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 hemmerling



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 09:17  Titel:  Nachgeschaltete Vermittlungen = Umsatzssteuerpflicht Antworten mit ZitatNach untenNach oben

http://www.geprellte-strukkis.de/index.php?name=News&file=article&sid=699&theme=Printer

Zitat:

Jede direkte Vermittlertätigkeit, d.h. jede „Erst-Vermittlung“, ist umsatzsteuerbefreit.

Nachgeschaltete Vermittlungen in einer Vertriebsstruktur, so genannte Untervermittlungen, führen hingegen zur Steuerpflicht.


Beach-Paul
meinte ja, daß JEDE Vermittelungstätigkeit Umsatzsteuerpflichtig ist

http://www.mlm-infos.com/ftopic7439-s130.html
Zitat:

Die Provision ist die Vergütung für die Leistung des Vermittlers. Und dessen Leistungen sind mit 16% zu besteuern.


tja, stimmt wohl so nicht.

Auf jeden Fall sind ist dann die Tiefen-Provisionen der MLM-Upline steuerpflichtig,
wenn ich das hier richtig interpretiere.
Denn die Upliner sehen sich ja auch als "Schulungsleiter", die im Volltext
als Fallbeispiel erwähnt werden....

Grüße
Rolf
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Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
geht - nicht, weil man gerade dringend Geld braucht . . . (Robert Pauly)
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 hemmerling



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 09:24  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Man beachte, daß MLM-Partner die ankaufen und verkaufen zum selber festgelegten Preis, keine Provision erhalten, sondern Handelsspanne...

im Fall von Zitami wird das ja gerade "vermischt", weil dort der handlesvertreter-ähnliche MLM-Partner auch das Geld kassiert,
aber sonst ist das schon getrennt:

Wer Provisionen erhält, ist (schnell) scheinselbstständig weil er das Geld nur von EINEM Kunden, seinem Partnerunternehmen, erhält, auch wenn er 1000 "Kunden" hat die aber nicht SEINE Kunden sind...

Grüße
Rolf
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 Beach-Paul




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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 10:44  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Rolf,

bei dem von Dir angeführten Zitat scheint es um die Vermittlung von Finanzprodukten zu gehen.

Wie es sich damit verhält weiß ich nicht.

In aller Regel unterliegen aber die Vermittlungsprovisionen für Waren dem vollen Mehrwertsteuer-Satz, wenn die Vermittlung gewerblich betrieben wird.

Mit besten Wünschen
Beach-Paul
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 hemmerling



Alter: 46
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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 10:52  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wieso sollte da eine Ausnahme sein nur für Finanzdienstleistungen ?

Grüße
Rolf
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 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 10:56  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Weil Handelsagenturen seit Jahr und Tag für ihre Leistungen den vollen Mehrwertsteuersatz berechnen.

Handelsvertreter sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Zum großen Glück, denn dann wären sie auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Mit besten Wünschen
Beach-Paul
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 hemmerling



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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 11:01  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hier steht was interessantes:
http://www.tutor.de/cms.html?http://www.tutor.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=382&idart=675&m=&s=

Wer einen direkten Vertrag mit einem Produktgeber hat, ist und bleibt auch steuerrechtlich Vermittler und bekommt seine Provision umsatzsteuerfrei ausgezahlt.

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__4.html
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
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 hemmerling



Alter: 46
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Beiträge: 1847
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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 11:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ah ja, Beach-Paul sieht wieder mal was positives Smile.

Komisch dass alle Unternehmer steuern sparen wollen, aber liebend gern Umsatzssteuerpflichtig sind ?!!!
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 nabilis




Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 895

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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 11:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Vielleicht, weil sie dadurch Vorsteuerabzugsberechtigt sind? Nebst der Tatsache, das sie Umsatzsteuerpflichtig sind.
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Instruction on a child´s Superman costume: Wearing of this garment does not enable you to fly.
(That´s right, destroy a universal childhood belief)
 Geschlecht:Männlich  VerstecktPersönliche Gallerie von nabilisBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 11:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Rolf,

Nabilis liegt schon ganz richtig; ich hab´s ja oben schon geschrieben.

Die von Dir angeführten Links dürften meine Einschätzung bestätigen: in der Finanzbranche und ein paar anderen Fällen gelten eben Ausnahmen von der Regel.

Die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges kann übrigens ein Riesenvorteil sein.

Mit besten Wünschen
Beach-Paul
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 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 24/9/2006, 15:15  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hemmerling hat folgendes geschrieben:
Wieso sollte da eine Ausnahme sein nur für Finanzdienstleistungen ?

Grüße
Rolf



Hallo Rolf,

Provisionen, die ein Vermittler von Finanzdienstleistungsprodukten erhält sind deshalb Ust.-frei, weil der Kunde keine Mwst sndern Versicherungssteuer bezahlt. Deshalb sind die Provisionen die dann die Gesellschaft auszahlt immer o h n e Ust.

Gruß
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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