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Marion Hempfing

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3280
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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Das ist sicher von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Bei mir wollen sie es immer ganz genau wissen, welche Warengruppen oder Dienstleistungen es sind.
"Network Marketing" ist da ziemlich sicher keine zulässige Bezeichnung (außer du würdest Fischernetze verkaufen... ).
Handel mit xxx sollte es wohl schon sein, aber am besten lässt du dich beim Anmelden einfach beraten, was geht, was nicht geht und wie genau es sein muss.
Und am besten gleich alle Warengruppen und Tätigkeiten auflisten, die du dir vorstellen könntest mal anzubieten, auch wenn du es aktuell nicht machst. Jede Änderung kostet wieder so viel wie eine Neuanmeldung! |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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Elisabeth Mecklenburg

Alter: 49
Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 134
Wohnort: Mülheim an der Ruhr

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Hallo und guten Morgen,
wenn man der IHK schreibt, dass man noch im Aufbau ist und vorerst kaum Einnahmen (da jeder ja auch Kosten hat) erzielt, wird zumindest der Beitrag für das 1. Jahr nicht fällig, so habe ich es zumindest gemacht.
Ausprobieren, weiß nicht, ob es bei jeder IHK so funktioniert
Weiterhin viel Erfolg und für heute einen schönen Tag.
Herzliche Grüße
Elisabeth
Der JEANS-EXPRESS rollt !! ... wann steigen Sie ein?
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2151
Wohnort: Dortmund

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hier kann man angeben ob man das gewerbe haupt- oder nebenberuflich anmelden möchte - ich habe jetzt erst vorletzte woche noch ein neues gewerbe angemeldet und wieder versucht erlaubnisfreie dienstleistungen mit unterzubringen hat geklappt. bei einem bekannten vor ein paar wochen ging das nciht. hängt wohl vom sachbearbeiter ab.
noch einmal als tip - je allgemeiner ihr die tätigkeiten in der gewerbeanmeldung formulieren könnt - umso einfacher wenn eure tätigkeiten sich verändern oder erweitern. in manchen städten muss man änderungen zwingend anmelden in manchen nicht - in manchen sind gewerbeänderungen kostenpflichtig - in manchen nicht.
also deshalb so viel und so allgemein wie möglich anmelden. manche gewerbemeldestellen akzeptieren auch vertrieb von handelsgütern.
lg daggi |
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_________________ Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen! |
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Robert Mogk

Alter: 52
Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 82
Wohnort: Schotten

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Ich habe heute zufällig im Internet (Google) nach Gewerbeanmeldung gesucht und auf der Seite von "wegweiser-im-web.de" einen aus meiner Sicht interessanten Artikel gefunden.
Besonders interessant und hilfreich fand ich die folgende Aussage zur Art der Tätigkeit.
Zitat: Fassen Sie die Art der Tätigkeit nicht zu eng, damit Sie flexibel bleiben. Wird die Tätigkeit zu eng gefasst, so kann das u. U. bei einer abweichenden Tätigkeit zu Problemen führen, wenn dafür kein Gewerbe angemeldet wurde.
Geben Sie z.B. bei der Art der Tätigkeit: Vertrieb, Verkauf, Beratung und Dienstleistung betreffend Produkte für Endverbraucher und Unternehmer.
Bei dieser Angabe scheint wirklich alles abgedeckt zu sein.
Gruß
Robert |
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Bolero einfach lecker!
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2151
Wohnort: Dortmund

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Robert Mogk hat folgendes geschrieben:
Besonders interessant und hilfreich fand ich die folgende Aussage zur Art der Tätigkeit.
Zitat: Fassen Sie die Art der Tätigkeit nicht zu eng, damit Sie flexibel bleiben. Wird die Tätigkeit zu eng gefasst, so kann das u. U. bei einer abweichenden Tätigkeit zu Problemen führen, wenn dafür kein Gewerbe angemeldet wurde.
Geben Sie z.B. bei der Art der Tätigkeit: Vertrieb, Verkauf, Beratung und Dienstleistung betreffend Produkte für Endverbraucher und Unternehmer.
Bei dieser Angabe scheint wirklich alles abgedeckt zu sein.
Gruß
Robert
grundsätzlich ist das richtig - hatte ich ja auch schon geschrieben - je allgemeiner gefasst umso besser - es gibt auch welche die vertrieb von handelsgütern drinstehen haben.
nur sind da die gewerbemeldestellen und selbst innerhalb einer meldestelle die sachbearbeiter sehr unterschiedlicher ansicht wie präzise die tätigkeit formuliert werden muss.
ich hab die erlaubnisfreien dienstleistungen drin - bei der gleichen stelle hat man sie jemand anders verweigert - anderer sachbearbeiter.
mein schwager hat damals bei einem angemeldet der hat jede produktgruppe genau erfasst - bestand der drauf.
versuchen sollte man es immer allgemein und weitgefasst - wenn die rumzicken hat man da wenig chancen.
lg daggi |
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Uservorstellung
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