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Nachricht |
Yvonne
Gast
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norbert hat folgendes geschrieben: @ Yvonne,
Zitat: Sollte es vorkommen, dass der Empfehlungs-Kontakt nicht gewünscht ist, weiß ich auch das vorher durch meinen ersten Interessenten und respektiere das selbstverständlich.
Die meisten lassen sich sicher eine Adresse geben und rufen einfach dort an, ohne dass der Angerufene vorinformiert ist oder der Empfehler "vergisst", bescheidzusagen und den Angerufenen erwischst Du "kalt".
Die Frage ist und bleibt: Wie sieht es rein rechtlich aus?
Ein vorheriges Einverständ liegt dann schliesslich nicht vor.
@Norbert,
da ich so nicht arbeite, interessiert mich die rechtliche Seite nicht wirklich. Die empfohlene Person weiß, dass ich anrufe, und ist es nicht gewünscht, dann rufe ich auch nicht an
Es kam bisher nur einmal vor, dass der Angerufene dann doch nicht wollte, obwohl das Einverständnis vorher vorlag. Ich habe mich dann entschuldigt, ihm noch einen netten Abend gewünscht und derjenige hat sich dann sogar bei mir entschuldigt und bedankt, weil es trotzdem ein sehr netter Anruf war...
Warum soll man sich das Empfehlungsgeschäft schwer machen, wenn es auch einfach geht
Ich arbeite lösungsorientiert, nicht problemorientiert. Soll heißen, ich arbeite so, dass es in Ordnung ist und ich niemanden dabei belästige, ich selbst möchte ja auch nicht belästigt werden. Bisher bin ich damit sehr gut gefahren und kenne Beschwerden rechtlicher Art nicht, so wie Du sie beschreibst...
Lieben Gruß
Yvonne  |
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Mary-Ann

Alter: 25
Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 60

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Hallo Yvonne!
Genau so erlebe ich es auch gerade! (Und so wurde es mir von meiner Sponsorin vorgemacht/erklärt)
Tolle Einstellung!
Liebe Grüße und viel Erfolg! |
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Yvonne
Gast
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Hallo Mary-Ann,
danke, dasselbe wünsche ich Dir auch...
Grüßle Yvonne |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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@ Yvonne
aus Deiner persönlichen Sicht und im Hinblick auf Deine gängige Praxis hast Du sicher recht, aber...
hier lesen viele andere Networker mit, die es vielleicht teilweise etwas anders praktizieren und deshalb fände ich es schon wichtig, die rechtliche Seite zu kennen, auch um es evtl. Partnern richtig weitergeben zu können.
Wo soll nun der Unterschied zwischen problemorientiert und lösungsorientiert sein? Eine Lösung setzt ja ein Problem voraus bzw. soll eines vermeiden.
Meine persönliche Lösung sieht so aus, dass ich unseren Kunden Visitenkarten oder Handzettel zur Verfügung stelle, die sie als Empfehlung an ihre Kontakte weitergeben können. Damit melden sich Empfohlene von sich aus bei uns und es entsteht gar kein Problem.
Um das vielleicht noch etwas effektiver gestalten zu können, interessiert mich natürlich die Rechtslage, um die genauen Grenzen zu kennen. |
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