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Dirk Hering
Networker

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 3004
Wohnort: Gelsenkirchen

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Zuletzt bearbeitet von Dirk Hering am 2/7/2006, 10:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Martin Schranz
Networker

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 1261
Wohnort: Dornbirn

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@ Dirk,
Sinnvoller halte ich Nettoauszahlungen, da UST nur Durchlaufposten sind
und grad wenn man weniger verdient, ist die Gefahr gegeben, daß man
auch die Ust verwendet um Rechnungen zu bezahlen, oder fesch essen
zu gehen, oder was auch immer und dann kommt auf einmal die
Überraschung vom Finanzamt...
Ich hab mich immer Netto ausbazahlen lassen. Habe dann alles, was
Vorsteuerabzugsberechtigt war, angegeben und hab somit zumindest was
die Ust betrifft immer eine Gutschrift erhalten - diese kann schon einen
guten Teil der Einkommenssteuer abdecken... was dann erfreulich ist,
wenn die große Abrechnung genau dann kommt, wenn die Provision
mal geringer ist...
Das ist aber nur mein Vorschlag. Ich bin kein Stuerexperte und will
da keine Beratung machen - nur meine Erfahrung wiedergeben.
Gruß
Martin |
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_________________ Das Leben ist zu kurz um Treibstoff zu verschwenden...
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Mein Onlinetagebuch: www.lexxtrip.blogspot.com
(Mit neuen Berichten aus Estland 2008) |
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Susan Kreuzig
Networkerin

Alter: 35
Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 1091
Wohnort: Biberach-Stafflangen

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Hm, Martin, dass verstehe ich jetzt nicht.
Es gibt 2 Möglichkeiten
a) man wählt die Kleinunternehmer-Regelung lt. § 19 Abs. 1 UStG, dann darf ich in Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltent machen. Sprich ich muss keine monatlichen USt-Voranmeldungen abgeben. Wenn man diese Kleinunternehmer-Regelung gewählt hat, zahlt einem das Unternehmen die Provisionen automatisch netto aus.
oder aber
b) man verzichtet auf diese Kleinunternehmer-Regelung und es erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens 5 Kalenderjahre (§ 19 Abs. 2 UStG). Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind dann monatlich abzugeben. Also man kann hier gezahlte Vorsteuer (Eingangsrechnungen) gegen die erhaltene Umsatzsteuer (Ausgangsrechnung) rechnen und es ergibt sich entweder eine Zahllast = mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer oder ein Guthaben= mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer. Und wenn man kein Kleinunternehmer ist, bekommt man seine Provisionen brutto ausbezahlt.
Liebe Grüße,
Susan |
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_________________ Balero, erfrischend anders - jetzt auch bei Sorgenlos gelistet
eVisionTeam, so putzt man heute |
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danyEla

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2772
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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Zitat: Überraschung vom Finanzamt
Der Überraschung hat das BFM ja längst durch die 24xmtl. abzugebende USt-Voranmeldung den Knalleffekt genommen.
Solange ich die steuerlichen Grenzen unterschreite, ist zu überlegen, was ich eigentlich uU mit UST belegen müsste:
Meine eigene Arbeitskraft würde ich für Privatleute nur unnötig verteuern.
Handelsware könnte ich evtl. unwesentlich billiger anbieten, als die Konkurenz, würde sie aber auch wesentlich teurer einkaufen.
Schaffe ich für meine Tätigkeit Möbel, PC und gar Auto an, und rechne in den ersten Jahren durch die Anschaffsungskosten und AfA mit einem steuerlichen Verlust, könnte es sich auch lohnen zu optieren.
Also Szenario erstellen und durchrechnen! |
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Anfragen bitte an trier@dikay51.de |
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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was sinnvoller ist - kann der steuerberater allein an deinen zahlen feststellen - hinzukommt - ob du aus einkommensgründen - vielleicht ohnehin aus der Kleinunternehmerregelung herausfällst.
lg daggi |
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_________________ Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen! |
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Uservorstellung
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Martin Schranz
Networker

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 1261
Wohnort: Dornbirn

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Hallo zusammen,
ich muß vielleicht erwähnen, daß ich in Österreich bin,
und die Regelungen vermutlich etwas anders sind... ich
kann es nicht sagen, aber ich hab einen ganz normalen
Gewerbeschein, fall nicht unter irgendwelche Sonderregelungen
und hab das die letzten Jahre immer so gemacht - sofern ich
netto ausbezahlt werden konnte... - ansonsten UST ganz normal
abführen...
Grüße vom Bodensee
Martin |
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Dirk Hering
Networker

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 3004
Wohnort: Gelsenkirchen

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| Vielen Dank erstmal für Eure Tips. Werde mich zur Sicherheit nochmal an einen Steuerberater wenden. Ihr wart ja so nett mir da einige Infos zukommen zu lassen |
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