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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Norbert,
wenn ich als Privatkunde die Rechnung eines nicht USt.-pflichtigen Handwerkers bezahle, nimmt der ja auch keine USt. ein.
Und wer soll dann „stellvertretend“ für diesen Handwerker, der seinen Lohn gemäß Rechung einimmt, die Ust. abführen?
Warum soll man überhaupt USt. abführen, die gar nicht anfällt?
Auf die Umsätze nicht USt.-pflichtiger Unternehmer fällt doch gar keine USt. an!?
Auch wenn es sich bei diesen Umsätzen um Provisionen handelt!?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Auf die Umsätze nicht USt.-pflichtiger Unternehmer fällt doch gar keine USt. an!?
Auch wenn es sich bei diesen Umsätzen um Provisionen handelt!?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul
Hallo Beach-Paul,
Sie haben in Ihrer Argumentation einen Gedankenfehler. Die Frage ob UST. anfällt, müssen Sie aus dem Blickwinkel des auszahlenden Unternehmens sehen.
Also, zahlt das umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Provisionen aus, muss das Unternehmen natürlich wissen, ob der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kleinunternehmern wird die Provision netto, also ohne Ust. ausbezahlt. Das Unternehmen zahlt die Ust. an das Finanzamt. Dies hatte Norbert auch richtig geschrieben.
Ist das Unternehmen auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt kann es natürlich auch keine Ust. ausweisen. Es fällt also auch k e i n e an.
Gruß
Horst |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Horst,
eine Provisionsabrechnung, die zugunsten eines Provisionsnehmers erstellt wird, betrachte ich wie eine Rechnung des Provisionsnehmers an das Unternehmen.
Ich sehe das also durchaus aus dem Blickwinkel des Unternehmens.
Ist der Provisionsnehmer USt.-pflichtig, zahle ich ihm natürlich die Provision zzgl. USt. aus.
Ist er es nicht, zahle ich ihm die Provision rein netto aus.
Warum soll ich dann darauf USt. abführen?
Es fällt doch gar keine an!?
Wo soll denn bei einem nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmer die USt. herkommen?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo Horst,
Wo soll denn bei einem nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmer die USt. herkommen?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul
Hallo Beach-Paul,
Provisionen entstehen doch durch den Verkauf von Produkten oder Vermittlung von Dienstleistungen - richtig?
Also "kommt doch die Ust." vom Kunden - richtig?
Dieser Kunde erhält vom umsatzsteruerpflichtigen Unternehmen eine Rechnung zzgl. Mwst. Also kommt die Ust., wie es üblich ist, vom Endverbraucher. Das Unternehmen nimmt sie ein und rechnet die angefallene Vorsteuer gegen. Wenn das Unternehmen nun Provisionen auszahlt, muss es prüfen ob der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Ist er es bekommt er eine Auszahlung zzgl. Mwst.
Ist er es nicht bekommt er eine Auszahlung netto, also ohne Mwst.
Die Differenz erscheint dann beim Unternehmen in deren Umsatzsteuervoranmeldung und wird dadurch de facto vom Unternehmen bezahlt.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Horst |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Horst,
das grundsätzliche System der Umsatzsteuer ist mir schon klar; da hab ich damals an der Uni im ersten Semester ´ne Klausur drüber geschrieben.
Hier geht es aber um die Frage, ob im Zusammenhang mit Provisionen an nicht USt.-pflichtige Provisionsnehmer seitens des Provisionsgebers USt. ans FA abzuführen ist.
Und ich kann mich weder aus Uni-Zeiten noch aus dem realen Geschäftsleben entsinnen, von so etwas schon mal gehört zu haben.
In dem von Ihnen beschriebenen USt.-Ablauf spielt die Provision des nicht USt.-pflichtigen Provisionsnehmers doch gar keine Rolle!?
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Uservorstellung
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo Horst,
Hier geht es aber um die Frage, ob im Zusammenhang mit Provisionen an nicht USt.-pflichtige Provisionsnehmer seitens des Provisionsgebers USt. ans FA abzuführen ist.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul
Hallo Beaxh-Paul,
das tut doch das Unternehmen automatisch durch die USt.-Voranmeldung!!!
1. Beispiel:
Der Handelsvertreter X ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Er verkauft für die Firma xyz eine Kehrmaschine zum Preis von 100,-- Euro netto zzgl. 16% Mwst., aslo 116,-- Euro.
Das Unternehmen xyz stellt nun dem Kaüfer eine Rechnung über 100,-- Euro zzgl. 16% Mwst. Das Unternehmen nimmt also die volle Mwst., in diesem Falle 16,-- Euro, ein.
Nun bekommt der Handelsverteter 20% Provision auf seine Umsätze, in diesem Fall also 20,-- Euro.
Frage: Wer hat nun die vereinnahmte Ust. abzuführen? - Richtig das Unternehmen mittels Ust.-Voranmeldung. Lassen wir das Gegenrechnen einmal außen vor.
Wo ist jetzt eigentlich das Problem ?
Stehe ich da auf dem Schlauch?
Gruß
Horst |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Horst,
das ist ein gutes Beispiel.
Ob der Handelsvertreter Provision bekommt oder nicht, ist in dem von Ihnen beschriebenen Fall für den Fluß der USt. völlig unerheblich.
Stellen Sie das Ding parallel ohne HV vor. Das ändert wohl kein Jota an der USt.-Buchung des Unternehmens.
Und das meine ich.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo Horst,
Stellen Sie das Ding parallel ohne HV vor. Das ändert wohl kein Jota an der USt.-Buchung des Unternehmens.
Und das meine ich.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul
Hallo Beach-Paul,
aber wer soll dann eigentlich für was Provision bekommen?
Gruß
Horst |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Horst,
das ist ´ne andere Frage.
Wäre ich der HV, hätte das Unternehmen auch mehr zu buchen - ich hab´ noch nie ´ne Rechnung ohne USt. geschrieben.  |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo Horst,
das ist ´ne andere Frage.
Hallo Beach-Paul,
nein. Es ist genau d i e Frage?!?
Gruß
Horst |
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