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Yvonne Nordt
Networkerin

Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1528
Wohnort: Karlsruhe

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Hi Patrick,
sowas sollte man sich immer schriftlich geben lassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. In der Gewerbeordnung ist vorgesehen, dass ein Gewerbe unverzüglich anzumelden ist, spätestens wenn man das Gewerbe aufnimmt, da man es mit einer Gewinnabsicht betreibt. Man hat sich ja auch vorbereitend damit beschäftigt und somit ist von einem Gewerbe mit Gewinnabsicht auszugehen.
Sich später heraus zu reden, dass man mündlich etwas anderes vereinbart hat, aber nicht mehr weiß, mit wem man damals gesprochen hat, wird nicht ausreichen, wenn es um das Bußgeld geht. Das kann bis zu 1.000 € betragen, die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde ca. 20-35 €. Wenn ein Gewerbe nicht gut läuft, kann man es auch wieder abmelden.
Grüßle Yvonne |
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"Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles) |
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Patrick Kreft

Alter: 27
Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 1718
Wohnort: Bielefeld

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