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Joerg

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 272
Wohnort: xanten

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Hallo,
ist schon richtig: man darf die MwSt. nicht gesondert in Rechnungen
ausweisen, doch einnehmen schon, denn auf jedem
VK-Block von MLM-Firmen stehen ja z.B. Kunden-End-Preise (incl. Steuer)
und diese nimmt der VP den Kunden ja auch ab!!
Somit nimmt man die MwSt. ein.
Man kann nur keine Rechnungen für Firmen stellen, in denen die
MwSt. gesondert ausgewiesen wird, was für den Rechnungsempfänger
natürlich interessanter wäre.
Gruß
Jörg |
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Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3350
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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Für alle, die sich erst mal in die Materie einlesen möchten - was ich dringendst allen empfehlen möchte, die sich damit so gar nicht auskennen - gibt es ein A4 großes, knapp 50-seitiges Werk:
Steuerleitfaden für Existenzgründer im Network-Marketing
Ein Praxisworkshop über Gewerbeanmeldung bis zur Erstellung Ihrer Voranmeldungen und Erklärungen
Da ist kurz, bündig und verständlich das wichtigste erklärt, was man erst mal wissen muss, und zwar speziell für Networker. Es ist 2005 erschienen, also recht aktuell.
Der Autor Ralf Lindner ist Dipl.Finanzwirt und Betriebsprüfer, seine Frau ist selbst im Network Marketing tätig.
Das gibt es im Buchhandel zwar nicht mehr, aber es ist sicher öfters bei Amazon oder eBay zu haben. (Im Zweifelsfall Anfragen an mich per PN.)
LG Marion |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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Detlef Masur

Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 929
Wohnort: Bremen

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Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3350
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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Zitat: Dann würde dir ja in dem Fall das FA die USt. schenken?! Kann ich mir ja überhaupt nicht vorstellen.
Tut es auch nicht, weil du ja keine einnimmst. |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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Detlef Masur

Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 929
Wohnort: Bremen

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Uservorstellung
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Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3350
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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Gar nichts, denn es ist keine enthalten. Dem Kunden ist es letztlich egal (was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß...), ob da MWSt drin ist oder nicht, er bezahlt denselben Preis wie bei einem anderen Berater. Der VK ist also höher, wenn man Kleinunternehmer ist.
Natürlich könnte man auch den Preis entsprechend senken, aber das ist wohl eher nicht im Sinne des Unternehmens, weil unerwünschtes Preisdumping, und auch nicht im Sinne des Beraters, weil er weniger einnimmt.
Einen kleinen Vorteil (außer vielleicht, dass es etwas simpler in der Handhabung wird) muss diese Kleinunternehmer-Regelung ja auch haben, denn dass man aus Einkäufen keine Vorsteuer erstattet bekommt, ist ja auf jeden Fall schon mal ein Nachteil. Keine Ahnung, womit man da besser wegkommt, das hängt wohl vom Einzelfall ab. |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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Nobody 3
Gast
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detmas hat folgendes geschrieben: Nicht? Aber wenn ich von einem Enkunden wie oben beschrieben den Brutto-Katalogpreis in bar kassiere, was passiert dann mit der MwSt.
Da zum Preis keine Steuer angegeben ist, ist natürlich keine enthalten, sie taucht in keiner Aufzeichnung auf. De facto sieht es so, dass sich der Verkaufspreis nicht ändert. Die höhere Handelsspanne bedeutet aber nicht mehr Gewinn, denn Du zahlst mit dem Einkaufspreis ja MwSt und die gleicht sich mit der höheren Handelsspanne wieder aus.
Man könnte auch sagen, die Steuer ist im VK enthalten, man führt sie nur nicht ab, aber eine Steuer wird es ja erst, wenn sie ihren Namen bekommt, es taucht aber nirgends MWSt beim Verkauf auf, also gibt's keine.
Kleinunternehmer dürfen keine MWSt auf Rechnungen oder Belegen ausweisen. Wird sie ausgewiesen, muss sie auch ans FA abgeführt werden. |
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bernd
Gast
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@all
Zitat: Aber wenn ich von einem Enkunden wie oben beschrieben den Brutto-Katalogpreis in bar kassiere, was passiert dann mit der MwSt.
In dem Moment, wenn im Rechnungsbetrag MwSt enthalten ist, dann muss der Rechnungssteller diese gegenüber dem Finanzamt bekannt geben.
Der Rechnungssteller und Zahlungsempfänger ist im konkreten Fall KLEENEZE, denn der Vertriebspartner handelt nur als Sammelbesteller für KLEENEZE, obwohl er Geld beim Kunden kassiert.
Eine eigene Rechnung stellt der Vertriebspartner nicht.
In der Kommission des Vertriebspartners dürfte eine MwSt nicht enthalten sein, denn diese wurde von KLEENEZE vereinnahmt.
MfG
Bernd |
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euroreanexpansion

Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 69
Wohnort: Ein Münchner in Wales

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| Kleenze arbeitet im Moment daran, das auch Deutsche Distributoren Ihre Provision unabhängig vom Umsatzsteuerstatus bekommen. Die Bonuszahlungen werdern plus USt gezahlt wenn der Distributor umsatzsteuer abführt |
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_________________ Keep charging
Markus |
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blacky24

Alter: 32
Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 375

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