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 Yvonne
Gast






BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 00:50  Titel:  Re: Danke Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Opti-Kohly hat folgendes geschrieben:
Danke - Jetzt ist alles klar!

Aber ärgerlich ist das schon...
Da hängt ja für die Gastgeberin auch eine Umsatz Provi dran!


Euer Opti-Kohly

Stephan Kohlmann



Hi Stephan,

Du kannst natürlich auf Deinem Recht bestehen, wenn denn genau fest steht, wie es aussieht...
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dann noch einmal jemand bei Dir kauft und jemand als Gastgeber für Dich zur Verfügung steht? Empfehlungsgeschäft?
Deinen Umsatz in Zukunft in diesem "verprellten" Bekanntenkreis kannst Du Dir dann schon jetzt ausrechnen...


Image Yvonne
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 Opti-Kohly



Alter: 34
Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

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BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 01:19  Titel:  Hallo Ivonne Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Ivonne!

Ja, das ist klar. Würde auch nie anders handeln...
Die Geschäfte mit Optidee laufen ja im Moment richtig gut. Die stornierte Ware von heute Mittag hatte ich gegen 19 Uhr bereits wieder verkauft, aber ich finde es trotzdem nicht gut.

Ein paar mal habe ich mir es auch zum Nutzen gemacht. Ich habe gesagt das das nicht geht, wenn aber die Kundin selbst eine Party gibt könnte man das mit dem Gastgeber Geschenk verrechnen. - Nur heute Mittag hat das leider nicht geklappt. Das war eine "olle Ziege" - die wollte nicht. Darum wollte ich halt gerne einfach mal für mich wissen, wie die Rechtslage aussieht...

Gruß Stephan
_________________
www.optidee-online.de
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 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 09:51  Titel:  Re: Wo kann man das Nachlesen ? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Horst,

Horst hat folgendes geschrieben:
Der Gesetzgeber versteht unter Bestellung, daß der Verbraucher den Verkäufer zu konkreten Verkaufsverhandlungen bestellt und nicht nur zur Warenpräsentation.


Wozu er bestellt wurde, steht komischerweise nirgends... Der springende Punkt ist der Termin.

Bestelle ich einen Vertreter, steht noch lange nicht fest, ob ich etwas kaufe. Ich habe nur Interesse an seinen Produkten und lasse sie mir erklären oder Vorführen, entscheide erst dann, ob ich überhaupt etwas kaufe. Kein Vertreter kann mich zum Kauf zwingen wie z. B. "Du hast mich zu konkreten Verkaufsverhandlungen bestellt, also musst Du auch unterschreiben"...

Zitat:
Und genau dies ist bei den hier diskutierten Homepartys nicht gegeben, da ja der Verkäufer nicht von den Interessenten bestellt wurde, sondern nur vom Veranstalter der Party.


Aha... also sind die anderen Interessenten (immerhin nennst Du selbst sie so!) unter Vorwänden hingelockt worden und wissen gar nicht, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt?

Zitat:
Und dies wurde ihm klar und deutlich beantwortet.
Mehr gibt es eigentlich nicht zu schreiben.


Sehe ich aus dem rein rechtlichen Aspekt längst nicht so deutlich.

Wenn alles so klar und deutlich ist, warum gibt es dann immer wieder Gerichtsprozesse um unterschiedliche Auffassungen zu "klaren und deutlichen" Gesetzen? Warum verliert immer einer derjenigen, der eine Sache klar und deutlich auffasst und weiss, dass er im Recht ist?

Es mag sein, dass Deine Auffassung stimmt, aber als erwiesen sehe ich es längst nicht an, wüsste aber selbst gern, was denn nun richtig ist.
   Online
 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 11:01  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo @all,

Folgendes schreibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Seite:

Zitat:
Widerruf von Bestellungen vielfach möglich:
Kunden, die ihre Bestellung gerne rückgängig machen möchten, wollen, können sie binnen zwei Wochen widerrufen. Über dieses Recht müssen Käufer bei Vertragsunterzeichnung schriftlich informiert werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn Kunden die Information über ihr Widerrufsrecht tatsächlich erhalten haben. Ein Widerruf ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wurde. Auch Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich von diesem überrumpelt.
[B]

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116453516620800/link250832A.html

Ich habe die Rechtsrundlagen jetzt nicht weiter überprüft, würde aber denken, dass es so richtig sein könnte.

Smile LG busymouse
_________________
www.kleeneze4u.de
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
(Lucius Annaeus Seneca, 4 v.Chr.-65 n.Chr.)
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 11:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Und hier noch eine Ergänzung:

Zitat:
Die 34 Mitglieder des Bundesverbandes Direktvertrieb haben sich zu einem erweiterten Widerrufsrecht verpflichtet, bei dem diese Einschränkung nicht gilt.


Quelle: http://www.bundesverband-direktvertrieb.de/pressecenter/presseSpiegel/PresseSpiegel023.php
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 Horst



Alter: 48
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Beiträge: 217
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BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 16:09  Titel:  Re: Wo kann man das Nachlesen ? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:
Wenn alles so klar und deutlich ist, warum gibt es dann immer wieder Gerichtsprozesse um unterschiedliche Auffassungen zu "klaren und deutlichen" Gesetzen? Warum verliert immer einer derjenigen, der eine Sache klar und deutlich auffasst und weiss, dass er im Recht ist?


Hallo norbert,

ich weiss jetzt wirklich nicht, was Sie eigentlich bezwecken. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Ihr ständiges Nachgebohre wäre an anderer Stelle wohl sinnvoller.

Zu Ihrem o.g. Zitat fehlen mir fast die Worte! Denn dann frage ich mich in der Tat wozu es eigentlich Gerichte gibt??? Um im Recht zu sein und vor Gericht Recht zu bekommen, bedarf es ja auch einer Beweisführung - oder nicht?

Um es nochmal klar zu machen, es gibt im deutschen Recht keine was hätte sein können, wenn.....; es gibt nur ein was ist.

Sie haben noch immer nicht begriffen, dass der springende Punkt nicht der Termin als solcher ist, sondern zu welchem Zweck der Termin vereinbart wurde und von wem!!!

Wie busymouse richtig ausführte, ist nur der Gastgeber, also der der den Verkäufer bestellte, nicht durch den §312 BGB geschützt.
Alle anderen sind ja vom Gastgeber eingeladen worden und hatte demzufolge keinen Kontakt zum Verkäufer im Vorfeld. Damit unterliegen alle Ihre Bestellungen dem § 312 BGB. Völlig egal ob sie wussten, das eine Verkaufspaty stattfindet oder nicht.

In diesem Sinne
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Yvonne
Gast






BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 17:24  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Stephan,

ich würde mir immer 2-3 Tage Luft verschaffen, indem ich den Gästen sage "ich mache meine Bestellung am Freitag, wenn Sie bis dahin noch etwas dazu bestellen wollen, rufen Sie mich einfach bis Freitag Mittag um 12:00 an. Auslieferung erfolgt dann am Mittwoch nächste Woche, ist das in Ordnung für Sie?" Derjenige, der dann doch nicht bestellen will, meldet sich bestimmt auch bis zu diesem zeitpunkt...

Wenn Deine Party am Dienstag oder Mittwoch ist, immer 2-3 Tage dazu rechnen, so hast Du selbst noch etwas Luft.

Wenn jamand fragt, wieso Du wartest, kannst Du immer noch sagen, dass Du noch eine Party hast diese Woche oder auf Bestellungen von 3 Stammkunden wartest, somit kannst Du es für alle bündeln und damit ersparst Du allen die Versandkosten. Niemand sagt nein, wenn er Extra-Kosten sparen kann...


Lieben Gruß
Yvonne Image
   Online
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 19:39  Titel:  Re: Wo kann man das Nachlesen ? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Horst,

Horst hat folgendes geschrieben:
ich weiss jetzt wirklich nicht, was Sie eigentlich bezwecken. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Ihr ständiges Nachgebohre wäre an anderer Stelle wohl sinnvoller.


Ich sehe ganz einfach Ihre Auffassung nicht als Tatsache an, sondern einfach als Auffassung. Ausser Ihrem Wort haben wir auch nichts, das diese bestätigt. Im umgekehrten Fall sieht es ähnlich aus, auch meine Auffassung ist keineswegs sicher. Eines MUSS jedoch richtig sein und ich wüsste gern, welche...

Zitat:
Zu Ihrem o.g. Zitat fehlen mir fast die Worte! Denn dann frage ich mich in der Tat wozu es eigentlich Gerichte gibt??? Um im Recht zu sein und vor Gericht Recht zu bekommen, bedarf es ja auch einer Beweisführung - oder nicht?


Beweisführung ist auch Austausch von Argumenten, doch meine sehen Sie als "nervend" an und Ihre als einzig richtig... ich bin wieder der Meinung, auch meine Auffassung könnte richtig sein.

Es ist doch aber TATSACHE, dass sich täglich deutschlandweit tausende Streitparteien unterschiedlicher Auffassung vor Gerichten treffen, die meist der Meinung sind, recht zu haben - nur bekommt rund die Hälfte von ihnen (Vergleiche mal ausgeklammert) eben NICHT recht... mitunter wird auch mal das Urteil eines Gerichts von der nächsten Instanz aufgehoben und meist werden die streitenden Parteien auch von Anwälten vertreten, die Recht studiert haben, also (wie Richter) Experten sind... trotzdem verliert die eine Hälfte dieser Experten...

Es ist also gar nicht so einfach, festzustellen, wer recht hat oder was rechtens ist...

Zitat:
Um es nochmal klar zu machen, es gibt im deutschen Recht keine was hätte sein können, wenn.....; es gibt nur ein was ist.


Dennoch urteilen in einundderselben Stadt in zwei parallelen und gleichartigen Fällen mitunter so unterschiedlich, dass ein Kläger recht bekommt, der andere abgewiesen wird.

Zitat:
Sie haben noch immer nicht begriffen


Warum habe ich nicht begriffen? Vielleicht haben auch Sie nicht begriffen?
Um genau das zu klären, diskutieren wir doch hier... das geht auch sicher ohe persönlich zu werden, oder?

Zitat:
dass der springende Punkt nicht der Termin als solcher ist, sondern zu welchem Zweck der Termin vereinbart wurde und von wem!!!


Der Zweck ist Verkauf - bzw. Kauf aus Sicht der Interessenten.

Zitat:
Wie busymouse richtig ausführte, ist nur der Gastgeber, also der der den Verkäufer bestellte, nicht durch den §312 BGB geschützt.
Alle anderen sind ja vom Gastgeber eingeladen worden und hatte demzufolge keinen Kontakt zum Verkäufer im Vorfeld.


Wenn ich also in ein Geschäft gehe, dort etwas kaufe, ohne vorher Kontakt zum Verkäufer gehabt zu haben, kann ich auf einem Rückgaberecht bestehen?

Zitat:
Damit unterliegen alle Ihre Bestellungen dem § 312 BGB. Völlig egal ob sie wussten, das eine Verkaufspaty stattfindet oder nicht.


So? Wenn es um den Zweck der Einladungen geht, ist die nicht ausdrücklich eine Einladung zu einer Verkaufsparty? Oder ist es üblich, eingeladene Personen über den Zweck der Einladung im unklaren zu lassen?

Ist es nicht so, dass auch mit den übrigen Gästen der Termin vereinbart wurde? Oder kommen die alle nur zufällig vorbei?

Sooo klar ist das also alles gar nicht...
   Online
 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 20:02  Titel:  Re: Wo kann man das Nachlesen ? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo norbert,

um es einmal klar und deutlich zu sagen, ich bin nicht genervt, weil Sie nachhaken, sondern weil Sie nicht die Gesamtheit der Aussagen betrachten wollen, sondern auf einzelne Details penetrant "herumhacken".

Persönlich wollte ich nicht werden. Sollten Sie das so empfinden, entschuldige ich mich hiermit.

Ich werde jetzt aber nicht eine völlig unnütze Diskussion vom Zaun brechen,
sondern will Sie auf folgenden Link aufmerksam machen:

http://www.anwalt.de/redaktion/ratgeber/haustuergeschaefte_teil_1.php

Hier finden Sie wohl sämtliche Antworten. Sie werden dann feststellen, dass Sie in Ihren Ausführungen unterschiedliche Rechtsfragen vermischen. Und deshalb kommt es ja zu dieser "Art von Diskussion".
Das muss m.E. einfach nicht sein.

In diesem Sinne
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Horst



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

germany.gif
BeitragVerfasst am: 26/11/2006, 21:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Opti-Kohly

Hallo Opty-Kohly,

habe hier noch einen Link von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, der m.E. die 100% Antwort auf Ihre Frage beinhaltet:

http://www.vz-bawue.de/UNIQ116457257016524/link263042A.html


@Norbert,

ich hoffe, Sie sind jetzt auch zufrieden, denn jetzt haben Sie nicht nur "mein Wort" Very Happy


Gruß und schönen Restsonntag wünscht
Horst


Gruß
Horst
Zwillinge Geschlecht:Männlich Ratte OfflinePersönliche Gallerie von HorstBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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