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bernd
Gast
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@netzer
Als "Spezialist" für "Network Marketing" ist es eigentlich verwunderlich, dass Du in dieser Hinsicht noch Fragen stellen mußt.
Nach dem, was ich bisher lesen konnte, stehst Du doch bei dieser Materie voll im Stoff?
MfG
Bernd |
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Nobody 2
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 500

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Jeder "Spezialist" lernt dazu.
Doch Du als "Spezialist" weißt keine Antwort?
Schon merkwürdig. |
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AlwaysGoodWines
Weinfreund

Alter: 38
Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 841
Wohnort: Kevelaer

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netzer hat folgendes geschrieben: Also laut FTC (Federal Trade Commission) in den USA dürfen Networkunternehmen diese Prozentsatz nicht unterschreiten,damit man sich von illegalen Schneeballsystemen abgrenzt
(wie Jost beschrieben)
Hat er doch gar nicht, oder habe ich da was falsch verstanden?
ratiomama hat folgendes geschrieben: In den USA ist es beispielsweise strikt untersagt mit unrealistischen Einkommen zu werben.
Die FTC (Federal Trade Commission) hat da ein sehr wachsames Auge drauf.
Website der Federal Trade Commission: http://www.ftc.gov
Grüsse vom Niederrhein,
Christian |
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_________________ Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. |
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Nobody 2
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 500

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Die Formulierung ist falsch von mir .
Die Firma bzw. Organisation FTC hat diese Regelung an Firmen vergeben
Die Frage war.
Ob es in Europa ähnliche oder gleiche Regelungen gibt.
Das kann selbst bei 3 VP errechnet werden.
66,6 bzw 33,3 %
ist das so okay |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Der § 16 (2) UWG ist so falsch nicht, denn in diesem geht es gerade darum, keine reinen Verbraucherstrukturen zu schaffen, wenn auch keine prozentualen Werte für Quoten an Verbrauchern festgelegt sind, sondern diese generell von Unternehmern unterschieden werden.
Ein Gesetz mit prozentualen Werten wäre also überflüssig, denn wenn (Beispiel aus anderem Bereich) Brandstiftung generell verboten ist, braucht man auch kein gesondertes Gesetz, dass Brandstiftung mit 70% Benzin enthaltendem Brandbeschleuniger nicht erlaubt ist.
Die Definition "Verbraucher" in der Neufassung (§ 16 Abs. 2 UWG) stellt zwar bereits einen Fortschritt gegenüber der früheren "Nichtkaufleute (im alten §§ 6c UWG) dar, lässt aber dennoch leider noch immer etwas zu viel Raum für Unsicherheit.
Die Frage, ob hier verschiedene "Verbrauchernetzwerke auf Selbstbestellerbasis" nun berührt werden oder nicht und wie sich dies begründet, findet einfach keine eindeutige und nachvollziehbare Antwort. |
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Uservorstellung
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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die frage lautete ja wohl zu anfang ob es eine solche gesetzliche regelung in deutschland gibt.
es gibt sie ja offensichtlich nicht.
damit sollte doch eigentlich die frage beantwortet sein und der sinn des threads erfüllt.
weitere schlagabtausche wohl sinnlos und dienen nur der profilierung.
lg daggi |
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_________________ Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen! |
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