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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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@ Horst,
im Grunde hast Du recht, aber mitunter wird eine rückdatierte Anmeldung toleriert. Hier sollte man sich bei seinem Gewerbeamt erkundigen. |
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_________________ Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
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Ralf Weise

Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 160
Wohnort: Thüringen

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Sobald du im Notfall nachweisen kannst, dass du diese Anschaffung für deine Zukünftige Selbständigkeit gemacht hast, kannst du diese Anschaffungen geltend machen. Ich glaube es gibt eine Frist von drei Monaten.
Mein PC war schon älter und ich habe ihn mit ins Vermögen genommen. Da hat mein Steuerbüro den geschätzten Zeitwert in Rechnung genommen.
mfg Iche |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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@all
Hallo,
wir redenn hier von zwei unterschiedlichen Dingen.
1. Gewerbeanmeldung: Diese m u s s lt. § 14 GewO spätestens am Tage des Beginn der selbständigen Tätigkeit mittels amtlichen Vordruck bei der zuständigen Gemeinde/Stadtt angemeldet werden. Wer verspätet anmeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit die geahndet werden k a n n. Strafe: bis 1.000 Euro.
2. Vorlaufkosten, die steuerlich geltend gemacht weerden können: Diese stehen steuerlich n i c h t im Zusammenhang mit dem Datum der Gewerbeanmeldung. Sie können bei Einzelunternehmen, die nicht bilanzieren, also Einnahme-/Überschussrechnung machen, im Jahr der Betriebsgründung problemlos geltend gemacht werden.
In diesem Sinne
Horst |
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Ralf Weise

Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 160
Wohnort: Thüringen

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Na das klingt nach richtigem Fachwissen. Super.
mfg Iche |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Iche hat folgendes geschrieben: Na das klingt nach richtigem Fachwissen. Super
Hallo Iche,
danke für die Blumen
Sie werden von mir keine Aussagen lesen, die nicht auf Wissen basieren.
Es sei denn, ich stelle eine Vermutung auf oder stelle eine Frage. Diese ist dann aber auch als solche ersichtlich.
In diesem Sinne
Horst |
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Uservorstellung
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Ralf Weise

Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 160
Wohnort: Thüringen

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Genauso sollte es auch sein. Ich versuche auch immer das richtige zu tun und auch von mir zu geben. Durch diesen grosser Erfahrungsschatz über welchen das Forum und seine User verfügt, können wir alle nur profitieren.
mfg Iche |
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RastiD

Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 470
Wohnort: 71364 Winnenden

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| Ich habe sogar mein Gewerbe anstandslos vor ein paar Wochen rückwirkend zum 01.05.06 im Rathaus angemeldet und keine hat was gesagt. |
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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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RastiD hat folgendes geschrieben: Ich habe sogar mein Gewerbe anstandslos vor ein paar Wochen rückwirkend zum 01.05.06 im Rathaus angemeldet und keine hat was gesagt.
Manchmal geht das ja auch und wird TOLERIERT, obwohl die Vorschrift anders aussieht. Es KANN als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld belegt werden, muss aber nicht. Die Ämter haben einen gewissen Spielraum in der Anwendung dieser Vorschriften, das ändert aber nichts am Inhalt der Vorschrift und man kann sich auch nicht darauf berufen, dass es woanders anders abgelaufen ist. Darauf spekulieren sollte man besser nicht. |
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NOrbert WArnke
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