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Kelly
Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 65

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danyEla

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2770
Wohnort: 54534 zwischen Vulkaneifel und Mosel

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| Bei mir wurden die Vorlaufkosten anerkannt. |
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Mary-Ann

Alter: 25
Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 60

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Hallo!
Soweit ich aus meinem Bekanntenkreis weiß, gibt es dort sehr viele, die ganz ohne Gewerbeanmeldung arbeiten und trotzdem alles von der Steuer absetzen (über die normale Steuererklärung/-nummer)
Ruf doch einfach mal beim Finanzamt deiner Wahl an, musst ja keinem verraten wer du bist... (Den Tipp habe ich von einer Steuerfachangestellten, die wissen auch manchmal nicht weiter )
Liebe Grüße und viel Erfolg! |
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2151
Wohnort: Dortmund

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bei uns sind auch immer vorlaufkosten anerkannt worden. ich mein allein der weg zur gewerbemeldestelle kostet geld die betriebsrelevant sind und auf dem weg hat man ja noch kein gewerbe angemeldet.
das mit dem zuständigen finanzamt ist ne gute idee - ich hab ganz am anfang als wir noch keinen steuerberater hatten auch immer da angerufen. hatte nachher nen sachbearbeiter der mir sogar noch tips gegeben hat.
lg daggi |
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_________________ Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen! |
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Roland Muntel

Alter: 53
Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 691
Wohnort: Schwarzheide

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| das geht aber nur wenn es sich um ein reines Eigenverbrauchs-Network handelt bzw. wenn die real ausgezahlte Provision den jährlichen Steuerfreibetrag nicht übersteigt bei der Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung. Wer es besser weiss, kläre mich bitte hinreichend auf. |
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Uservorstellung
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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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@ Kelly
Kelly hat folgendes geschrieben: ich möchte demnächst ein Gewerbe anmelden.
Wie ist das nun mit den Dingen, die ich schon jetzt fürs Geschäft gekauft habe?
Du wirst doch gefragt, seit wann Du das Gewerbe betreibst. Kannst ja ein paar Wochen rückwirkend angeben, dann fallen die Ausgaben in die Zeit. Hauptsache, Du hast alle Belege zusammen und ein ordentliches Kassenbuch geschrieben.
@ Mary-Ann
arbeit ohne Gewerbeanmeldung ist mit Vorsicht zu geniessen. Kommt auf den Umfang und die Art der Tätigkeit an. Mitunter genügt ja eine steuerliche Anmeldung über Einkommensteuererklärung, aber wenn die Einnahmen höher werden und jährlich bezahlt werden muss, kann man sich auch damit leicht ein Bein stellen, wenn man plötzlich weit mehr zu zahlen hat, als zur Verfügung steht.
Genaue Auskünfte erteilen Finanz- und Gewerbeämter, ggf. Steuerberater. |
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_________________ Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
Business: http://nowa2000.de
Nano: http://nano.nowa.biz |
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Mary-Ann

Alter: 25
Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 60

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@ Norbert
Hallo erstmal!
Ja, da hast du Recht und für mich kommt das so eh nicht in Frage *hihi* Aber in diesem Fall werden die Belege und Einnahmen/Ausgabenrechnungen schon seit 4 Jahren (ca.) einfach so akzeptiert. Dann kann es mit so einer kleinen Belegmenge nicht das Problem sein, dachte ich mir. Aber weil ich eben weiß, dass ich nix weiß, habe ich ja auch gleich den Tipp mit dem FA gegeben.
Liebe Grüße Mary-Ann |
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xxx
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 114

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Hallo Kelly,
in den meisten Fällen kannst du das Gewerbe rückwirkend bis zu 3 Monaten amelden, am besten auf dem Bürgeramt nachfragen.
Die vorhanden Gegenstände kannst du auch per "Eigenbeleg" in das Geschäft einbuchen. Diese sind zwar nicht Ust-relevant (bedeutet du kannst keine Vorsteuer geltend machen) sind aber eine Ausgabe und mindern den Gewinn.
Gruß |
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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PuO hat folgendes geschrieben: in den meisten Fällen kannst du das Gewerbe rückwirkend bis zu 3 Monaten amelden, am besten auf dem Bürgeramt nachfragen.
Hallo Eddie,
sorry, wenn ich hier berichtigen muss.
Eine Gewerbeanmeldung muss spätestens mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erfolgen. Wer sein Gewerbe erst später anmeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine rückdatierte Anmeldung ist nicht möglich!
In diesem Sinne
Horst |
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xxx
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 114

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Horst hat folgendes geschrieben: PuO hat folgendes geschrieben: in den meisten Fällen kannst du das Gewerbe rückwirkend bis zu 3 Monaten amelden, am besten auf dem Bürgeramt nachfragen.
Hallo Eddie,
sorry, wenn ich hier berichtigen muss.
Eine Gewerbeanmeldung muss spätestens mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erfolgen. Wer sein Gewerbe erst später anmeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine rückdatierte Anmeldung ist nicht möglich!
In diesem Sinne
Horst
Hallo Horst,
bei uns hat dies funktionier (auch bei anderen Partnern von uns). Klar wenn dies etliche Monate zurück liegt geht es nicht. Es wird tolleriert! Eine Ordnungswiedrigkeit besteht erst, wenn Gewinne nicht versteuert werden!
Ein Partner hat Gestern ein Gewerbe angemeldet mit Gewerbebeginn 01.10. war überhaupt kein Problem, darum sagte ich auch "Nachfragen".
Gruß
Eddie |
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