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fedja

Alter: 23
Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 40

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hallo,
ich möchte ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden und Waren wiederverkaufen.
Ich stelle es mir zum beispiel so vor. ich gehe zur Gewerbeanmeldestelle beantrage mir einen Gewerbeschein fühle alles notwendige aus und zahle die ca 15 bis 30 Euro für den Gewerbeschein und sobald ich den erhalte kann ich sofort damit beginnen? |
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Joerg

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 274
Wohnort: xanten

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Hallo,
ja, richtig. Den Gewerbeschein bekommst du direkt ausgehändigt.
Um Rechnungen für andere Gewerbekunden stellen zu können
benötigst du noch eine Steuernummer vom Finanzamt. Meist ist
dies deine normale Steuernummer, doch dafür rufst du einfach dort
mal an und die helfen dir dann weiter.
Gruß
Jörg |
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Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3365
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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Zitat: Um Rechnungen für andere Gewerbekunden stellen zu können
benötigst du noch eine Steuernummer vom Finanzamt. Meist ist
dies deine normale Steuernummer,
Auf keinen Fall. Es wird vom FA eine Umsatzsteuernr. vergeben, die dann auf der Rechnung erscheint. Oder eine UStID-Nr., die man sich unter Angabe der UStNr. geben lassen kann.
Die Steuernr. für die Einkommensteuer hat damit aber wirklich nix zu tun. |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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danyEla

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2773
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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| Doch, es kann sein, dass alles unter einer Steuernummer verwaltet wird, das FA meldet sich aber sowieso aufgrund der Gewerbeanmeldung und dann bekommt man eine Nummer oder auch nicht, zB für Kleinunternehmer s.o. ist das erstmal kein Thema, der kann sich ja befreien lassen. |
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Joerg

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 274
Wohnort: xanten

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jo, so ist es Birkenwald. ich hab ja geschrieben, das man sich mit dem FA
auseinandersetzen sollte. es kann so oder so sein.
gruß jörg |
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Uservorstellung
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Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3365
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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| Oops, ja, kann sein, dass es bei Kleinunternehmern anders ist. (Weiß ich nicht, weil's für mich eh nie in Frage kam.) Aber die stellen eh keine Rechnungen mit MWSt aus... |
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_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
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Manni

Alter: 51
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1594
Wohnort: Hof/Saale

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Wenn nur vermittelt wird geht alles sehr einfach.
z.B. Vermitllung von Versandhandelsprodukten und touristischen Leistungen sowie begleitende Tätigkeiten im In- und Ausland, oder so ähnlich heißt es bei mir
Ausgaben und Einnahmen buchen, fertig
Dazu wird vom Finanzamt nix gebraucht, die bekommen nur eine Mitteilung vom Gemeindeamt und bestehen dann auf einer Steuererklärung, auch wenn man vorher keine abgeben mußte. |
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_________________ Gruss
Manni
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uwerni
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 296
Wohnort: Chemnitz

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Bei uns ist es immer die Einkommenssteuer Nummer unter der alles verwaltet wird und die auch auf den Rechnungen mit angegeben werden muss.
Die UstID gibt es meist ein paar Monate später wenn das Formular ans FA zurückgeschickt wurde.
Auch Kleinunternehmer können MwSt berechnen, eine Befreiung ist nicht so einfach.
Uwe |
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fedja

Alter: 23
Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 40

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Ok Danke eure antworten haben mir sehr geholfen und ich hab jetzt Klarheit.
Wie ich mich informiert habe kann ich mich von der mehrwertsteuer befreien lassen wenn ich weniger als 5000 Euro im jahr verdiene.
Und noch eine Wissenslücke habe ich. ich bräuchte dann doch auch eine Rechtsform wenn ich zum beispiel die GmbH wähle dann brauche ich doch einen Stammkapital von 25.000 Euro oder gilt das nicht für kleinunternehmer?  |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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GmbH-Gründung ist eine Sache für sich. Das dauert nicht nur länger, das ist auch deutlich teurer als ´ne "normale" Gewerbeanmeldung.
Und für GmbHs gelten keine Kleinunternehmerprivilegien. Die müssen immer den gesamten Vollkaufmanns-Schmonzes (Bilanzpflicht etc.) durchziehen, auch wenn sie nur einen Euro Jahresumsatz machen.
Das Mindest-Stammkapital für GmbHs war bisher 25.000 Euro, egal welchen Umfang deren Geschäftstätigkeit annahm. Es sollte mal gesenkt werden, ob das schon der Fall ist, weiß ich nicht.
Wenn Sie als einzelne (natürliche) Person ein Gewerbe anmelden, haben Sie automatisch Ihre Rechtsform als Einzelunternehmer.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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