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Nobody 3
Gast
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo Norbert, das sagen doch Sie:
Zitat
"Wäre ich nun Kleinunternehmer, bekäme ich meine Provision ohne MwSt, denn dann würde das Unternehmen die MwSt selbst ans Finanzamt abführen."
Ja und?
Was haben denn Provisionen (die bekomme ich) und Rechnungen (die muss ich bezahlen) miteinander zu tun?
Wenn ich Provision bekomme, gibt es doch keine parallele Rechnung, höchstens eine ABrechnung und die enthält für Umsatzsteuerpflichtige MwSt und für Kleinunternehmer keine.
So ganz kann ich der Argumentation hier nicht folgen, gerät irgendwie etwas durcheinander. |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Norbert,
Ihre Aussage
"Wäre ich nun Kleinunternehmer, bekäme ich meine Provision ohne MwSt, denn dann würde das Unternehmen die MwSt selbst ans Finanzamt abführen."
Verstehe ich so:
Zahlt das Unternehmen Provision an einen USt.-pflichtigen Provisionsnehmer, wird die Provision samt der darauf entfallenden USt. ausgezahlt.
Zahlt das Unternehmen Provision an einen nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmer, wird die Provision exkl. USt. ausgezahlt und parallel diese USt. seitens des Unternehmens ans Finanzamt abgeführt.
Habe ich Sie da nun richtig verstanden?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Nobody 3
Gast
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Zahlt das Unternehmen Provision an einen USt.-pflichtigen Provisionsnehmer, wird die Provision samt der darauf entfallenden USt. ausgezahlt.
Zahlt das Unternehmen Provision an einen nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmer, wird die Provision exkl. USt. ausgezahlt und parallel diese USt. seitens des Unternehmens ans Finanzamt abgeführt.
Habe ich Sie da nun richtig verstanden?
JA!
Was das aber nun mit einer "Rechnung" zu tun haben soll, ist mir nicht klar.
UND - Das ist so bei deutschen Unternehmen! Wie es mit Provisionen aus dem Ausland ist, weiss ich leider nicht. US-Unternehmen zahlen sicher keine MwSt an deutsche Finanzämter, es sei denn, sie arbeiten mit offiziellen Tochterunternehmen in Deutschland. |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Norbert,
lassen wir die "Rechnung" mal außen vor; das ist ein Mißverständnis (die Provisionsabrechnung betrachte ich wie eine "normale" Rechnung).
Allerdings möchte wohl bald drauf wetten, daß es nicht so ist, wie Sie sagen.
Ich nehme vielmehr an, daß bei nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmern gar keine USt. fließt - weder an den Provisionsnehmer noch direkt ans FA.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Nobody 3
Gast
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Ich nehme vielmehr an, daß bei nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmern gar keine USt. fließt - weder an den Provisionsnehmer noch direkt ans FA.
Wie gesagt, bei ausländischen Unternehmen weiss ich das leider nicht, hab mich damit auch nie beschäftigt.
In Deutschland ist es jedenfalls so, dass die Unternehmen IMMER die MwSt mit auszahlen, aber entweder an den umsatzsteuerpflichtigen VP (der führt dann ggf ab) oder direkt ans FA. Die Steuer gehört zur Provision und wird entweder hierhin oder dorthin gebucht. Es gibt immer ein Gegenkonto, sonst kann man ja nicht buchen. In der Bilanz müssen sich die beiden Kontenseiten schliesslich auch wieder ausgleichen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Steuer einfach irgendwohin verschwindet... |
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Uservorstellung
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Norbert,
das würde aber bedeuten, daß Rechnungen von nicht USt.-pflichtigen Unternehmern unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie sich an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson richten.
Fall 1: Sie erhalten als Privatmann irgendeine Rechnung (Handwerker o.ä.), in der keine USt. ausgewiesen wird. Die bezahlen Sie und fertig.
Fall 2: Sie erhalten als Unternehmer eine solche Rechnung. Die bezahlen Sie auch, rechnen sich aber selbst noch die Ust. aus und führen sie ans FA ab?
Das wiederum kann ich mir echt nicht vorstellen.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6784
Wohnort: Gummersbach

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Nobody 3
Gast
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Fall 2: Sie erhalten als Unternehmer eine solche Rechnung. Die bezahlen Sie auch, rechnen sich aber selbst noch die Ust. aus und führen sie ans FA ab?
Bin ich Kleinunternehmer, interessiert mich die Steuer eh nicht, erst recht nicht, wenn keine enthalten ist. Was nicht da ist, wird auch nicht abgeführt und von dem, was ich bezahle, sowieso nicht, denn das wäre keine (abzuführende) Umsatzsteuer, sondern allenfalls (gegenrechenbare) Vorsteuer. Damit wären wir beim Umsatzsteuerpflichtigen, der das, was er bezahlt, nicht noch zusätzlich abführt, also nochmal bezahlt...
Abführen kann man nur das, was man einnimmt, nicht das, was man bezahlt. |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Norbert,
Zitat
"Abführen kann man nur das, was man einnimmt, nicht das, was man bezahlt."
Und wieso soll dann ein MLM-Unternehmen Provisionen an nicht USt.-pflichtige VPs *bezahlen* und parallel dazu hierauf USt. ans FA *abführen*?
MbW
Beach-Paul |
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Nobody 3
Gast
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Zitat
"Abführen kann man nur das, was man einnimmt, nicht das, was man bezahlt."
Und wieso soll dann ein MLM-Unternehmen Provisionen an nicht USt.-pflichtige VPs *bezahlen* und parallel dazu hierauf USt. ans FA *abführen*?
Das Unternehmen führt ja die USt quasi "stellvertretend" für den VP an das FA ab, da der VP als Nicht-Umsatzsteuerpflichtiger dies nicht selbst tun kann. Der VP nimmt ja die Provision ein, aber eben nicht die USt... |
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