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jidelberger

Alter: 36
Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 39
Wohnort: Solingen

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Hallo,
anbei der zweite Teil zum Thema Steuern.
Heute ein wenig praxisnäher...
Für alle inländischen Umsätze muss der Unternehmer Steuern bezahlen, er kann aber unter gewissen Umständen seine gezahlte Steuer (Vorsteuer) abziehen.
Die gesammelten Werte kann er dann je nach Buchhaltungssoftware automatisch verrechnen lassen und sendet diese an das Finanzamt. In den ersten zwei Jahren müssen Unternehmen, die Umsatzsteuer abführen an das Finanzamt monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung senden. Diese enthält alle eingenommenen Steuern minus der gezahlten Vorsteuer. Nach zwei Jahren hat der Unternehmer dann die Möglichkeit, diese Umsatzsteuervoranmeldung nur jedes Quartal zu senden.
Ab nächstem Jahr ergibt sich dabei eine gewaltige Änderung: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung darf nicht mehr per Post sondern nur noch per ELSTER, einer Windows-Software des Finanzamtes gesendet werden. Dies gilt dann natürlich auch für die Jahressteuererklärung.
Während Nutzer des Betriebssystems Windows natürlich etwas besser da stehen, gucken alternative Betriebssysteme (Mac OS, Linux) in die Röhre. Für das Mac OS sind da noch einige Möglichkeiten offen.
In diesem Jahr traten einige wichtige Änderungen und Voraussetzungen in Kraft, nach denen eine Eingangsrechnung vorsteuerabzugsberechtigt ist.
1.) Der Lieferant muss mit seiner vollständigen Adresse (Firmierung) und Steuernummer (alternativ: UST-ID) auf der Rechnung vermerkt sein,
2.) Die Firmierung für den Unternehmer muss 100%ig stimmen (gilt nicht für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wie Tankquittungen unter 100 €)
3.) Es muss ein Lieferungs- bzw. Leistungsdatum erscheinen (Mindestens der Hinweis auf einen Lieferschein oder Rechnungsdatum = Lieferdatum) dabei reicht aber auch Monat, Kalenderwoche oder Jahr,
4.) Evtl. enthaltene MWST muss komplett mit Steuerschlüssel aufgeführt sein (Der Steuerschlüssel allein reicht nur bei o.g. Kleinbetragsrechnungen aus.).
5.) Die Rechnung muss im Original vorliegen oder als Original gekennzeichnet sein.
6.) Unter Umständen (z. B. Rechnungen aus dem europäischen Ausland, Versicherungsleistungen) müssen steuerbefreiende Vorschriften nach UStG angegeben werden.
Ohne diese Angaben kann der Unternehmer keine Vorsteuer abziehen, dies ist u. Umständen eine Menge Geld.
Achten Sie also auf diese Angaben, wenn Sie eine Rechnung prüfen.
Dies war es für diese Woche. |
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Frederic Specht
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jidelberger

Alter: 36
Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 39
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Hallo Frederic,
ja, leider (wenn man Mac-User ist)...
Da ich aber bislang kein Elster nutze, bin ich davon ja auch verschont gewesen.
So wie es aussieht werde ich mir aber im Januar verbilligt Monkey Bilanz zulegen, eines der wenigen Programme die mit der Java-Schnittstelle von Elster klarkommen (fast alle anderen Programme für den Mac in dieser Beziehung wurden mit Filemaker erstellt, das damit wohl nichts anfangen kann).
Grüße |
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Frederic Specht
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Frederic Specht
Networker

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| Beschreibung: |
| Elster - Neuerungen für 2005 |
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Frederic Specht
Networker

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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
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@all
habe hier für Euch noch einige ergänzende Infos zu dem Thema Umsatzsteuer... (ein Auszug aus einem aktuellen Newsletter!)
Wenn es nach den deutschen Finanzämtern geht, hat das gute alte
Papierformular bald ausgedient. Ob grau oder grün, in Zukunft werden die
Häkchen nur noch auf dem heimischen PC gemacht und dann elektronisch
übermittelt. Für die Umsatzsteuervoranmeldung ist sogar schon am
01.01.2005 Schluss, dann wird nur noch ein elektronisch übertragenes PDF
akzeptiert, entweder per Elster oder, wenn man mit einem entsprechenden Steuerbüro zusammen arbeitet, über die Datev-Leitung. Nur in besonderen Härtefällen ? wie etwa beim kleinen Schuster oder Bäcker ohne PC-Ausstattung ? wird noch für einen begrenzten Zeitraum eine Ausnahme gemacht. Pech auch für all diejenigen, die einen Apple Macintosh ihr eigen nennen. Sie schauen buchstäblich in die Röhre oder in den TFT-Bildschirm, denn Elster arbeitet mit OS X nicht zusammen. Für Linux hat man gerade noch ein Update zurecht gefummelt.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die Finanzämter einen technischen Standard einfordern, den sie selbst nur unter Mühen bewältigen. Schon vor Jahren wurde an einer sündhaft teuren Software herumgedoktert, die im Backend-Bereich für eine bessere Schnittstelle zu den Rechenzentren sorgen sollte. Doch oft wurde die elektronisch übertragene Einkommensteuererklärung (Elster) von den Behördenmitarbeitern manuell weiterverarbeitet.
2)Kostenlos von FORMBLITZ - die Umsatzsteuervoranmeldung
FORMBLITZ bietet schon seit einiger Zeit nahezu das komplette Steuerprogramm auf Formularen an, die sich für die elektronische Übertragung eignen. Auch die Umsatzsteuervoranmeldung 2005 erfüllt die vom Bundesfinanzministerium (BMF) im Schreiben vom 29. November 2004 geforderte Voraussetzung für die elektronische Übertragung. Darüber hinaus hat FORMBLITZ die Umsatzsteuervoranmeldung mittels integrierter JavaSkript-Rechenoperatoren zum intelligenten Formular veredelt, das nicht nur die Umsatzsteuer aus den Bemessungsgrundlagen herausrechnet, sondern auch die Summen in die richtigen Felder überträgt und somit erheblich zur Vereinfachung des Voranmeldeverfahrens beiträgt.
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jidelberger

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Es gibt für Mac OS X und Java eine entsprechende Schnittstelle (allerdings nur für Programmierer). Da die meisten Buchhaltungsprogramme mit Filemaker gemacht wurden, gibt es meines wissens nur zwei Programme, die mit dieser Schnittstelle kompatibel sind
- Monkey Bilanz 2.0 (für Mac OS X und Windows) Erscheint wohl im Januar - Möglichkeit des Crossgrades
- Mac Ha Bu (Shareware, nur für Mac) Schon fast zu Professionell (nur Gewinnermittlung durch Bilanz, keine Einnahmen -Überschussrechnung)
Beide Programme arbeiten mit jeweils eigenen Datenbanken zusammen. |
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