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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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Hallo,
wie lange dauert es vom Antrag des Gewerbescheins bis man ihn endlich hat? Wer hat Erfahrungen?
Melissa |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Den bekommst Du beim Gewerbeamt sofort.
Wenn Du schon mal da bist, frag bitte gleich nach einer Reisegewerbekarte. Für die Ansprache von Kaltkontakten von Haus zu Haus braucht man die nämlich ebenfalls. |
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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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Hallo Norbert,
vielen Dank fuer Deine Hilfe.
Nachdem ich hier im Forum auf die Gewerbekarte und die Reisegewerbekarte aufmerksam gemacht wurde, habe ich mich natuerlich sofort an Kleeneze gewendet.
Habe heute die Bestaetigung bekommen das wir die Gewerbekarte brauchen, aber nicht die Reisegewerbekarte.
Somit waere ein Problem mehr geloest.
Melissa |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Melissa hat folgendes geschrieben: Habe heute die Bestaetigung bekommen das wir die Gewerbekarte brauchen, aber nicht die Reisegewerbekarte.
Somit waere ein Problem mehr geloest.
Kleeneze kann diese Auskunft gar nicht geben, darf es auch gar nicht.
Die Reisegewerbekarte benötigt man, wenn man von Haus zu Haus geht und Fremde Menschen in ihren Wohnungen oder auf ihrer Arbeitsstelle etc. anspricht. Dann handelt es sich um Haustürgeschäfte und dafür braucht man eine Reisegewerbekarte.
http://www.tuebingen.de/25_777.html
Ob man diese Karte braucht oder nicht, hat nichts mit dem Partnerunternehmen zu tun, sondern mit der Arbeitsweise. Wer vom Ordnungsamt ohne Reisegewerbekarte angetroffen wird, obwohl er eine solche haben müsste, riskiert ein Bussgeld.
Frag also nicht Kleeneze danach, sondern das Gewerbeamt, das Dir da sicher die kompetenteren Auskünfte geben kann. |
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rema

Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 489

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... ja, da hat der Norbert absolut RECHT
im Prinzip brauchst Du für dein MLM lediglich eine Gewerbekarte, die Du bei Deinem O-Amt bekommst:
"Handel mit genemigungsfreien Waren"
lasse Dir dann bitte NICHT einfallen von Haus zu Haus - oder Tür zu Tür zu gehen oder in der Stadt Menschen, die dich anlächeln, auf Dein Geschäft anzusprechen.
Denn dazu brauchst DU ein "Reisegerwebe"
ich habe mein "Reisegewerbe" schon, seit meinem 18. Geburtstag, also ICH darf DAS alles, muss aber in dieser Hinsicht die Regeln und Gesetze der "Haustürgeschäfte"
(14-tägiges Wiederrufsrecht von seitens des Kunden)
beachten, was mit meinem "Logistiger" überhaut KEIN Problem darstellt weil dieser dem "Endverbaucher" sogar ein Rückgaberecht von 90 Tagen einräumt,
also 6x mehr als es das Gesetz vorschreibt
viel Erfolg ci@o rema  |
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_________________ Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. Luther Burbank
... don't dream U'r life - live U'r dream ...
http://www.rema-enterprises-2002.wb3.de |
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Uservorstellung
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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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Auf Grund meiner Nachfrage hat sich Kleeneze naturerlich mit den Anwaelten und diese mit dem Gewerbeamt in Verbingung gesetzt um die legalen Fragen fuer Deutschland zu klaeren, und somit herausgefunden das die Leute im Forum mit der Gewerbekarte recht hatten aber nicht mit der Reisegewerbekarte.
Werde aber von meinerseite weiter Nachforschungen machen.
Melissa |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Melissa hat folgendes geschrieben: Werde aber von meinerseite weiter Nachforschungen machen.
Sehr vernünftig!
Wie gesagt, frag beim Amt nach, NUR dort bekommst Du definitiv die richtige Auskunft.
Was ein ausländisches Unternehmen rät, ist nicht relevant. Wirst Du erwischt, zahlst Du das Bussgeld, nicht das Unternehmen... |
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danyEla

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2772
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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Hi allerseits,
manno, jetzt komm ich aber ins Grübeln, wenn ich also in ein Unternehmen gehe, ohne Einladung vorab, und der Chef sich für ein Hemd entscheidet, dann ist das reisegewerbescheinpflichtig?
Kann dann ein Kunde auch von Kauf zurücktreten, obwohl es sich um Einzelanfertigungen handelt?
Pardon, dass ich hier frage, obwohl das nicht das Z-forum ist.
Dann lass ich mich lieber vorher einladen, nützt das was?
ich meine, brauch ich dann keinen RGS?
Ich weiß aber, dass die Tupperberaterinnen keine Reisegewerbeschein brauchten, weil sie ihre Ware ja gar nicht dabei hatten, sondern nur Bestellungen aufnahmen, dazu gab es mal eiin Urteil in den 90ern. |
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_________________ Daniela Grasse
www.trier.dikay51.de
Immer so, wie es Euch gefällt! Hemden und Blusen im individuellen Design
Einfach mal informieren!
Anfragen bitte an trier@dikay51.de |
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Melissa
Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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| Wenn das also mit den Tupperberaterinnen so ist, dann ist das wohl mit uns das gleiche, da wir ja nur die Kataloge verteilen und erst nach der Bestellung, wenn wir die Ware liefern, an der Tuere klingel. |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Tupperberaterinnen gehen i. d. R. nicht von Haus zu Haus und klingeln auch nicht bei fremden Menschen, sondern arbeiten mit Partyverkauf, also mit vorher verabredeten Terminen. Fast alle Vertreter nehmen nur Bestellungen auf, das ist unerheblich. Es kommt darauf an, ob man einen Termin hat oder aufs Geratewohl zu fremden Menschen geht, daraus definiert sich das Haustürgeschäft.
Wie schon mehrmals gesagt: Spekuliert hier nicht, fragt kein Networkunternehmen, sondern dort, wo es einzig kompetente Antworten geben kann, auf dem Amt! |
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