnugnzeiten zu beachten die wir haben.

Das sind die Infos wo ich von unserer Stadtverwaltung damals bekam. Sie sahen es auch so das sie sagten ja das ist so ein schwerer Grad, wie und was.

Befolgt den Rat vom Norbert und erkundigt euch bei euerem Amt.

Gruß Iris


Zuletzt bearbeitet von IrisK am 22/4/2006, 10:56, insgesamt einmal bearbeitet
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 Lappen-Reiner.de



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 368
Wohnort: Rosengarten

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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 12:44  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Befolgt den Rat vom Norbert und erkundigt euch bei euerem Amt!!!!!!!

Ganz wichtig!!
Ich brauche keine Reisegewerbekarte.
LG
Reiner
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 IrisK
Moderatorin
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Anmeldungsdatum: 01.04.2005
Beiträge: 385
Wohnort: in dem schönen Niederbayern

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BeitragVerfasst am: 6/4/2006, 13:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

habe heute dies bezüglich auch noch mit der IHK Passau telefoniert.
Zwecks der Reisegewerbekarte

Da erhielt ich folgende Auskunft an der Haustüre braucht man die Reisegewerbekarte (auch wenn man nur Termine macht), aber wenn man Leute auf der Strasse anspricht braucht man sie nicht.

Wie man sieht sind auch da Unterschiedliche Meinungen.

Gruß Iris


Zuletzt bearbeitet von IrisK am 22/4/2006, 10:55, insgesamt einmal bearbeitet
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