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 Melissa




Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 15:51  Titel:  Gewerbeschein Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

wie lange dauert es vom Antrag des Gewerbescheins bis man ihn endlich hat? Wer hat Erfahrungen?

Melissa
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 norbert
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 16:34  Titel:  Re: Gewerbeschein Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Den bekommst Du beim Gewerbeamt sofort.

Wenn Du schon mal da bist, frag bitte gleich nach einer Reisegewerbekarte. Für die Ansprache von Kaltkontakten von Haus zu Haus braucht man die nämlich ebenfalls.
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 Melissa




Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 16:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Norbert,

vielen Dank fuer Deine Hilfe.

Nachdem ich hier im Forum auf die Gewerbekarte und die Reisegewerbekarte aufmerksam gemacht wurde, habe ich mich natuerlich sofort an Kleeneze gewendet.

Habe heute die Bestaetigung bekommen das wir die Gewerbekarte brauchen, aber nicht die Reisegewerbekarte.
Somit waere ein Problem mehr geloest.

Melissa
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 norbert
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 16:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Melissa hat folgendes geschrieben:
Habe heute die Bestaetigung bekommen das wir die Gewerbekarte brauchen, aber nicht die Reisegewerbekarte.
Somit waere ein Problem mehr geloest.


Kleeneze kann diese Auskunft gar nicht geben, darf es auch gar nicht.

Die Reisegewerbekarte benötigt man, wenn man von Haus zu Haus geht und Fremde Menschen in ihren Wohnungen oder auf ihrer Arbeitsstelle etc. anspricht. Dann handelt es sich um Haustürgeschäfte und dafür braucht man eine Reisegewerbekarte.
http://www.tuebingen.de/25_777.html

Ob man diese Karte braucht oder nicht, hat nichts mit dem Partnerunternehmen zu tun, sondern mit der Arbeitsweise. Wer vom Ordnungsamt ohne Reisegewerbekarte angetroffen wird, obwohl er eine solche haben müsste, riskiert ein Bussgeld.

Frag also nicht Kleeneze danach, sondern das Gewerbeamt, das Dir da sicher die kompetenteren Auskünfte geben kann.
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 rema




Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 489

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

... ja, da hat der Norbert absolut RECHT

im Prinzip brauchst Du für dein MLM lediglich eine Gewerbekarte, die Du bei Deinem O-Amt bekommst:

"Handel mit genemigungsfreien Waren"

lasse Dir dann bitte NICHT einfallen von Haus zu Haus - oder Tür zu Tür zu gehen oder in der Stadt Menschen, die dich anlächeln, auf Dein Geschäft anzusprechen.

Denn dazu brauchst DU ein "Reisegerwebe"

ich habe mein "Reisegewerbe" schon, seit meinem 18. Geburtstag, also ICH darf DAS alles, muss aber in dieser Hinsicht die Regeln und Gesetze der "Haustürgeschäfte"

(14-tägiges Wiederrufsrecht von seitens des Kunden)

beachten, was mit meinem "Logistiger" überhaut KEIN Problem darstellt weil dieser dem "Endverbaucher" sogar ein Rückgaberecht von 90 Tagen einräumt,
also 6x mehr als es das Gesetz vorschreibt

viel Erfolg ci@o rema Image
_________________
Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. Luther Burbank
... don't dream U'r life - live U'r dream ... Image

http://www.rema-enterprises-2002.wb3.de
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Tobias Mühle

Andree Knief

Nicole Heyka

Erika Reinhold
  
 Melissa




Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Auf Grund meiner Nachfrage hat sich Kleeneze naturerlich mit den Anwaelten und diese mit dem Gewerbeamt in Verbingung gesetzt um die legalen Fragen fuer Deutschland zu klaeren, und somit herausgefunden das die Leute im Forum mit der Gewerbekarte recht hatten aber nicht mit der Reisegewerbekarte.
Werde aber von meinerseite weiter Nachforschungen machen.

Melissa
 Geschlecht:Weiblich  VerstecktPersönliche Gallerie von MelissaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden
 norbert
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Melissa hat folgendes geschrieben:
Werde aber von meinerseite weiter Nachforschungen machen.


Sehr vernünftig!

Wie gesagt, frag beim Amt nach, NUR dort bekommst Du definitiv die richtige Auskunft.

Was ein ausländisches Unternehmen rät, ist nicht relevant. Wirst Du erwischt, zahlst Du das Bussgeld, nicht das Unternehmen...
Zwillinge Geschlecht:Männlich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von norbertBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 danyEla



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2772
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:19  Titel:  Wir etwa auch??? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi allerseits,
manno, jetzt komm ich aber ins Grübeln, wenn ich also in ein Unternehmen gehe, ohne Einladung vorab, und der Chef sich für ein Hemd entscheidet, dann ist das reisegewerbescheinpflichtig?
Kann dann ein Kunde auch von Kauf zurücktreten, obwohl es sich um Einzelanfertigungen handelt?
Pardon, dass ich hier frage, obwohl das nicht das Z-forum ist.

Dann lass ich mich lieber vorher einladen, nützt das was?
ich meine, brauch ich dann keinen RGS?

Ich weiß aber, dass die Tupperberaterinnen keine Reisegewerbeschein brauchten, weil sie ihre Ware ja gar nicht dabei hatten, sondern nur Bestellungen aufnahmen, dazu gab es mal eiin Urteil in den 90ern.
_________________
Daniela Grasse
www.trier.dikay51.de

Immer so, wie es Euch gefällt! Hemden und Blusen im individuellen Design
Einfach mal informieren!
Anfragen bitte an trier@dikay51.de
Stier Geschlecht:Weiblich Katze VerstecktPersönliche Gallerie von danyElaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Melissa




Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Southampton

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:25  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wenn das also mit den Tupperberaterinnen so ist, dann ist das wohl mit uns das gleiche, da wir ja nur die Kataloge verteilen und erst nach der Bestellung, wenn wir die Ware liefern, an der Tuere klingel.
 Geschlecht:Weiblich  VerstecktPersönliche Gallerie von MelissaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden
 norbert
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 5/4/2006, 17:43  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Tupperberaterinnen gehen i. d. R. nicht von Haus zu Haus und klingeln auch nicht bei fremden Menschen, sondern arbeiten mit Partyverkauf, also mit vorher verabredeten Terminen. Fast alle Vertreter nehmen nur Bestellungen auf, das ist unerheblich. Es kommt darauf an, ob man einen Termin hat oder aufs Geratewohl zu fremden Menschen geht, daraus definiert sich das Haustürgeschäft.

Wie schon mehrmals gesagt: Spekuliert hier nicht, fragt kein Networkunternehmen, sondern dort, wo es einzig kompetente Antworten geben kann, auf dem Amt!
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