MLM Infos & News Community Foren-Übersicht Portal
FAQ •  Karte •  Suchen •  Registrieren •  Benutzersuche •  Login


Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigenDieses Thema verschickenZeige Benutzer, die dieses Thema gesehen habenDieses Thema als Datei sichernPrintable versionEinloggen, um private Nachrichten zu lesenNächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

blank.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 22:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ähm?!?

Was ich meine: Angenommen, das Unternehmen macht diesen Umsatz ohne Beteiligung des HV.

Wenn der HV nicht USt.-pflichtig ist, macht es für das Unternehmen hinsichtlich der USt.-Buchung keinen Unterschied, ob der HV involviert ist, oder?

MbW
Beach-Paul
   OfflinePersönliche Gallerie von Beach-PaulBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Werbung







Verfasst am:   Titel: Sponsored Link Nach untenNach oben

  
 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

germany.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 22:49  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Ähm?!?

Was ich meine: Angenommen, das Unternehmen macht diesen Umsatz ohne Beteiligung des HV.

Wenn der HV nicht USt.-pflichtig ist, macht es für das Unternehmen hinsichtlich der USt.-Buchung keinen Unterschied, ob der HV involviert ist, oder?

MbW
Beach-Paul


Hallo Beach-Paul.

diese Feststellung ist korrekt.
Nur, Ihre Frage bzw. Aussage war diese:

Auf die Umsätze nicht USt.-pflichtiger Unternehmer fällt doch gar keine USt. an!?

Auch wenn es sich bei diesen Umsätzen um Provisionen handelt!?





Und genau diese Aussage war Gegenstand unserere Debatte.
Die Erklärung habe ich nun mehrmals geschrieben. Alles weitere wäre reine Wiederholung.

Vielleicht verstehen wir auch unter Umsatz etwas völlig anderes?

Gruß
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

blank.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 22:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Horst,

Zitat

"Vielleicht verstehen wir auch unter Umsatz etwas völlig anderes?"

Kann sein, daß da der Hase im Pfeffer liegt.

Es wird ja unterschieden zwischen dem Umsatz, den ein HV für ein vertretenes Unternehmen generiert und dem Umsatz, den sein eigenes Unternehmen (die Handelsvertretung) tätigt (nämlich die Provisionen).

Und im von Ihnen beschriebenen Beispiel - HV ist nicht USt.-pflichtig - fällt auf die Umsätze (Provisionen) der Handelsvertretung ja in der Tat keine USt. an.

MbW
Beach-Paul
   OfflinePersönliche Gallerie von Beach-PaulBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

germany.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 23:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Hallo Horst,

Und im von Ihnen beschriebenen Beispiel - HV ist nicht USt.-pflichtig - fällt auf die Umsätze (Provisionen) der Handelsvertretung ja in der Tat keine USt. an.

MbW
Beach-Paul


Hallo Beach-Paul,

hier sind wir uns also schon mal einig. Nun müssen wir ja nur noch diese Aussage "abarbeiten". Very Happy

Hier geht es aber um die Frage, ob im Zusammenhang mit Provisionen an nicht USt.-pflichtige Provisionsnehmer seitens des Provisionsgebers USt. ans FA abzuführen ist.

Diese Frage ist grundsätlich zu bejahen. Denn. wer zahlt die Mwst? - Richtig, der Kunde, also der Käufer.

Da jetzt das Unternehmen xyz dem nicht vorsteruerabzugsberechtigten HV keine Ust. ausweisen kann und darf, muss es die volle Einnahme der Ust. abführen. - Richtig?

Wäre nun aber aber der HV vorsteuerabzugsberechtigt, könnte das Unternehmen die auf die Provision anfallende Ust. gegenrechnen und würde so weniger Ust. an das Finanzamt bezahlen - richtig?

Deshalb führt das Unternehmen de facto die Ust. des nicht vorsteuerabzugsberechtigten HV an das Finanzamt ab.

Und hier wohl der im Pfeffer liegende Hase: Die USt. hat natürlich der Käufer bezahlt, das Unternehmen fürt sie doch nur an das Finanzamt ab.


Gruß
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

blank.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 23:32  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Horst,

ich glaube, ich verstehe den Sinn dessen, was Sie meinen:

Wäre der HV USt.-pflichtig, würde die USt. einen anderen Weg nehmen.

Dennoch sehe ich es so: Macht das Unternehmen den Umsatz ganz ohne HV, nimmt die USt. denselben Weg wie bei einem nicht USt.-pflichtigen HV, und deswegen ist beim Thema USt. der nicht USt.-pflichtige HV einfach außen vor.

Mit besten Wünschen
Beach-Paul
   OfflinePersönliche Gallerie von Beach-PaulBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Uservorstellung







Verfasst am:   Titel: Sponsored Link Nach untenNach oben


Dragi Alsalk

Andrea Koßmann

Bianca Benninghoff

Rudi Hinz
  
 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

germany.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 23:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Hallo Horst,

ich glaube, ich verstehe den Sinn dessen, was Sie meinen:

Wäre der HV USt.-pflichtig, würde die USt. einen anderen Weg nehmen.

Dennoch sehe ich es so: Macht das Unternehmen den Umsatz ganz ohne HV, nimmt die USt. denselben Weg wie bei einem nicht USt.-pflichtigen HV, und deswegen ist beim Thema USt. der nicht USt.-pflichtige HV einfach außen vor.

Mit besten Wünschen
Beach-Paul



Hallo Beach-Paul,

zwar eine recht eigenwillige Interpretation - aber im Ergebnis korrekt!

Wir sind uns einig Very Happy Very Happy


Gruß
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

blank.gif
BeitragVerfasst am: 26/9/2006, 23:42  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Horst,

bei dem "eigenwillig" sind wir dann wohl doch noch nicht einig, aber wa soll´s.

Let´s shake hands.

Good night,
BP
   OfflinePersönliche Gallerie von Beach-PaulBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 bobobet




Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 42

spain.gif
BeitragVerfasst am: 28/9/2006, 11:46  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wenn man sich mal vor Augen hält, dass bei einer Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast bzw. des -Erstattungsanspruchs folgendes gemacht wird (innerdeutsch ohne weitere Ausnahmefälle):

Umsatzsteuer aus eigenen Rechnungen (Zahllast => muss an´s FA)
abzgl.
Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen (Erstattung => kommt vom FA).


Eigene Rechnung entspricht erhaltener Gutschrift (ist prinzipiell ne Rechnung im Minus) und
Erhaltene Rechnung entspricht eigener Gutschrift.

Da sieht man schon was dabei herauskommt.

Wenn die Firma vom Kunden die USt. bekommt, muss sie diese in voller Höhe abführen.

Der Vorgang der Provisionszahlung ohne USt. entbindet in keinster Weise von der Zahlung der USt aus dem Warenverkauf - das sind zwei vollkommen getrennte Geschäftsvorgänge.

Wenn ein HV eine Gutschrift inkl. USt bekommt, DANN - und nur dann - kann die Firma diese ausgezahlte USt. von der Zahllast abziehen.

idS,
Steffen
 Geschlecht:Männlich  OfflinePersönliche Gallerie von bobobetBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

blank.gif
BeitragVerfasst am: 28/9/2006, 11:59  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ist völlig klar.

Aber soweit waren wir doch schon!?
   OfflinePersönliche Gallerie von Beach-PaulBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 hemmerling



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1847
Wohnort: Hannover

germany.gif
BeitragVerfasst am: 1/10/2006, 10:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Horst hat folgendes geschrieben:

Dieser Kunde erhält vom umsatzsteruerpflichtigen Unternehmen eine Rechnung zzgl. Mwst. Also kommt die Ust., wie es üblich ist, vom Endverbraucher. Das Unternehmen nimmt sie ein und rechnet die angefallene Vorsteuer gegen. Wenn das Unternehmen nun Provisionen auszahlt, muss es prüfen ob der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Ist er es bekommt er eine Auszahlung zzgl. Mwst.
Ist er es nicht bekommt er eine Auszahlung netto, also ohne Mwst.

Die Differenz erscheint dann beim Unternehmen in deren Umsatzsteuervoranmeldung und wird dadurch de facto vom Unternehmen bezahlt.

a) Ist es denn üblich, daß MLM-Unternehmen wirklich 2 Abrechnungssätze haben, für MLM-Partner mit und ohne Vorsteuerabzugsfähigkeit ?
Ich hatte den Eindruck, also ob das nicht der Fall ist

b) Also wenn ein MLM-Partner vorzugssteuerabzugsberechtigt ist, bekäme er durch die Überweisung der Prämie MIT Umsatzsteuer die Chance, seine eigenen Kosten gegenzurechnen
- da er nie die Umsatzssteuer vom Kunden erhalten hat ( oder diese 100%ig weitergegeben hat im Fall von Zitami), wären es wirklich SEINE Geschäftskosten ( Telephon, Auto,...)

aber das MLM-Mutterunternehmen stände schlechter dar, weil sie nun einen Teil IHRER Kosten ihres Geschäftsbetriebs ( inkl. Umsatzsteuer die beim Einkauf der Rohstoffe anfällt,..) nicht gegenrechnen können.

******************************
Warum sollte also ein Vertriebsunternehmen ÜBERHAUPT Umsatzssteuer weiterreichen an seine Handelsvertreter, es hat doch keinen Vorteil davon ?!!!
******************************
Grüße
Rolf
_________________
Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly)
Skorpion Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Gallerie von hemmerlingBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigenDieses Thema verschickenZeige Benutzer, die dieses Thema gesehen habenDieses Thema als Datei sichernPrintable versionEinloggen, um private Nachrichten zu lesenNächstes Thema anzeigen

Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen



Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde




Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group

Partner MLM Infos und News Community :: MLM Forum :: Webkatalog :: Geld verdienen :: Kredit ohne Schufa :: Sitemap
Partner0 Partner1 Partner2 Partner3 Partner4 Partner5

Kredit Forum :: WOW Gold kaufen :: Windows Vista FAQ :: Kredit auch ohne Schufa :: WOW Gold :: Partnerprogramm :: UV Technology :: LR International Wuppertal