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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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ratiomama
das angebot bei nav mitzumachen hab ich von einem aussteiger von nst bekommen. und zwar, weil nst nicht zahlte. soll wohl bei nav total anders sein.
ich behalts aber trotzdem im auge. |
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Zitat:
DER EINÄUGIGE IST DER KÖNIG UNTER DEN BLINDEN!
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Ich möchte das FÜR und WIEDER von NAV wissen.
Zitat: VORTEILE DER AVALON-POLICE
Mit der AVALON-Police haben Sie ein absolut exclusives Finanz-Produkt zur Verfügung, das Ihnen vielerlei Vorteile bietet:
Durch den Sitz der Gesellschaft in Luxemburg und den schützenden Lebensversicherungsmantel genießen Sie vollen Hartz IV, Gläubiger- und Insolvenzschutz. Der Versicherer, die Atlantiklux, gibt in keinem Fall Auskunft – außer bei Vorliegen einer Straftat. Bei entsprechender Handhabung sind lediglich 18 % Steuern auf die Kapitalerträge zu zahlen, selbst vor Erbschaftssteuer kann die Police schützen.
Weitere Vorteile, die Sie bei keinem zweiten vergleichbaren Produkt finden werden:
- Todesfall-Absicherung (Hinterbliebenenschutz) in Höhe von 60 % der Beitragssumme absolut ohne Gesundheitsfragen. Bei bekannten schwerwiegenden Erkrankungen gibt es eine Karrenzzeit von 3 Jahren. Ab dem 4. Jahr greift der Todesfallschutz selbst bei bekannter Erkrankung an Krebs, AIDS, etc. Der vorläufige Todesfallschutz beginnt mit Unterschrift des Antrages und Aushändigung der Urkunde.
- Absolute Flexibilität, d.h. bis auf einen Mindestbetrag von 1.250 € kann jederzeit Kapital entnommen werden. Aufstockung, Senkung, Entnahme, Switchen in andere Anlageformen, alles ist jederzeit möglich. SIE bestimmen während der gesamten Laufzeit, was mit Ihrem Geld geschieht und wie viel Sie weiterhin einzahlen.
- Im Vergleich sehr niedrige Kosten für Verwaltungsaufwand, Fond-Management und Abschlussprovision in Höhe von insgesamt 7,9 %. Bereits im ersten Jahr entwickelt sich ein Rückkaufwert. Bei Vergleichsprodukten ist das oft erst ab dem 4. Jahr der Fall – bei Kosten von bis zu 40 %. Das Produkt entspricht schon heute den neuen EU-Richtlinien und weist die Kosten separat aus. Durch die vergleichbar niedrigen Kosten ist dies schon jetzt jederzeit vertretbar. Ab Beginn nächsten Jahres soll dies für alle Versicherungsgesellschaften Pflicht werden.
- Ausgezeichnetes Vermögensmanagement (aktiv gemanagte Fonds). Die Rendite der letzten 12 Monate lag über 18 %, im Schnitt der letzten 10 Jahre spricht man von einer Netto-Rendite (nach Abzug der Kosten) von 7,71 %.
- Der Vertrag kann bis zum 69. Lebensjahr der versicherten Person bespart (Beitragszahlungsdauer) und bis zum 100. Lebensjahr aufrecht erhalten werden (Ansparphase), d.h. Sie haben bis an Ihr Lebensende die Möglichkeit, den Zeitpunkt für Entnahmen zu bestimmen.
- Durch Wahl des zusätzlichen Sicherungsbausteines ist Ihr eingezahltes Kapital komplett abgesichert. Das Produkt ist auch jederzeit als Tilgungsinstrument für Kredite einsetzbar.
- Monatliche Ansparung ab 50 € möglich. Eintrittsalter 1 Jahr – 57 Jahre (versicherte Person)
Ein TOP-Finanzprodukt zur Vorsorge und Absicherung, das Sie auch jederzeit hervorragend weiterempfehlen können. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Ihre Kontaktperson: .............................................................................
VORTEILE DER AVALON-POLICE
Mit der AVALON-Police haben Sie ein absolut exclusives Finanz-Produkt zur Verfügung, das Ihnen vielerlei Vorteile bietet:
Durch den Sitz der Gesellschaft in Luxemburg und den schützenden Lebensversicherungsmantel genießen Sie vollen Hartz IV, Gläubiger- und Insolvenzschutz. Der Versicherer, die Atlantiklux, gibt in keinem Fall Auskunft – außer bei Vorliegen einer Straftat. Bei entsprechender Handhabung sind lediglich 18 % Steuern auf die Kapitalerträge zu zahlen, selbst vor Erbschaftssteuer kann die Police schützen.
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- Todesfall-Absicherung (Hinterbliebenenschutz) in Höhe von 60 % der Beitragssumme absolut ohne Gesundheitsfragen. Bei bekannten schwerwiegenden Erkrankungen gibt es eine Karrenzzeit von 3 Jahren. Ab dem 4. Jahr greift der Todesfallschutz selbst bei bekannter Erkrankung an Krebs, AIDS, etc. Der vorläufige Todesfallschutz beginnt mit Unterschrift des Antrages und Aushändigung der Urkunde.
- Absolute Flexibilität, d.h. bis auf einen Mindestbetrag von 1.250 € kann jederzeit Kapital entnommen werden. Aufstockung, Senkung, Entnahme, Switchen in andere Anlageformen, alles ist jederzeit möglich. SIE bestimmen während der gesamten Laufzeit, was mit Ihrem Geld geschieht und wie viel Sie weiterhin einzahlen.
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Dummes Plapla geht in den Rundordner. |
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Bierschlucker

Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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Hi Jost,
Das ist doch wieder mal die Nettopolice-Abzocke!!!
Zitat: „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ kann zur Schuldenfalle werden
Vermittler klagen volle Provision auch bei Kündigung der Versicherung ein
Einige Vermittler werben jüngst wieder verstärkt für ausländische Lebensversicherungen, so zum Beispiel für fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen der Luxemburger Atlanticlux Lebensversicherung S.A. Dabei heben sie als Verkaufsargument hervor, dass es sich bei diesen Angeboten um besonders günstige Netto-Tarife handelt. Dass heißt, der Lebensversicherungsvertrag ist nicht mit den Abschlusskosten belastet. Diese müssen natürlich trotzdem vom Versicherungsnehmer gezahlt werden. Dazu schließt der Vermittler mit dem Verbraucher eine separate „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ ab. Gern wird in diesem Zusammenhang hervorgehoben, wie verbraucherfreundlich dieses Vorgehen sei, weil damit Kostentransparenz geschaffen würde.
„Von Transparenz kann man jedoch nur dann sprechen“, meint Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, “wenn der Verbraucher vorab über die Auswirkungen dieser Vermittlungsgebührenvereinbarung umfassend und richtig aufgeklärt wird.“
Schilderungen von Verbrauchern belegen jedoch, dass es damit in der Praxis nicht weit her sein kann. Immer wieder sind Verbraucher bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages zugleich verwundert und entsetzt darüber, dass sie nicht nur Verluste durch die Kündigung der Lebensversicherung haben, sondern der Vermittler auch noch seine volle Provision einfordert. Summa summarum kommen da bei dem Einzelnen finanzielle Verluste in drei- bis vierstelliger Höhe zusammen. Viele dieser Streitigkeiten endeten bereits vor Gericht. Dabei wurden bis zum Bundesgerichtshof hin die strittigen Vermittlungsgebührenvereinbarungen nicht beanstandet. Demnach muss der Verbraucher zahlen. Wenn der Betroffene aber bei Vertragsabschluss von dem Versicherungsmakler nicht umfassend betreut wurde und auch seine Interessen nicht ausreichend gewahrt wurden - schließlich damit Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt wurden - steht ihm ein Schadenersatzanspruch zu. Eine solche Situation wäre zum Beispiel sicher anzunehmen, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss veranlasst wurde, andere Verträge unter finanziellen Verlusten zu kündigen.
Und das
Zitat: Durch den Sitz der Gesellschaft in Luxemburg und den schützenden Lebensversicherungsmantel genießen Sie vollen Hartz IV, Gläubiger- und Insolvenzschutz.
Auch das ist völliger Unfug. Da müsstest du die Kohle schon bar einzahlen, bei Offenbarung oder Insolvenz können die dich bei Verdacht in Erzwingungshaft schmoren lassen! Seit 1. August 2006 gibt es eine neue Regelung zum Verwerten des Anlagevermögens bei HARTZ IV, das einsetzbare Vermögen ist begrenzt (altersabhängig) und darf nur im Rahmen der Riesterente verwendet werden. Alles andere muss verwertet werden, egal ob das Zeuch in Luxemburg liegt oder nicht! Das Geld wird ja nicht beschlagnahmt, du bekommst halt einfach kein HARTZ IV...
Der Hammer ist allerdings die gedsonderte Gebührenvereinbahrung! Allerdings gibt es da bereits ein Grundsatzurteil das der Vermittler bei finanzieller Notlage und Kündigung der Versicherung durch den Kunden keinen Anspruch auf die Prämie hat. Die Begründung war etwa so, dass durch die Notlage der Versicherung ja ein Schaden entstanden sei der auf Grund der Gleichstellung auch vom Vermittler mitgetragen werden müsste, wie gehangen so gefangen... (war jetzt nur aus dem Gedächtnis, ist also nicht wörtlich)
Trotz der etwas verbesserten Rechtslage ist trotzdem dringenst davon abzuraten dort einzusteigen, zumal noch dazu im Jahr 2005 Atlanticlux einen Verlust von 6,13 % eingefahren hat!!!
MfG Bierschlucker |
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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OK Wolfgang,
da haben mir meine E..., (oder wars der Bauch?)
den richtigen Rat gegeben.
Abwarten und Tee trinken.
Trotzdem haben die Münzen noch eine andere Seite.
Gruß Rainer
PS Doch Dilirium.  |
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Uservorstellung
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