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Martin Klauder

Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 2788
Wohnort: Thüringen

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Hi Karsten.
das interessiert niemand.
Die Frage war/ist was ein NEU-EINSTEIGER verdient und mit welchen Methoden er mit Kleeneze erfolgreich arbeiten kann.
Was erfolgreiche Upliner treiben wissen wir. Das ist bei jeden Network dasselbe.
Gruss Cat |
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_________________ MASSENMARKT WIRD NEU AUFGETEILT - GEHÖREN SIE MIT ZU DEN ERSTEN
STROM -> Nichts geht einfacher |
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busymouse
Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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@viannip:
Bei Kleeneze gibt es neben dem Katalogpreis (=Bruttopreis) einen Verkaufsplanwert, der von Kleeneze festgelegt wird. Der VPW (oder englisch SPV, falls du in den Unterlagen guckst) ist i. a. minimal geringer als der Nettopreis angesetzt. Vom VPW bekommst du 33% (zzgl. eventueller Volumengewinne etc.). Die überall benannten 21% nützen dir höchstens etwas, um die Provisionen grob zu überschlagen, weil du im Durchschnitt aller Verkäufe davon ausgehen kannst, dass 33% vom VPW in etwa 21% vom Katalogpreis sind.
LG busymouse |
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busymouse
Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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@viannip:
Ich schon wieder... Das gesamte Aufstiegssystem bei Kleeneze ist für Viele anfangs nicht leicht zu verstehen. wir haben auch ein paar tage gebraucht, um es komplett zu verstehen und beispielhaft mit Inhalten zu füllen. Die Ausgangsvergütung ist aber eigentlich ganz einfach nachzuvollziehen. Lese dir den entsprechenden Part im Businesshandbuch durch, das ja als Vertragsanlage gilt. Da steht alles drin. Wenn du dennoch Probleme hast, die Vergütung nachzuvollziehen, studiere deine Abrechnungen genau und auch vorher schon die Auftragsbestätigungen im Internet. Beide sind sehr detailliert. Eigentlich dürfte dann verständnismäßig nichts mehr schief gehen.
LG busymouse |
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sunny226de
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 109
Wohnort: Königswinter

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@ Norbert
Ohne Umsatzsteuer würde ich aber nicht empfehlen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen ist recht einfach zu dem Nutzen den man hat.
Als Kleinunternehmer nimmt man zwar die Umsatzsteuer nicht ein und muss somit auch keine Umsatzsteuer abführen, aber selber muss man die Vorsteuer bezahlen.
Kleine Beispielrechnung:
Provision 100 € Netto + 16 € UST
Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuer 70 € Brutto (z.B. Telefon, Benzin)
Umsatzsteuervoranmeldung:
Umsatz 100 - Umsatzsteuer 16 €
abzgl. Vorsteuer 9,66 € (16% aus 70 €)
Zahlung an Finanzamt 6,34 €
Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteueroption zahlst du also 3,32 mehr, weil du ja nicht sagen kannst ich berechne keine Umsatzsteuer also zahle ich auch keine Vorsteuer.
Rechnet sich also immer, viele verstehen es nur nicht. Ist aber eigentlich ganz einfach. (als Steuerfachangestellte kann ich das ja immer behaupten)
Gerne können wir ja auch eine extra Theat aufmachen, in dem ich dann genauer auf Fragen Antworte.
Viel Erfolg an alle
sunny226de
PS: Wer Hilfe möchte kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen. |
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Joerg

Alter: 33
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 249
Wohnort: xanten

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Hallo sunny,
dat is falsch.
bei deiner rechnung zahlt der kleinunternehmer nix an´s FA
und hat somit einen höheren Gewinn.
Erkundige dich mal beim FA oder StB.
Die Kleinunternehmer Regelung ist für alle interessant,
die keine großen Anschaffungen machen (mit Vorsteuer),
denn so bleibt mehr über.
Provision 116 Euro (incl. Steuer) darf ich dann behalten und zahle nur
die 70 Euro Rechnung und das FA bekommt von der ganzen MwSt.
nix. Ich kann aber auch nix wiederholen (bei viel Vorsteueraufkommen)
Somit habe ich mehr Gewinn und weniger Arbeit!
Nur ganz ehrlich: Jeder der sein Geschäft aktiv macht wird vom FA auch
irgendwann angeschrieben, daß er mit Vor- und MwSt. arbeiten muß.
Gruß
Jörg
PS.: Für den Einsteiger ist diese Regelung aber klar von Vorteil. |
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Uservorstellung
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blacky24

Alter: 32
Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 311

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Was ich schon allein monatlich an Sprit verballer + Reparaturkosten und alles was mit dem Unkostenfaktor Auto zusammenhängt.....
Dann hohe Handy- und Telefonrechnungen! Ach da gibts soviel was man als Unkosten/Investition absetzen kann!!!
wie das genau funtzt ist mir eher egal, das macht meine Steuerberaterin. Sie meinte aber, das es für mich sinnvoller sei mich normal anzumelden!!
Okay war vorher auch noch eine klassische Selbständigkeit dahinter, die nun durchs Network langsam "ausstirbt"!
Wer es geschickt anstellt, der kriegt meist sowieso alles wieder.... |
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_________________ Mayavita: www.mayavita.de/vp/10341 |
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Joerg

Alter: 33
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 249
Wohnort: xanten

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Das es für dich sinnvoller ist, ok.
doch der letzte satz: wer´s geschickt anstellt bekommt alles wieder.
du, dann haste auch nix verdient, sonst kann das nicht.
also besser ein bischen zahlen und geld verdienen. )
gruß
jörg |
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sunny226de
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 109
Wohnort: Königswinter

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@ Lappen Joe
Ich glaube, du hast da eine falsche Auskunft bekommen.
Wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführst, darfst du sie natürlich auch nicht einnehmen. Du erhältst also nicht 116 sondern 100 € als Provision. Solltest du 116 € erhalten, so mußt die eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und ggfls. die 16 € Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen!
Wie gesagt, ich bin Steuerfachangestellte und brauche deshalb keinen Steuerberater dbzgl. zu fragen!
Können dieses Thema aber gerne in einen anderen Thead besprechen.
Viele Grüße
sunny226de |
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sunny226de
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 109
Wohnort: Königswinter

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Noch als Zusatz:
Natürlich wird die UST-Zahlung (UST-Vorsteuer) bei der Gewinnermittlung wieder als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen. |
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Detlef Masur

Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 883
Wohnort: Bremen

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