| Autor |
Nachricht |
Nobody 3
Gast
|
|
hemmerling hat folgendes geschrieben: Warum sollte also ein Vertriebsunternehmen ÜBERHAUPT Umsatzssteuer weiterreichen an seine Handelsvertreter, es hat doch keinen Vorteil davon ?!!!
Das Unternehmen BEZAHLT Provision an die Partner und bei allem, was man bezahlt, kommt die MwSt drauf. Dadurch wird die MwSt allerdings (weil man sie als Unternehmen bezahlt hat) zur VORsteuer und die kann man natürlich gegenrechnen.
Der VP nimmt die MWSt ein und muss sie (nach Gegenrechnen mit der von ihm bezahlten Vorsteuer) abführen.
Es kommt immer darauf an, ob man die MwSt bezahlt (dann ist sie als Vorsteuer zu behandeln) oder erhält (dann ist sie als Umsatzsteuer abzuführen). |
|
|
|
|
|
| |
 |
 |
Werbung
|
|
| |
|
 |
hemmerling

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1928
Wohnort: Hannover

|
|
bobobet hat folgendes geschrieben:
Der Vorgang der Provisionszahlung ohne USt. entbindet in keinster Weise von der Zahlung der USt aus dem Warenverkauf - das sind zwei vollkommen getrennte Geschäftsvorgänge.
Das klingt SEHR logisch.
Also konsequenz:
Direkte Provisionen auf eigene Kundenumsätze sind umsatzsteuerbefreit,
aber nach der von mir angegebenen Quelle
http://www.geprellte-strukkis.de/index.php?name=News&file=article&sid=699&theme=Printer
sind "mittelbare" Provisonen eines Strukturvertriebs, einer MLM-Pyramide NICHT umsatzsteuerbefreit,
d.h. alle bisherigen MLM-Abrechnungen wären bei einer genauen Prüfung "falsch" und würden zu steuerlichen Nachzahlungen ( oder gar Verfahren ) führen.
Und wie im Thread aufgeführt, würde durch die Provisionszahlung eventuell ZUSÄTZLICHE Umsatzssteuer anfallen, die keinesfalls mit der Umsatzsteuer gegengerechnet werden darf, die ein MLM-Unternehmen mit dem provisionsgestützten Verkauf macht...
Könnte das eine echte "Bombe" sein für alle ERFOLGREICHEN MLMer ?
Natürlich nicht für die 90% die keine nennenswerte Provision ihrer Downline erhalten... LOL.
Grüße
Rolf |
|
|
|
_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
|
 |
      |
 |
hemmerling

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1928
Wohnort: Hannover

|
|
Also kernfrage ist wohl
1) Ist Provision als ein Verkaufserlös des Handelsvertreters anzusehen, der in Zusammenhang mit der auf den Verkauf bezogenen Umsatzsteuer gesehen wird ?
2) Oder ist Provision ein davon UNABHÄNGIGER, vertraglich geregelter Vorgang ?
Gerade weil Handelsvertreter ja KEINE Vertragsbeziehung zu den Käufern haben, zumindest nicht was die Bezahlung der Provision betrifft, würde ich eher (2) zustimmen.
Grüße
Rolf |
|
|
|
_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
|
 |
      |
 |
Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

|
|
Hallo Rolf,
wie ich bereits in der Diskussion mit Horst ausgeführt habe, trifft nach meiner Meinung (und nach meiner Erfahrung als HV) Nr. 2 zu.
Ein Unternehmen verkauft an seinen Kunden ein Proukt zum Preis X +USt.
Dieser Preis samit Ust. fällt an, egal ob als Vermittler ein HV mit drin hängt oder nicht.
Irgendwann später kriegt der HV seine Provision, allerdings gesammelt für mehrere Geschäfte. Darauf kriegt er, so er USt.-pflichtig ist, auch die USt. ausbezahlt.
In der Tat zwei völlig getrennte Vorgänge.
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
|
|
|
|
|
| |
   
|
 |
Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

|
|
Hallo Rolf, du schriebst (versehentlich im anderen Thread):
Zitat
„@Beach-Paul:
Aber was führt das MLM-Unternehmen ab ?
Die volle Umsatzsteuer doch ( ausser sie können gegenrechnen mit eigenen Lieferanten-Rechnungen ect, aber eben NICHT mit der nicht umsatzsteuerpflichtigen Provisionszahlung).
Natürlich sind Provisionszahlungen KOSTEN für das Unternehmen, sie schmälern den Gewinn.
Grüße
Rolf“
Doch, das geht. Auch wenn du als Unternehmer Umsatzsteuer auf Provisionen zahlst, handelt es sich dabei um abzugsfähige Vorsteuern.
Abzugsfähige Vorsteuern sind alle Umsatzsteuern, die ein Unternehmen zahlt. So hab ich es zumindest an der Uni gelernt.
Die Vorsteuer kann auch dann abgezogen werden, wenn es gar keine gegenrechenbaren (d.h. selbst eingenommenen) Umsatzsteuern gibt.
Dann gibt´s vom FA Kohle zurück, in Form einer USt.-Erstattung. (Hab ich an der Uni auch so gelernt).
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
|
|
|
|
|
| |
    |
 |
Uservorstellung
|
|
| |
|
 |
Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

|
|
hemmerling hat folgendes geschrieben:
Also konsequenz:
Direkte Provisionen auf eigene Kundenumsätze sind umsatzsteuerbefreit,
aber nach der von mir angegebenen Quelle
http://www.geprellte-strukkis.de/index.php?name=News&file=article&sid=699&theme=Printer
sind "mittelbare" Provisonen eines Strukturvertriebs, einer MLM-Pyramide NICHT umsatzsteuerbefreit,
d.h. alle bisherigen MLM-Abrechnungen wären bei einer genauen Prüfung "falsch" und würden zu steuerlichen Nachzahlungen ( oder gar Verfahren ) führen.
Und wie im Thread aufgeführt, würde durch die Provisionszahlung eventuell ZUSÄTZLICHE Umsatzssteuer anfallen, die keinesfalls mit der Umsatzsteuer gegengerechnet werden darf, die ein MLM-Unternehmen mit dem provisionsgestützten Verkauf macht...
Könnte das eine echte "Bombe" sein für alle ERFOLGREICHEN MLMer ?
Natürlich nicht für die 90% die keine nennenswerte Provision ihrer Downline erhalten... LOL.
Grüße
Rolf
Hallo Rolf,
Sie haben hier etwas mißverstanden. Die von Ihnen genannte Quelle bezog sich auf Vermittlung von Finanzdienstleistungsunternehmen.
Die Problematik besteht darin, daß die Provisionen für Vermittler (noch) UsT befreit sind. Jedoch die Leitungsvergütungen , die der HV für seine Untervermittler bezieht, erhält er lt. Vertrag n i c h t auf derern Umsätze sondern als "Vergütung für Schulung und Betreuung". Hier liegt die Problematik, auf die sich die von Ihnen genannte Quelle bezieht.
Das hat nichts mit den MLM-Unternehmen, die außerhalb der Finanzdienstleistern operieren zu tun.
Gruß
Horst |
|
|
|
|
|
 |
    |
 |
hemmerling

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 1928
Wohnort: Hannover

|
|
@Horst
Die Leistung eines MLM-Upliners ist 100% "Vergütung für Schulung und Betreuung" ,
und wenn nicht 100% ist der Rest für die Beamtenmentalität "ich war zuerst da, und wen ich anwerbe, der an dem verdiene ich" -(.
Es könnte sein, leider, daß Provisionen auf Finanzdienstleistungen steuerbefreit sind, aber Provisionen auf andere DIenstleistungen und Produkte nicht.
Könntet Ihr mal klären, ob das richtig ist.
PS: Zwischen "Provisionen steuerlich geldend machen als Kosten" und "Umsatzsteuer gegenrechnen" ist ein gewaltiger Unterschied !!!!
Natürlich schmälern die Provisionszahlungen des MLM-Unternehmens seinen GEWINN, und damit den absoluten Betrag der Kapitalertragssteuer von 25% bei juristischen Personen, aber nicht notwendigerweise seine Umsatzsteuer - ausser eben wenn die Provisionszahlung normal umsatzversteuert werden muss.
Grüße
Rolf |
|
|
|
_________________ Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly) |
|
 |
      |
 |
Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

|
|
Hallo Rolf,
Umsatzsteuern und Vorsteuern verhalten sich beim Gewinn immer völlig neutral, wenn man USt.-pflichtig und somit Vorsteuer-abzugsberechtigt ist.
Daher interessiert den Unternehmer die USt. in aller Regel auch nicht wirklich (höchstens bei der Kalkulation seiner Endkundenpreise).
Mit besten Wünschen
Beach-Paul |
|
|
|
|
|
| |
   
|
 |
Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

|
|
hemmerling hat folgendes geschrieben: @Horst
Die Leistung eines MLM-Upliners ist 100% "Vergütung für Schulung und Betreuung"  ,
und wenn nicht 100% ist der Rest für die Beamtenmentalität "ich war zuerst da, und wen ich anwerbe, der an dem verdiene ich" -(.
Es könnte sein, leider, daß Provisionen auf Finanzdienstleistungen steuerbefreit sind, aber Provisionen auf andere DIenstleistungen und Produkte nicht.
Könntet Ihr mal klären, ob das richtig ist.
Grüße
Rolf
Hallo Rolf,
irgendwie scheinenen Sie meine Erklärung nicht verstehen zu können. Ob es an mir liegt?
Ich erkläre es Ihnen gerne nochmal:
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten ist Ust-frei. Das könnte nicht sein, wie Sie schreiben, nein das i s t so.
Deshalb haben auch die selbständigen Vermittler dieser Prdukte mit der Umsatzsteuer "überhaupt nichts am Hut".
Völlig egal ob diese Vermittler für ein MLM-Unternehmen tätig sind oder direkt beim Unternehmen Ihre Vermittlerverträge haben.
Sind wir uns bis hierhin einig?
Jetzt kommt das von Ihnen zitierte Problem wie es sich mit der sog. Differenzprovision verhält. Und diese Differenzprovisionen werden als
"Schulungs- und Betreuungsvergütungen" ausbezahlt und würden jetzt in die Ust-pflichtigen Vergütungen fallen. D i e s e s Therma ist Gegenstand des von Ihnen zitierten Links.
Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit den Vertrieben außerhalb der Finanzdienstleitungen zu tun, da ja diese im Gensatz zu den Finnanzdienstleistern n i c h t Ust-frei sind und deshalb Ihre Differenzprovisionen ja m i t Ust. ausbezahlen.
Deshalb gibt es keine Bombe wie Sie vermuten.
Gruß
Horst |
|
|
|
|
|
 |
    |
 |
Marion Hempfing

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3334
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

|
|
Zitat: irgendwie scheinenen Sie meine Erklärung nicht verstehen zu können. Ob es an mir liegt?
Nein. |
|
|
|
_________________ Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius) |
|
 |
     
|
 |
|
|
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen
|
|
|