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Nachricht |
Fcgbe
Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 92

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Hallo Ivonne,
natürlich hat man bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht, egal was der Anbieter in seinen AGB´s drin stehen hat.
Denn kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht wie in gewohnter Weise seine Leistungen stellen, hat man dieses. Empfehle dazu eine Rechtsberatung. Die sicher auch die Verbraucherzentrale geben kann und die Grundgebühren würde ich zurückfordern. Gruss Frank |
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