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 Fräulein Rottenmeier



Alter: 43
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2151
Wohnort: Dortmund

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BeitragVerfasst am: 1/5/2006, 15:42  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

okay norbert da hast du recht nur die umsatzsteuervoranmeldung ist ja auch keine höhere mathematik - sondern auch letztendlich nur ein aufaddieren von vorsteuer und mehrwehrtsteuer und dann den abzug der vorsteuer von der mehrwertsteuer zum ermitteln der zahllast.

ich denke das sind so sachen die sollte man wirklich auch allein bewerkstelligen können. ausser schriftliches aufaddieren und subtrahieren ist da ja nichts. wer das nicht schafft - sollte wirklich besser nicht in die freiberuflichkeit gehen.

die formulare sind im bereich umsatzsteuer auch mal ausnahmsweise übersichtlich.

lg daggi
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 norbert
Networker


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 1/5/2006, 16:59  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ daggi

Fräulein Rottenmeier hat folgendes geschrieben:
okay norbert da hast du recht nur die umsatzsteuervoranmeldung ist ja auch keine höhere mathematik - sondern auch letztendlich nur ein aufaddieren von vorsteuer und mehrwehrtsteuer und dann den abzug der vorsteuer von der mehrwertsteuer zum ermitteln der zahllast.


Ja, eigentlich ist es leicht, aber erfordert halt ein kleines bisschen mehr Grundwissen. Einsteiger müssen da grossenteils erstmal "reinwachsen", zumal viele wohl noch nie davon gehört haben. Da ist es schon gut, dass es Kleinunternehmer erstmal nicht betrifft.

Zitat:
ich denke das sind so sachen die sollte man wirklich auch allein bewerkstelligen können. ausser schriftliches aufaddieren und subtrahieren ist da ja nichts. wer das nicht schafft - sollte wirklich besser nicht in die freiberuflichkeit gehen.


Zumindest wer ernsthaft und später hauptberuflich abeiten möchte, sollte sich schon beizeiten damit beschäftigen. Zum addieren und subtrahieren kommt ja noch die nachvollziehbare Aufzeichnung hinzu.

Ich kenne aber mehrere Unternehmer (nicht MLM), die sich damit überhaupt nicht auskennen und allen "Papierkram" vom Steuerberater oder Buchhaltungsservice machen lassen. Geht also auch, kostet aber halt Geld und man muss sich auf die Leute verlassen können.
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
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 Yvonne
Gast






BeitragVerfasst am: 1/5/2006, 17:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Fräulein Rottenmeier hat folgendes geschrieben:
buchführung??? wer von euch hat denn schon buchführungspflicht???? bei den meisten reicht doch bestimmt eine g. u. v. - und belége sammeln und ausgaben und einnahmen jeweils aufaddieren umd das eine vom anderen anschließend abzuziehen kann ja nicht das problem sein.

viel wichtiger beim steuerberater ist ja die beratung!!!! es geht nicht ums kontieren und buchen von belegen allein. gewährleistet dieser service das auch???

lg daggi


Hi Daggi Image ,

ich halte es für ein gutes Angebot für den kleinen Geldbeutel... Image
Wie oft saß ich schon da und habe die Belege sortiert und eine Aufstellung gemacht und alles ausgerechnet... Image Und da ich in Mathe nicht besonders begabt und geduldig bin, hat mich das immer nur genervt, weil es mir viel Zeit raubt, von der ich als Nebenberufler nicht viel habe... Image
Und wie oft habe ich mir einen "Steuerberater für den kleinen Mann gewünscht", der mir diesen Teil abnimmt, ohne dass mein Nebenverdienst gleich drauf geht... Image
Wenn man einen Teil der Arbeit, der natürlich dazu gehört, einem selbst aber wirklich nicht liegt, abgeben kann, also für eine kleine Pauschale machen lässt, dann kann man sich mit viel mehr Elan dem Teil zuwenden, den man lieber macht und besser kann. Image
Ich denke mal, in diesem Geschäft sollte man sich auf das konzentrieren, was man selbst gut kann. Und was nicht dazu gehört, aber gemacht werden muss, an Leute abgeben, die es besser können als man selbst. Warum nicht clever delegieren/machen lassen und den Kopf sowie Zeit frei haben für andere Dinge, die ebenso wichtig sind und gemacht werden müssen? Image
Ist meine persönliche Einstellung, und ich werde ja bald sehen, ob es wirklich eine Entlastung für mich ist und mir somit auch weiter hilft... Wenn nicht, kann ich mich wieder allein hinsetzen und mir selbst die Zeit rauben... Image
Ich werde es zumindest mal testen und dann auch meine Erfahrungen hier rein stellen, wenn es soweit ist.

Lieben Gruß
Image Yvonne
   Online
 Yvonne
Gast






BeitragVerfasst am: 1/5/2006, 17:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Fräulein Rottenmeier hat folgendes geschrieben:
also doch keine buchführung - sondern lediglich eine einnahmen-überschuss-rechnung. ich mein wer das in kleinem bereich nicht selbst schafft - der sollte auch besser kein gewerbe anmelden.

das ist dann aber auch keine buchführung. bücher führen muss man erst ab einer gewissen umsatzgrösse - das kriegt man dann aber auch vom finanzamt mitgeteilt - wenn man buchführungspflichtig wird.


lg daggi



Hi Daggi,

ich glaube nicht, dass man es nicht schafft, mit viel Geduld und Informationen suchen kann man das schaffen, auch seine Berechnungen selbst machen...
Aber wer das nicht möchte, weil es einem nicht liegt und man es gern macht, dann kann man es doch abgeben und vertrödelt nicht unnötig seine Zeit.
Somit kann man seine Prioritäten auf andere Dinge konzentrieren ohne das ungute Gefühl "da noch was machen zu müssen, was keinen Spaß macht"...

Buch führung habe ich den Beitrag deshalb genannt, weil es ein Seminar zu diesem´Thema war und sich daraus dieses Angebot ergeben hat.
Es sollte keine Diskussion darüber sein, ob man ein Gewerbe machen sollte oder nicht, nur weil man die Unterlagen für´s Finanzamt nicht gern selbst macht... Image
Einfach nur ein Angebot, dass man nutzen kann oder auch nicht. Und wer es nutzt, kann vielleicht seine Erfahrungen hier rein stellen, dann haben auch die Anderen etwas davon. Image


norbert hat folgendes geschrieben:
Wer nun vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss schon etwas mehr aufzeichnen, denn hier kommen noch die regelmässigen Umsatzsteuervoranmeldungen hinzu und gesonderte Buchungskonten für verschiedene Umsatzsteuersätze. Da wird's nur mit nem Kassenbuch dann etwas schwierig, schon bei der Ermittlung der Umsatzsteuerdifferenz.

Ein "Kleinunternehmer", der nicht umsatzsteuerpflichtig ist, braucht da nicht drauf zu achten, kommt mit Kassenbuch und einfacher Einnahmen- Überschussrechnung super aus.

Sich etwas zu informieren, kann nicht schaden und am besten schaut man sich mehrere Steuerberater an, vergleicht auch etwas die Konditionen und Leistungen.


Das denke ich auch.


Lieben Gruß
Image Yvonne
   Online
 Fräulein Rottenmeier



Alter: 43
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2151
Wohnort: Dortmund

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BeitragVerfasst am: 1/5/2006, 21:16  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ich finde es eigentlich sehr wichtig dass man sich gerade am anfang auch ein wenig selbst mit der materie steuer beschäftigt - auch dass man immer noch ein bißchen ein auge darauf hat - man verliert leicht den überblick und wenn der steuerberater sich dann doch nicht als gute wahl entpuppt - kann es zu spät sein.

lg daggi
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Michael Bachhuber

Sven Kilian

Monika Löhrer

Heike Buschkämper
  
 norbert
Networker


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Beiträge: 4327
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BeitragVerfasst am: 2/5/2006, 00:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ daggi

hast im Prinzip ja recht, aber... bieten wir im MLM nicht gerade Menschen die Chance, den Weg in die Selbständigkeit von Grundauf kennenzulernen?

Sicher haben viele noch überhaupt keine Erfahrungen auf diesem Gebiet und sollten es auch je nach Bedarf nach und nach lernen können.

Empfehlen würde auch ich es, aber es muss ja kein Meister vom Himmel fallen, Schritt für Schritt tut's auch, falls es überhaupt (warum auch immer) je aus dem Kleinunternehmerstatus heraus geht.

Wer dies anstrebt, dem sei zumindest ein Kurzseminar zu diesem Thema sehr empfohlen, wie es z. B. über den BVNM angeboten wird. Auch über manche Networks (bei uns gab es vor kurzem ein kleines Grundseminar, ein ausführlicheres folgt wohl in absehbarer Zeit nach) werden von Zeit zu Zeit Schulungen zum Thema angeboten, die schon ihren Sinn haben!
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
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 bernd
Gast






BeitragVerfasst am: 2/5/2006, 00:20  Titel:  Kleinunternehmer Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@all

Auch ich betrachte es als günstig, wenn der "Networker" nach der Gewerbeanmeldung gegenüber dem Finanzamt sich erst einmal als "Kleinunternehmer" (Einkommen bis ca. 13.500 Euro /Jahr) anmeldet. Der Vorteil ist, er muß diese "Einnahme-/Überschußrechnung" machen.
In dieser Unternehmensform darf er allerdings keine "Mehrwertsteuer" vereinnahmen, in Form einer eigenen Rechnungslegung.

Man braucht für die Grundlagen der Unternehmertätigkeit als "Kleinunternehmer" tatsächlich keinen Steuerberater. Es reicht aus, wenn man kompetent beraten wird oder dieses Wissen selbst ausreichend besitzt.

Deshalb, wer im ersten Jahr sein Geld aus dem Fenster werfen will, der nehme sich einen Steuerberater.
Im anderen Fall ist es ausreichend, wenn man eine "Buchführungsgesellschaft" besitzt, welche einem gegebenenfalls den Steuerberater vermittelt oder man macht diese ganze Sache selbst.

MfG
Bernd
   Online
 Manni



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1429
Wohnort: Hof/Saale

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BeitragVerfasst am: 2/5/2006, 08:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Meine Steuer macht meine Steuersoftware wie schon viele Jahre !
Diese kann jedoch keine ausführliche Beratung ersetzen und das schützt somit vor teuren Fehlern nicht
_________________
Gruss
Manni
**www.zur-job.info ** der Königsweg des Vertriebs geht auf die www.reise-zur-job.info und genießt derweil www.bolero4u.com
**www.sportmarketing.de.tl Sportmarketing/-sponsoring | http://shop2.evisionteam.net --> waschen ohne Pulver
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 norbert
Networker


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 2/5/2006, 09:28  Titel:  Re: Kleinunternehmer Antworten mit ZitatNach untenNach oben

bernd hat folgendes geschrieben:
In dieser Unternehmensform darf er allerdings keine "Mehrwertsteuer" vereinnahmen, in Form einer eigenen Rechnungslegung.


Hier muss ich mal etwas berichtigen:

Selbstverständlich wird die Mehrwertsteuer, die ja Bestandteil des Endpreises ist, auch vereinnahmt werden, darf nur NICHT auf Rechnungen oder Quittungen extra ausgewiesen werden. Rechnungen dürfen NUR die Endpreise enthalten, ohne aufzuschlüsseln und ohne die Steuer zu erwähnen.

Die Steuer darf also "stillschweigend" eingenommen werden, muss nicht abgeführt werden, darf natürlich auch nicht gegeneinander (Vor- und Umsatzsteuer) aufgerechnet werden, spielt überhaupt keine Rolle in Rechnungen und Aufzeichnungen.

Achtung: Wer als Kleinunternehmer aber Rechnungen erstellt, auf denen die MWSt ausgewiesen oder erwähnt ist, MUSS sie auch voll ans Finanzamt abführen, darf aber trotzdem nicht mit bezahlter Vorsteuer aufrechnen. Deshalb also nur Rechnungen ohne Erwähnung der MWST erstellen, auch wenn der Endbetrag die MWSt enthält!
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
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 uschis-hit



Alter: 53
Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 82
Wohnort: Michelstadt

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BeitragVerfasst am: 2/5/2006, 09:58  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hm ich verfolge hier die Diskussion,

also lest doch mal selbst, mit Mwst ohne Mwst usw.
Das mit den Steuern ist wirklich nicht so einfach. Ich habe es am eigenen Leib erlebt, trotz Steuerberater. Falsch beraten, musste viel Steuern nachzahlen, und verantwortlich ist nicht der Steuerberater nee Du selbst.
Also bitte unbedingt informieren und nicht sagen das sind nur ein paar Zettel. Was macht Ihr mit Reisekosten, Verpflegung usw. wollt Ihr das verschenken?

Ich hab mir die Seite mal angesehn, da wird doch angeboten das mit Steuerberatern zusammengearbeitet wird.

Und dieses Beispiel:

Beispiel 1: monatl. Einnahmen 300,00
zuzügl. 16 % MwSt 48,00
Bruttoeinnahmen 348,00

Bruttoausgaben 450,00
enthaltene 16 % MwSt 62,00
das bedeutet, bei Führung einer Buchhaltung
14,00 EUR USt Rückerstattung pro Monat
150,00 EUR weniger Belastung bei der Einkommensteuer
(bei angenommenem Einkommen von 20.000,-- EUR, bzw. einem Steuersatz von 15 – 20 %)
Also insgesamt ein Vorteil von
300,00 EUR im Jahr

Beispiel 2: monatl. Einnahmen 600,00
zuzügl. 16 % MwSt 96,00
Bruttoeinnahmen 696,00

Bruttoausgaben 450,00
enthaltene 16 % MwSt 62,00
das bedeutet, bei Führung einer Buchhaltung
34,00 EUR USt zu zahlen, anstelle von 96,00 EUR im Monat
Ersparnis: 62,00 EUR im Monat, 750,-- EUR im Jahr
150,00 – 200,00 EUR weniger Belastung bei der Einkommensteuer
(bei angenommenem Einkommen von 20.000,-- EUR, bzw. einem Steuersatz von 15 – 20 %)

Ich glaube nicht, das die nur Belege einbuchen und sonst nichts weiter.
Last doch mal Yvonne Ihre Erfahrung hier schildern und redet nicht vorher schon alles tot.

Gerade für neue, wie ich es auch bin, kommt soviel auf ein zu, da ist Hilfe doch nicht schlecht. Als Neuer muß man soviel erst mal lernen, Produkte,
Wie spreche ich wen an, wie baue ich Partner auf und viel mehr. Viele steigen Nebenberuflich ein, so wie auch ich, da ist die Zeit enorm knapp.

Und da kann so eine Hinweis hilfreich sein. Ich brauche es nicht, da ich inzwischen den Steuerberater gewechselt habe und hoffe den richtigen zu haben. Wissen, hm in dem Steuerschungel bin ich mir nicht mal sicher ob alle Steuerberater sich da zu 100% auskennen. Da hat auch jeder so sein Steckenpferd.

Viele Grüße Uschi
Widder Geschlecht:Weiblich Ziege VerstecktPersönliche Gallerie von uschis-hitBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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