| Poll :: Bin dabei |
| Ja, unterstütze ich |
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75% |
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| Nein, halt mich da raus |
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| Bierschlucker's Umfrage ist Schwachsinn |
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| Stimmen insgesamt : 28 |
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AlwaysGoodWines
Weinfreund

Alter: 38
Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 841
Wohnort: Kevelaer

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Raubritter trifft's schon recht gut, finde ich.
Ich fand im Netz auf bundestag.de einige Infos zum Vorhaben. Demnach schaut's doch mit den Möglichkeiten gar nicht so schlecht aus:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html :
Petitionsausschuss
Einreichen, mitzeichnen und diskutieren einer Petition
Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?
Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?
Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?
Dann sind Sie hier auf dem richtigen Weg!
Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.
Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.
* Möchten Sie sich zunächst allgemein über den Petitionsausschuss oder das Petitionswesen informieren?
(Ausschussmitglieder, Pressemitteilungen, Rechtsgrundlagen, Jahresberichte u.v.m)
...dann lesen Sie hier weiter...
* Möchten Sie eine Bitte oder Beschwerde in eigener Sache oder für andere vortragen?
(Hinweise, Formulare, Datenschutzbestimmungen)
...dann reichen Sie eine PETITION ein...
* Wollen Sie ein Problem von allgemeinem Interesse vortragen, dafür um Unterstützung werben oder sich über eingereichte öffentliche Petitionen informieren?
...dann haben Sie hier dazu die Möglichkeit...
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/hinweise.html :
Petitionsausschuss
Hinweise zum Einreichen einer Petition
1. Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht "Petent" und die von ihm oder ihr beim Deutschen Bundestag eingereichte Bitte oder Beschwerde ist eine "Petition". Zuständiger Parlamentsausschuss für die Behandlung von Petitionen ist im Deutschen Bundestag der "Petitionsausschuss".
2. Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden und Namen und Adresse des Petenten enthalten. Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessengruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen. Eine in Papierform eingereichte Petition muss ansonsten keine besonderen Formvorschriften erfüllen, jedoch vom Petenten handschriftlich unterschrieben werden.
Um Ihnen das Abfassen einer solchen Petition zu erleichtern, können Sie sich ein Formular öffnen, dieses ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postwege an den Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages senden.
Wollen Sie Ihre Petition elektronisch an den Petitionsausschuss senden, so können Sie auch diesen Weg wählen, wenn Sie das hierfür zur Verfügung gestellte Online-Formular benutzen. Zur abschließenden Bestätigung Ihrer Petition müssen Sie statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition nur Ihren Vor- und Familiennamen in das Unterschriftkästchen eintragen.
3. Parlamentarisch beraten werden Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit die Landeszuständigkeit gegeben ist. Entscheidungen von Gerichten kann der Petitionsausschuss aufgrund der von der Verfassung geregelten Unabhängigkeit der Gerichte nicht überprüfen.
4. Zu jeder Petition wird eine Akte mit einer Petitions-Nummer angelegt. Die Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes elektronisch erfasst. Der Absender der Petition (Petent) erhält eine Eingangsbestätigung.
5. Der Petitionsausschuss bittet das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme zu dem Anliegen des Petenten.
6. Die Stellungnahme des Bundesministeriums oder der Aufsichtsbehörde wird vom Ausschussdienst geprüft.
7. Kann die Petition nach der Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, wird dies dem Petenten mitgeteilt. Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung.
8. Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes unter Berücksichtigung der Stellungnahme, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Dem Petenten wird diese Bewertung durch den Ausschussdienst unmittelbar mitgeteilt. Widerspricht der Petent nicht binnen sechs Wochen dieser Bewertung, wird das Petitionsverfahren abgeschlossen. Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag beschließen entsprechend.
b) Widerspricht der Petent der Bewertung des Ausschussdienstes, erstellt dieser für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten, die der Koalition und der Opposition angehören, geprüft wird. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu seiner Petition informiert.
9. Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der der Bundesregierung übermittelt wird. Dabei sind unterschiedlich weitreichende Beschlüsse möglich, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden.
10. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.
Wenn Sie eine Petition einreichen wollen, nehmen Sie sich bitte Zeit, um einige persönliche Angaben zu machen und Ihr Anliegen präzise zu formulieren.
Wenn Sie Anlagen beifügen möchten, sollten dies Fotokopien und keine Originaldokumente sein. Sie sind gebeten, diese in jedem Falle auf dem Postweg zu versenden. Zweckmäßigerweise kündigen Sie die zusätzliche Versendung von Anlagen im Falle der elektronisch abgesandten Petition an und senden diese Anlagen auf dem Postweg erst ab, nachdem Sie die Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen der Petition erhalten haben.
Bei der Versendung Ihrer Anlagen benennen Sie bitte dieses Aktenzeichen Ihrer Petition.
Hier findet man eine Liste bereits bestehender Petitionen:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp
Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, eine Petition online, über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestags einzureichen.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Ach ja, ich habe übrigens dafür gestimmt.
Grüße vom Niederrhein,
Christian |
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_________________ Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. |
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uschis-hit
Alter: 53
Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 82
Wohnort: Michelstadt

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Frage!
Was haltet Ihr davon, die Thema im Ebay Forum reinzustellen.
Da gibt es mehr als genug Geschädigte. Zusammen sind wir stärker.
Gruß Uschi |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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uschis-hit hat folgendes geschrieben: Frage!
Was haltet Ihr davon, die Thema im Ebay Forum reinzustellen.
Da gibt es mehr als genug Geschädigte. Zusammen sind wir stärker.
Gruß Uschi
Wir sollten das (wenn es Gestalt annimmt) eh über mehrere Foren und Portale promoten. Auf unserem Portal http://mlm-network.biz würde ich für die Aktion sehr gern Raum zur Verfügung stellen, dazu ist es durchaus wichtig genug. |
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AlwaysGoodWines
Weinfreund

Alter: 38
Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 841
Wohnort: Kevelaer

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hemmerling

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1857
Wohnort: Hannover

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Bierschlucker hat folgendes geschrieben: Hi Leutz,
Wie wir ja alle bereits wissen sind ja einige Leute dieses Forums bereits Opfer dieser Abzocker. Wär wäre bereit eine Petition zu verfassen, das UWG dahingehend zu ändern, diesen Leuten das Handwerk zu legen? Brauche Leutz die dabei helfen, auch und gerade juristisch...
MfG Bierschlucker
Das Problem #1 sind ja meist nicht die Abmahner,
sondern die Juristen die dran verdienen wollen,
dazu brauchen wir nicht andere Gesetze sondern andere Richter,
also z.B. eben nicht solche vom Landgericht München, eine bestimmte Kammer dort, wo großzügig dem einen Abmahnanwalt aus München in die Tasche entschieden wird ( und, das ist der Punkt, es reicht diesem Anwalt, dass es EIN solches Gericht gibt, er kann es IMMER anrufen wenn er in der Offensive ist ).
Wer also irgendwas beim Impressum einer Homepage falsch macht, oder auch nur als Vermieter in der Zeitung mit "qm" statt "m2" wirbt, wird abgemahnt - von Anwälten die über Billigkräfte solche "Verfehlungen" raussuchen lassen...
Das Problem #2 sind "mächtige" reiche Firmen, die die freie Meinungsäußerung gegen Sie ( also "miesmachen" ihrer Produke...) totknüppeln...
gegen beides hilft keine Gesetzesänderung...
Das Hauptproblem sind also die Gesetze, die von Juristen gemacht, ihnen alle Macht in die Hände spielen... und Gerichte die dies dann auch entsprechend positiv für die Juristen auslegen.. man schlägt ja dem Kumpel aus dem Studium nicht die Hand ab...
P.S: Ich bin auch schon von einem allerdings "kleinen" Luftmarken-Besitzer abgemahnt worden, am Ende hatte er seine Marke VERLOREN weil seine Marke nix wert war, aber alle Opfer hatten hohe Abmahn- oder Gerichtskosten, im Grunde war's egal ob man den eigenen Anwalt oder aber die Abmahngebühr bezahlt hat... worauf die die Abmahnungen schreibenden Abmahnanwälte ja nur bauen... |
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_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
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Uservorstellung
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Bierschlucker

Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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Ja, ja hemmerling,
Zitat: dazu brauchen wir nicht andere Gesetze sondern andere Richter...
Du kennst schon den Unterschied zwischen Legislative, Judikative und Exikutive?
Es ist mitunter auch eine Frage die bei einem Einbürgerungsantrag gestellt wird. Sollten zwei dieser Gewalten in einer Macht vereint sein, haben wir keine Demokratie! Ein Richter entscheidet nach Gesetzen nicht nach gut dünken oder persönlicher Abwägung!
Sagen wirs halt so:
Wenn die Promillegrenze auf 0,5 Promille unter Strafe gesetzt wird MUSS der Richter diese Person die mehr als 0,5 Promille hat verurteilen, egal ob der damit noch sicher fährt oder nicht! Bist du in Schweden unterwegs und hast nur 0,1 Promille kannst du dem schwedischen Richter erzählen was du willst, in Schweden gilt ABSOLUTES Alkoholverbot am Steuer! Richter sind an Gesetze gebunden, hemmerlingt dir das ein???
MfG Bierschlucker |
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hemmerling

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1857
Wohnort: Hannover

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Bierschlucker hat folgendes geschrieben: Ja, ja hemmerling,
Zitat: dazu brauchen wir nicht andere Gesetze sondern andere Richter...
Du kennst schon den Unterschied zwischen Legislative, Judikative und Exikutive?
Du weisst, welchen SPielraum Richter in Sachen Markenrecht und ANGEBLICHE Markenverletzung ect haben ?
Beim einen Landgericht braucht so ein Abmahnanwalt nicht auftauchen, er würde ausgelacht wegen seiner abstrusen Argumentationen,
beim zweiten weiss er dass ihm die Richter aus der Hand fressen
und LEIDER ist es so, daß dieser Abmahnanwalt sich nicht drum kümmern muß, daß er vor 90% der Landgerichte scheitern WÜRDE,
er sucht sich genau das raus wo er weiss das das Drangsalieren von angeblichen "Mitstörern" nicht nur toleriert sondern unterstützt wird.
Juristen machen isch wichtig, weil angeblich ohne sie nichts laufen würde.
Nur eine brauchbare Erfolgsquote haben sie nicht vorzuweisen: Eine Partei verliert ja immer vor Gericht ( ERfolgsquote also maximal 50% ). |
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geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
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Manni

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1479
Wohnort: Hof/Saale

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Juristen machen isch wichtig, weil angeblich ohne sie nichts laufen würde.
Den Eindruck habe ich auch öfters
Nur eine brauchbare Erfolgsquote haben sie nicht vorzuweisen: Eine Partei verliert ja immer vor Gericht ( ERfolgsquote also maximal 50% )
Ob das ein erfolgreicher Anwalt auch so sieht bezweifle ich sehr stark, das ist genauso eine dumme Hochrechnung wie das Durchschnittseinkommen aller Networker anzugeben |
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_________________ Gruss
Manni
**www.zur-job.info ** der Königsweg des Vertriebs geht auf die www.reise-zur-job.info und genießt derweil www.bolero4u.com
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Manni

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1479
Wohnort: Hof/Saale

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ratiomama hat folgendes geschrieben: Hallo Manni,
Bei dieser wunderbaren Berechnung wurde völlig übersehen, dass zivilrechtliche Prozesse sehr häufig mit einem "Vergleich" enden, oder aber so dass keiner verliert und keiner gewinnt, quasi ein Remis. Jeder trägt seine Kosten und anteilig die Verfahrenskosten.
Gruß
Jost
An dem Remis wird gut verdient und genug Menschen stehen dabei in Lohn und Brot Jost  |
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_________________ Gruss
Manni
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