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OHelle

Alter: 52
Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 3

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Hallo,
habe vor kurzem das Wasserfiltersystem gekauft und Ratenzahlung vereinbart. Jetzt sitze ich vor meiner Umsatzsteuererklärung und weiß nicht, wie ich das Ding verbuchen soll.
Gleich den ganzen Betrag (netto 557,57 brutto 646,78 ) oder die Raten einzeln. Ich möchte es als Vorführprodukt verbuchen.
Wer weiß wie das in der EÜR geht?
Habe im Forum nichts darüber gefunden.
Hoffe, Ihr seid schlauer als ich!!
Grüße Otto  |
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danyEla

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2773
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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Das sagt mein Buchhaltungsprogramm dazu, es ist außerdem kein GWG, da über 410 EUR wert, also musst du es sowieso extra erfassen und abschreiben nach der Nutzungsdauer.
Wegen der USt aus jeder Rate den ausgewiesenen Betrag in Abzug bringen.
Gruß
Daniela
Vorführartikel
Entsprechend der Eigenverbrauchsaufzeichnung müssen Sie auch Ihre Vorführartikel, die Sie bei Kunden oder vor Geschäftspartnern vorführen oder präsentieren, separat aufzeichnen. Anders als beim Eigenverbrauch findet hier kein „Verkauf“ an Sie selbst statt, sondern ein unternehmensinterner Warenverbrauch, der der Förderung Ihrer Betriebseinnahmen dient. Deshalb fällt hier keine Umsatzsteuer an.
Buchhalterisch erfolgt hierbei eine Umbuchung vom Wareneinkaufskonto auf das Kostenkonto “Vorführartikel“. Dies hat zur Folge, dass der Bestand auf dem Wareneinkaufskonto korrigiert wird. Dabei bleibt Ihnen aber die einmal abgezogene Vorsteuer erhalten.
Es gibt keinen bestimmten Aufteilungsmaßstab für Vorführartikel oder Eigenbedarfsartikel. So wie Sie Ihre Artikel verwenden, zur Vorführung, zum Eigenbedarf oder zum Verkauf, werden diese erfasst. Sollten Sie einen Artikel sowohl vorführen als auch selbst verbrauchen, teilen Sie diesen einfach auf beide Listen auf (z.B. 50 % / 50 %). Durch die korrekte Aufzeichnung verbrauchter Artikel in den beiden Listen wird das Verhältnis Wareneinkauf zu Umsatz, welches Ihre Verkaufspanne widerspiegeln sollte, entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse korrigiert. Führen Sie die Listen nicht, so unterbleibt eine Korrektur des Wareneinkaufs, das Verhältnis Wareneinkauf zu Umsatz bleibt zu hoch, was auf Dauer bei konstant geringen Inventurbeständen dem Finanzamt aufstößt und eventuell zu einer negativen Schätzung führen kann.
Sollten Vorführartikel, Geschenke etc. später anderweitig verwendet, z.B. verkauft werden, müssen diese dann natürlich als Verkaufserlös erfasst werden.
Die umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Vorteilhaftigkeit der Vorführartikel im Vergleich zum Eigenverbrauch sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, unrealistisch aufzuzeichnen, da dies bei entsprechender Beweisführung Steuerhinterziehung zur Folge haben kann. Auch die Vorführartikelliste ist ohne Eintrag im Tagebuch der Buchhaltung beizulegen, bzw. vor Abschluss des Buchungszeitraumes auf entsprechendes Betriebsausgabenkonto einzustellen |
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_________________ Daniela Grasse
www.dein,.modeteam24.de
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Anfragen bitte an dein@modeteam24.de |
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rema

Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 490

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TIP
siehe meine PN an Dich OHelle
ci@o rema  |
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_________________ Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. Luther Burbank
... don't dream U'r life - live U'r dream ...
http://www.rema-enterprises-2002.wb3.de |
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Lotte
Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 194
Wohnort: Nürnberg

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@OHelle
Bei einer einfachen Einnahme-/Überschuss Buchhaltung, wie sie am Anfang meist gemacht wird, werden die Ausgaben so verbucht, wie sie entstehen: die erste Rate (von mir aus) im Juli, die zweite im August etc. So kenne ich das.
Später macht das eh' der Steurberater
LG
Lotte |
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Udo Heimann
Alter: 40
Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Frankreich

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Hallo OHelle,
die vorher genannten Ausführungen sind leider fast alle Unsinn.
Grundsätzlich gilt (auch bei einem Einnahmen-Überschuß-Rechner) dass aus allen vorliegenden Rechnungen (ob bezahlt oder unbezahlt) die Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Da es sich bei dem Wasserfilter korrekt um einen Vorführartikel handelt, der aber über eine betriebgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben werden muss, stellt dieser Anlagevermögen dar. Die Ratenzahlung ist wiederum ein Kredit.
Der Buchungssatz lautet also korrekt : Anlagevermögen netto, Vorsteuer an Kredit. Die jeweiligen Raten mindern dann monatlich den Kredit. Die Vorsteuer wird im Monat der Rechnungsstellung in der UStVA geltend gemacht.
Ich hoffe hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Heimann |
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Uservorstellung
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OHelle

Alter: 52
Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 3

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Puh, erstmal vielen Dank an Euch für Eure ausführlichen Antworten. Mir scheint ihr seid alle hochkompetente Leute, die sich viele Gedanken gemacht haben. Da aber jeder eine andere Meinung dazu hat, weiss ich nun leider immer noch nicht was ich machen soll und bin eher verwirrt.
@ HeMan
du scheinst ein echter Profi zu sein. Nur ich habe in der EÜR keine Buchungssätze, (Buche über Stölzel) sondern nur einfach Einnahmen und Ausgaben. Wie muss ich das da machen?
Sorry, aber ich bin nun mal kein Buchhaltungsfuchs.
Vielleicht sollte ich das ganze ja wirklich einem Steuerberater geben
Trotzdem
Danke an Alle
Otto |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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OHelle hat folgendes geschrieben:  nun leider immer noch nicht was ich machen soll und bin eher verwirrt.
@ HeMan
du scheinst ein echter Profi zu sein. Nur ich habe in der EÜR keine Buchungssätze, (Buche über Stölzel) sondern nur einfach Einnahmen und Ausgaben. Wie muss ich das da machen?
Sorry, aber ich bin nun mal kein Buchhaltungsfuchs.
Vielleicht sollte ich das ganze ja wirklich einem Steuerberater geben
Trotzdem
Danke an Alle
Otto
Hallo Otto,.
sorry, wenn ich mich hier einmische. Wenn ich Sie richtig verstehe, nutzen Sie das Onlinebuchungssystem der Fa. Stoelzel.
Sie können dort in der Zeit von 08.00 - 17.00 h jederzeit anrufen und es wird Ihnen geholfen.
Das ist sicher der bessere Weg, denn sonst könnte es passieren, dass bei so speziellen Fragen die Antworten der user als unerlaubte Steuerberatung ausgelegt werden könnten. Und das wollen Sie doch nicht.
Gruß
Horst |
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OHelle

Alter: 52
Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 3

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Hätte nicht gedacht, dass eine so "einfache" Frage solche Probleme aufwirft. O.k. Nochmal danke an alle. Werd demnächst dieses forum nicht mehr mit solchen Fragen in Verlegenheit bringen sondern den Steuerberater gleich fragen.
Grüße
Otto |
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rema

Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 490

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hach OTTO schön das Du Deinen WEG gefunden hast
OOPS achte in Future mehr auf Deine PN's
"du hast keine neuen Nachrichten"
"du hast 2 neue Nachrichten"
="Diensteleiste" (gaaaanz-oben)"
2.Zeile links von: Logout [OHelle]
ci@o rema  |
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