| Poll :: Nachfassen ist |
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Nachricht |
norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Wer einen Beitrag postet und dann nie wieder kommt, wollte meist nur ein Werbeposting loswerden und meint, es werden sich darüber schon Interessenten melden. Oder die Leute hatten eine Frage, lesen die Antworten, schreiben nur nichts mehr dazu.
Nochmal zum Nachfassen:
Bei uns ist in unseren Online-Feedbackformularen eine Option "Infomails erwünscht?", das ist je die Genehmigung für's Nachfassen per eMail und gilt aber nicht für Anrufe (rein rechtlich gesehen). Der Interessent kann auch wählen, in welcher Form Kontakt aufgenommen werden soll, das enthält dann u. U. (je nach Auswahl) die Genehmigung für telefonische Kontaktaufnahme.
http://nowa2000.de/mlmi_kontakt.htm |
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Werbung
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Yvonne
Gast
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Hallo zusammen,
das ist wirklich ein interessantes Thema.
Ich habe gestern Nahrungsergänzungen an eine Kundin geliefert und im Beratungsgespräch vereinbart, dass ich mich in 2 Wochen melde, um zu fragen, wie sie damit zurecht kommt und wie sie sich fühlt... Das kam sehr positiv an und sie wartet somit auf meinen Anruf.
Bei Geschäftsinteressenten gebe ich Informationen zum Lesen und vereinbare gleichzeitig einen Termin, wann wir darüber sprechen. Bei diesem Nachfass-Termin wird geklärt, ob Interesse besteht und dann ein Sponsertermin vereinbart.
Besteht kein Interesse, bedankt man sich für die Zeit, die sich derjenige genommen hat zum Lesen und fragt nach Empfehlungen...
Lieben Gruß
Yvonne  |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Yvonne hat folgendes geschrieben: Besteht kein Interesse, bedankt man sich für die Zeit, die sich derjenige genommen hat zum Lesen und fragt nach Empfehlungen...
...womit wir bei einer erneuten Frage angekommen wären:
Bekommen wir jemand empfohlen und rufen ihn an, ohne von ihm selbst eine Genehmigung erhalten zu haben, wie verhält es sich hierbei rechtlich? |
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Herr Jundt
Freund

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3961
Wohnort: Meckenheim

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Norbert das mit dem Kontakt Formular ist eine sehr gute Idee.
"Kontakt gewünscht" fehlt vielleicht nur die Antwort: kein Kontakt gewünscht.
So aus rechtlicher Sicht, müsste meiner Meinung der Kunde auch ein
Recht haben das abzulehnen, ist aber auch nur meine pers. Meinung.
Bei der Foren Nachfassung kommt es meiner Meinung auf die Inhalte an.
Wird man provoziert und dient das Thema nur etwas negativem sollte
man es lieber meiden, bei fachlichen Fragen, insbesondere wenn man
etwas bewirbt sollte man am Ball bleiben. |
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_________________ Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt. |
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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herr jundt,
wie ich an anderer stelle im forum schon ein mal geschrieben habe,
liegt dem menschen die antwort "nein" auf der zunge. deshalb wird
wohl diese frage vermieden. man sollte sich vielleicht überlegen,
wie die frage so formuliert wird, daß in jedem fall ein "ja" kommt.
wir wollen ja nicht die leute sammeln, die nicht kaufen wollen.
in einem anderen programm, sei es wie es sei, bei der NAV wurde
das so geregelt, daß keine alternativfrage gestellt wird, sondern
in der liste sind jeweils für telefon und e-mail ein feld enthalten,
die einen eintrag erlauben. wenn ich als kunde/interessent nichts
eintrage, sagt das schon alles aus. außerdem, selbst wenn ich
wollte, geht nichts, da ja die daten fehlen.
viele grüße rainer |
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Uservorstellung
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Herr Jundt hat folgendes geschrieben: "Kontakt gewünscht" fehlt vielleicht nur die Antwort: kein Kontakt gewünscht.
So aus rechtlicher Sicht, müsste meiner Meinung der Kunde auch ein
Recht haben das abzulehnen, ist aber auch nur meine pers. Meinung.
Hmmm... stellt sich nur die Frage, warum jemand eine Anfrage stellen sollte, wenn er keinerlei Antwort wünscht... aber an sich könnte man diesen Punkt auch noch einfügen - der frisst ja kein Brot
Ich sehe es aber eher so, dass jemand, der gar keinen Kontakt wünscht, sicher auch keinen herstellt. |
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Herr Jundt
Freund

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3961
Wohnort: Meckenheim

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Ihr beide habt sicher Recht, ich hab das gar nicht bedacht.
Wenn der nicht will, wird er sich auch nicht eintragen.
Falls es aber so ein Formular ist, das neben einmaliger Information
auch die laufende Infos ermöglichen soll, könnte man es ja klug formuliert rein machen.
Bin mir nicht sicher, aber vielleicht ist auch ein Hinweis:
Sie können ...bla bla... jederzeit... bla bla ohne Angabe von Gründen...
abstellen.
juristisch gesehen Pflicht.
Liest auch den Hinweis zu dem Double-Opt-In Verfahren. Immerhin
könnte jemand mit böser Absicht die Daten von jemandem da eintragen
ihr schickt ihm dann Infopost und der Ärger ist vorprogrammiert, weil er
das gar nicht wahr.
Ich weiß Deutschland ist kompliziert. Aber erwähnt haben wir das ja zumindest, was der einzelne dann macht bleibt ihn überlassen.
Zitat: ie radikalste Form der Erlaubnis zur Versendung von Mails ist das sogenannte "double-opt-in"-Verfahren. Von Puristen zur einzig legitimen Methode hochstilisiert, schlägt dieses Verfahren gleich zwei Haken, um die ungewollte Mail-Sendung auf jeden Fall zu vermeiden:
Zunächst wird beim Akquirieren der Adresse - wie beim einfachen opt-in - ausdrücklich die Zusendung weiterer Info-Mails angeboten und um die Zustimmung (den Klick) des Angesprochenen gebeten. Dann aber wird dem "Abonnenten" nicht einfach die nächste Aussendung in die Mail-Box gelegt, sondern er wird per Email noch einmal ausdrücklich befragt, ab es ihm mit dem Bezug künftiger Mails/Newsletter auch wirklich Ernst ist. Erst wenn er dies ausdrücklich bestätigt, landet er in der E-mail (Abonnenten-) Datenbank.
Der Grund für diesen doppelten Salto ist natürlich die Tatsache, dass die erste Bestellung nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann, i.e. irgendjemand kann im Namen eines beliebigen anderen mit dessen Mail-Adresse die Bestellung aufgegeben haben.
Ein Verfahren, bei dem allerdings nicht nur die Falschmeldungen und Irrläufer, sondern auch die faulen, die weniger hoch motivierten und die schlamperten Interessenten auf der Strecke bleiben. Etwas, was sich das Marketing nicht unbedingt leisten kann undwohl auch nicht sollte.
Darüber hinaus gehen bei diesem Verfahren auch jede Menge Interessenten verloren, die den gesamten Opt-In-Prozess nicht nachvollziehen können oder ihn einfach nicht verstehen! Hier wie überall beim Marketing und vor allem im "flüchtigen" Medium E-mail kommt es darauf an, den Nutzern in Sekundenschnelle das Wesentliche an diesem Vorgang klar zu machen und die Handlungsanweisungen/-optionen auf einen schlichten "Klick" zu beschränken.
Zwischen den beiden Extremen: SPAM und Double-Opt-In liegen die drei "Erlaubnis-Methoden", die wohl eher angetan sind, den Marketing-Alltag zu bestimmen.
Quelle: http://www.e-publishing.de/online/email/formen/double_optin.html
hier noch ein Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Confirmed_Opt-In |
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Tommy K.
Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 62

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Hmm, man kann es auch übertreiben. Ein Lik zum abbestellen in jeder Info sollte doch wohl reichen. Ach ja, ich rufe hier jemanden an und frage, ob es gerade passt, wenn nicht, wann ist es besser. Sagt er: "nie" weiss ich Bescheid, kommt aber nur in 0,1% aller Anrufe vor. Leider werden es dann meist 60 Minuten je Gespräch, daran muss ich noch arbeiten.
Gruss Tommy |
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Yvonne
Gast
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norbert hat folgendes geschrieben: Yvonne hat folgendes geschrieben: Besteht kein Interesse, bedankt man sich für die Zeit, die sich derjenige genommen hat zum Lesen und fragt nach Empfehlungen...
...womit wir bei einer erneuten Frage angekommen wären:
Bekommen wir jemand empfohlen und rufen ihn an, ohne von ihm selbst eine Genehmigung erhalten zu haben, wie verhält es sich hierbei rechtlich?
Hi Norbert,
danach hat mich noch nie jemand gefragt, wenn ich angerufen habe "auf Grund einer Empfehlung durch Frau/Herrn...".
Diese/r Angerufene ist ja bereits vorinformiert und weiß, dass ich anrufe, also wartet auch diese Person auf meinen Anruf, das wurde ebenfalls im Gespräch mit meinem ersten Interessenten so vereinbart.
Sollte es vorkommen, dass der Empfehlungs-Kontakt nicht gewünscht ist, weiß ich auch das vorher durch meinen ersten Interessenten und respektiere das selbstverständlich.
Yvonne |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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@ Yvonne,
Yvonne hat folgendes geschrieben: danach hat mich noch nie jemand gefragt, wenn ich angerufen habe "auf Grund einer Empfehlung durch Frau/Herrn...".
Diese/r Angerufene ist ja bereits vorinformiert und weiß, dass ich anrufe, also wartet auch diese Person auf meinen Anruf, das wurde ebenfalls im Gespräch mit meinem ersten Interessenten so vereinbart.
Mich hatte dabei die rein rechtliche Seite interessiert, also nicht der Regelfall, sondern wenn wirklich einmal jemand dabei ist, der sich auf den Schlips getreten fühlt und meint, sich wehren zu müssen.
Du kannst auch spammen, was das Zeug hält, ohne dass (i. d. R.) was passiert, aber Du kannst auch mal an jemand geraten, der meint, sich wehren zu müssen...
Meine Frage war da schlicht "Kann bzw. darf er sich wehren?"
Zitat: Sollte es vorkommen, dass der Empfehlungs-Kontakt nicht gewünscht ist, weiß ich auch das vorher durch meinen ersten Interessenten und respektiere das selbstverständlich.
Die meisten lassen sich sicher eine Adresse geben und rufen einfach dort an, ohne dass der Angerufene vorinformiert ist oder der Empfehler "vergisst", bescheidzusagen und den Angerufenen erwischst Du "kalt".
Die Frage ist und bleibt: Wie sieht es rein rechtlich aus?
Ein vorheriges Einverständ liegt dann schliesslich nicht vor.
Sollte nicht besser der Empfehlungsgeber dem "Empfohlenen" z. B. eine Visitenkarte oder einen Flyer geben, dass der sich von selbst beim Networker meldet?
Oder reicht die Empfehlung aus, um Interesse zu vermuten? Immerhin handelt es sich um eine Privatperson, die hier gesetzlich mehr geschützt ist, als ein Unternehmer, wo man mit vermutetem Interesse arbeiten könnte. |
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