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degado
Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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@Horst
Es gibt im Sinne des Wortes kein "Nebengewerbe". Man kann nur ein Gewerbe anmelden.
Auch der Arbeitslose kann daher nur einen Gewerbeschein bekommen.
Das bedeutet, er sollte sich vorher mit dem Arbeitsamt absprechen, denn sonst könnte er sehr Schmerzhaft auf die Nase fallen.
Allerdings kann im Gegenzug auch ein Gewerbetreibender Arbeitslosengeld II beziehen, wenn seine Einnahmen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sind. Diese Informationen können im Sozialgesetzbuch nachgelesen werden.
Für das Arbeitslosengeld I gibt es diese Regeln nicht. Hier kann man nur die Möglichkeiten der Existenzgründung nutzen.
Natürlich kann man im ALG I + II auch einen Nebenjob im Arbeitnehmerverhältnis machen. Wie dieser auf die Leistungen des Arbeitsamtes angerechnet wird, hast Du ja bereits beschrieben.
Grüßle
detektiv  |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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@detektiv
Hallo detektiv,
ich hatte Ihre Frage eigentlich mehr als allgemeine Frage verstanden und deshalb nicht so detailliert geantwortet.
Die genauen Bestimmungen und Voraussezungen können auf der Seite der arbeitsagentur.de unter dem Menü "Informationen für Arbeitnehmer" / Geldleistungen nachgelesen werden.
Gruß
Horst |
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hemmerling

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 2010
Wohnort: Hannover

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Horst hat folgendes geschrieben:
Die Grundregel heißt: Wer Arbeitslosengeld I – also das normale Arbeitslosengeld – bezieht, darf nebenher arbeiten, solange die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche bleibt. Ohne Kürzung ist dabei jedoch nur ein Verdienst von 165 € im Monat erlaubt. Was darüber hinausgeht, wird vollständig vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Es gibt noch eine dem gegenüber widersprüchliche Rechnung:
Wer sich als Arbeitloser Selbstständig macht,
ein Bekannter der Ingenieur ist, z.B. als Ingenieurbüro,
und MEHR als 15 h/Woche arbeitet,
wird von der Arbeitsagentur "in Ruhe" gelassen, kann aber weiter Arbeitslosengeld II beziehen,
insbesondere wenn sein aus der Tätigkeit erzielbares Einkommen deutlich unter ALG II liegt ( also z.B. fast 0 ist ).
So wird mein Bekannter mit Ing-Titel nicht gezwungen, sich ÜBERHAUPT irgendwo zu bewerben und erhält auch keine Angebote von der Arbeitsagentur, die er nicht ablehnen dürfte...
Als Selbstständiger muss er aber nicht wirklich BEWEISEN daß er mehr als 15h/Woche arbeitet - weil die 15h Woche nicht so gemeint sind, daß er 15 h bezahlte Arbeit vorweisen muss. Es reichen auch 15h "selbstständige" Kaltaquise und das-eigene-Geschäft-entwickeln ( Flyer oder Homepage basteln, Geschäftskonzept oder Produkt/Dienstleistung entwickeln..)
Aber auch der Bekannte sagt, dass die 15h Grenze irgendwie ein Kippgrenze ist - wenn man drunter ist geht das eine, wenn man drüber ist nur das andere.
Als Ingenieur braucht er noch nicht mal einen verräterischen Gewerbeschein...
Grüße
Rolf |
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_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
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hemmerling

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 2010
Wohnort: Hannover

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Der Haken wenn man NICHT abhängig beschäftigt ist,
ist,
daß bei der GERINGSTEN Gewerbetätigkeit weswegen man sich einen Gewerbeschein holt,
man als "Selbstständiger" z.B. gegenüber der Krankenkasse gilt.
D.h. man zahlt dann pauschal MINDESTENS knapp unter 300 EUR, während ein Gering- oder Nichtverdiener ( ich als Langzeit-Student z.B.) nur ca. 120 EUR löhnt.
D.h. das mit der "Nebenverdienst-Selbstständigkeit" klappt nur wenn man noch ein Haupteinkommen aus der abhängigen Beschäftigung hat,
DANN kommt man eventuell um die 300 EUR Krankenversicherung drumrum ( oder eben das eigene abhänigige Einkommen ist eh so hoch, daß die normale Krankenversicherungsgebühr darüber liegt - man braucht dann NICHT zweimal oder doppelt zahlen).
Für Existenzgründer aus ALGI und eventuell auch ALG II haben die gesetzlichen Krankenkassen ne Sonderregelung, da zahlt der Selbstständige nur 180EUR/Monat, AFAIK.
Grüße
Rolf |
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Erika
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 1851
Wohnort: Dorfen

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[quote="hemmerling"]Der Haken wenn man NICHT abhängig beschäftigt ist,
ist,
daß bei der GERINGSTEN Gewerbetätigkeit weswegen man sich einen Gewerbeschein holt,
man als "Selbstständiger" z.B. gegenüber der Krankenkasse gilt.
D.h. man zahlt dann pauschal MINDESTENS knapp unter 300 EUR, während ein Gering- oder Nichtverdiener ( ich als Langzeit-Student z.B.) nur ca. 120 EUR löhnt./quote]
Wer Hartz IV oder ALG I Empfänger ist, ist gesetzlich versichert und braucht keine extra KK Beiträge abführen.
Als solcher muss er der Agentur monatlich nachweisen, welches EK und welche Ausgaben er hatte.
30% vom EK werden ihm als Werbungskosten gebilligt, hatte er mehr Ausgaben, muss er das schriftlich nachweisen!
Im Grunde kann jeder soviel arbeiten, wie er will, ihm wird halt das Einkommen angerechnet und dadurch bekommt man weniger vom Amt.
Denn der Staat möchte nicht, dass man sagt: ich darf als ALG I nur 165 € und als Hartzler 100 € netto dazu verdienen.
Es sollte vielmehr heißen: ich darf soviel arbeiten, wie ich kann, dafür gibts weniger Staatliche Mittel, was ja völlig legitim ist.
Man sollte zum arbeiten erzogen werden, nicht zum Faulenzen!
Schwieriger wird es, wenn man Netto mehr Geld verdient, als man Mittel vom Amt bekommen würde!
Würde mich auch interessieren, was dann die Agentur macht.
Muss man sich wohl dann selbst versichern, wobei man dann wieder unter der Grenze wäre und wieder Zuschuss von der Agentur bekommen würde...irgendwie ein komisches System... |
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Erika
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Meine Rechtschreibfehler werden nicht gequält, sondern leben in Freiheit und deshalb dürft ihr sie gerne adoptieren! |
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Uservorstellung
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Erika
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 1851
Wohnort: Dorfen

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Zitat:
Der optimale Start in die Selbstständigkeit
Die richtige Strategie entscheidet über Erfolg und Misserfolg eines Dienstleistungsangebots - und darüber, ob man mit seiner Idee einer eigenen Firma den Sprung vom namenlosen Neuling zur bekannten "Marke" schafft. Die Positionierungschancen sind für jeden gleich, doch der Erfolg kommt nur, wenn die Möglichkeiten von Beginn an effizient genutzt werden.
Eine gute Positionierung auf dem Markt ist schon fast der Verkauf selbst. Das gilt bei Produkten ebenso wie bei Dienstleistungen. Eine gute Position, da sind sich die Arbeitsmarktexperten einig, das ist die Nische. Eine Nische oder Marktlücke zu füllen, heißt nicht zwangsläufig, einen kleinen Markt zu bedienen der unrentabel wäre. Denn gerade diese Lücken haben noch gute Gewinnchancen. "Besser der erste im Dorf als der zweite in der Stadt," bringt es Marketing-Coach Stefan Mühleisen auf den Punkt. "Denn es lohnt sich viel eher, die Nummer eins in einer Nische zu sein als ein beliebiger Bauchladenbetreiber, der alles und nichts anbietet."
Hohe Nischengewinne
Mühleisen empfiehlt Existenzgründern die Nischenstrategie, weil sich namenlose Selbstständige damit schnell und effizient einen Expertenstatus aufbauen können. Die Vorteile liegen hier auf der Hand: Das eigene Fachwissen wird effizient genutzt und erweitert, ein professionelles Image aufgebaut und die Chancen auf eine Weiterempfehlung steigen.
Wie bei jeder Strategie geht es auch hierbei nur um die Darstellung. Also um die Schubladen-Zuweisung in den Köpfen der Kunden. Was ein Leistungsanbieter ansonsten nebenher noch alles im Programm hat, steht auf einem anderen Blatt. Wichtig sind ein klares Profil und ein eindeutiges Erscheinungsbild auf dem Markt. Denn nur so werden Unterschiede zu Mitbewerbern sichtbar und nur so wird das Angebot als konkrete Lösung für ein Problem wahrgenommen. "Alle Maßnahmen müssen auf eine klar definierte Kundengruppe hinwirken", meint Peter Sawtschenko vom Institut für Positionierungs- und Marktnischen-Strategien in Roßdorf. Nur so sei es außerdem möglich, sich selbst von Beginn an aktiv zu positionieren und nicht von den Kunden in eine falsche Ecke gesteckt zu werden. Ist man da einmal drin, wird der Weg heraus sehr schwer.
Eigenanalyse und Abgrenzung
Die Definition der gewünschten Zielgruppe ist bei der Strategieerstellung also von Anfang an unerlässlich. Außerdem muss das aktuelle Marktumfeld abgeklopft werden, um über "Nachbarleistungen" informiert zu sein. Daraus ergibt sich dann eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Angeboten.
Nur im Idealfall kommt der Kunde von selbst. Bis dahin aber muss ihm das Angebot zumindest einmal in den Schoß gefallen sein. Der Erstkontakt zum potentiellen Kunden kann auf vielerlei Ebenen hergestellt werden: Über den eigenen Internetauftritt, die Gelben Seiten, Eintragungen bei Suchmaschinen und Suchdiensten, durch die Verteilung von Imagebroschüren oder den Versand einer Pressemitteilung in eigener Sache. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Referenten– und Dozententätigkeiten, sowie der eigene Stand auf einer Fachmesse polieren das professionelle Image und verhelfen schnell zu einem hohen Bekanntheitsgrad.
Grundsätzlich ist auch ein einheitliches CD unbedingt notwenig – das Corporate Design. Logo, Visitenkarten, Briefpapier, Dresscode, Anrufbeantworter usw.: Dies alles sind wichtige Teile der Selbstdarstellung, die die Wahrnehmung beim Kunden wesentlich beeinflussen.
Wer sich mit seinem Angebot ernsthaft auf dem Markt behaupten will, sollte mit dem Tag der Unternehmensgründung ein festes Erscheinungsbild haben. Denn der erste Eindruck zählt, das gilt auch im Geschäftsleben. Und ein guter Eindruck führt zur langfristigen und vor allem positiven Kundenbindung – der Hauptsäule auf dem Weg zum zuverlässigen Ansprechpartner und somit zur festen Marke.
Quelle:
www.web.de |
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hemmerling

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 2010
Wohnort: Hannover

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ratiomama hat folgendes geschrieben: Hallo Rolf Hemmerling,
die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden nach dem Gesamteinkommen berechnet.
Leider gibt es eine Untergrenze:
Die gesetzlichen Kassen "vermuten" frech daß jeder Selbstständige 1800 EUR Brutto Einkommen hat, woraus ein Beitrag von knapp unter 300 EUR/Monat resultiert.
Es hilft NICHTs, der Krankenkasse beweisen zu wollen, daß man WENIGER verdient als Selbstständiger.
Schief geht das NICHT bei ECHTEN Nebenerwerblern, die sowieso ein Haupteinkommen haben, das zu einem Krankenkassenbeitrag ÜBER den 300 EUR/Monat führt - da wird wie Du beschrieben hast, nur halt "das bischen" Nebenerwerbs-Gewinn zum Einkommen dazugerechnet.
Für Ich-AGler oder andere ALG I/II er gibts die Sonderregelung, daß sie nur 180 EUR Krankenkasse zahlen müssen, für eine gewisse Zeit ( 2 Jahre ? ).
Ich als Nicht-ALG I/II Bezieher, zur Zeit noch Student,
hoffentlich bald in 2008 Ingenieur-Absolvent,
starte mit den VOLLEN 300 EUR Krankenkassenbeitrag, sobald ich ein Geschäft eröffne, spätestens bei Annahme des ersten Auftrags.
Also z.B. Angebot Honorar-Lehrtätigkeit / Nachhilfe, 12 Stunden im Monat a 12,50 EUR/h, macht 150 EUR Einnahmen ( noch kein Gewinn !)
Krankenkassenbeitrag 300 EUR statt 120 EUR, also 180 EUR mehr.
Macht also 150 - 180 = - 30 EUR Verlust, obwohl ich fleissig 12 Stunden pro Monat arbeite.
Übrigens der von der Bundeskanzlerin Merkel so geforderte "Kopfbetrag" für jeden Arbeitnehmer, statt einkommensabhängiger Berechnung, liegt auch in der Höhe von 300 EUR.
Wo man eventuell VERHANDELN kann mit einer Krankenkasse, sei
ob man wenn man als Freiberufler längere Zeit KEINEN Auftrag hat,
eventuell für die Zeiten, die dann aber natürlich VORHER bekannt sein müssen, zurückgestuft wird auf den Nicht-Freiberuflichen, Nicht-Gewerblichen Tarif, der dann nach dem "Einkommen" (= 0 aus selbsttändiger Arbeit) bemessen wird.
Bei Freiberuflern mag das noch geben, aber bei Gewerbetreibenden müssten die eigentlich schon den Gewerbeschein jeweils zurückgeben was ja praktisch wohl nicht geht...
Grüße
Rolf |
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_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
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nabilis

Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 894

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Zitat: obwohl ich fleissig 12 Stunden pro Monat arbeite.
3 Stunden die Woche, hoffentlich ereilt einen dabei nicht bald das burn-out Syndrom... |
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_________________ Instruction on a child´s Superman costume: Wearing of this garment does not enable you to fly.
(That´s right, destroy a universal childhood belief) |
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hemmerling

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 2010
Wohnort: Hannover

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das Problem ist doch wohl, 12 Stunden arbeiten und NOCH IM MINUS sein.
Und ANDERE Tätigkeiten / Aufträge müsste man ja erstmal REGELMÄSSIG finden.
Zusätzlich ist es noch so, weil letztlich "Lehrerähnliche Tätigkeit", daß man sogar zusätzlich noch sozialversicherungspflichtig ist, d.h. weitere Abzüge.
D.h. wer als Student o.ä. oder eben nach einem ( niederschmetternden, nicht zur Jobfähigkeit führenden ) Hochschulabschluss sich überlegt, sich so "selbstständig" zu machen,
sollte das auf dem Honorarniveau gleich besser sein lassen - würde er zuhause sitzen, würde er ja KEINE Verluste machen .
Zum Auffüllen der Auslastung kann man sich ZUSÄTZLICH zu einem ERFOLGVERSPRECHENDEN Geschäft ja sowas nebenbei machen,
aber eben nicht andersherum, damit anfangen und nix anderes haben.
Grüße
Rolf |
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nabilis

Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 894

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Zitat: das Problem ist doch wohl, 12 Stunden arbeiten und NOCH IM MINUS sein.
Und ANDERE Tätigkeiten / Aufträge müsste man ja erstmal REGELMÄSSIG finden.
*huestel* Es gibt -so hört man zumindest aus eingeweihten Kreisen- in den meisten Zeitungen am WE einen sogenannten Stellenmarkt.
Wider Erwarten werden dort nicht diverse Stellungen angeboten -die finden sich eher bei den 0900er NUmmern- sondern man kann dort andere Tätigkeiten wie regelmäßige Arbeit finden.
Sollte sich beim Anblick derartiger Offerten (Arbeit) jetzt eine starke Allergie entwickeln, hilft Mama bestimmt gerne mit einem beruhigenden Tee, etwas Gebäck und dem monatlichen Scheck weiter...
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