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Global-Networker
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 411
Wohnort: Lauf a. d. Pegnitz

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Hallo Leute!
Ich möchte wissen, was zu beachten ist, wenn man kleinunternehmer wird.
Ab wieviel Euro muss man Steuer zahlen?
Was muss man bei der Buchführung beachten?
Sollte man gleich von Anfang an Vor- und Umsatzsteuer buchen?
Ich selber bin noch Hartz 4 Empfänger, da ich bis jetzt nicht mehr als 150,00 Euro im Monat verdiene!
Würde mich über zahlreiche Tipps freuen!
Danke euch allen
Tamer |
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Iris Greimann

Alter: 51
Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 683
Wohnort: 29323 Wietze (Nähe Celle+Hannover)

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Men in Black
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4088
Wohnort: Meckenheim

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Issi unter ihrem Link ist bei mir ein Fehler auf der Seite.
Vielleicht hier die Antwort aus einem Lexikon
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.
Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.
Quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
Hier noch ein schöner Beitrag mit etlichen Beispielen.
http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html |
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Global-Networker
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 411
Wohnort: Lauf a. d. Pegnitz

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Vielen Dank euch beiden!
Es tut gut zu wissen, dass man hier auch hilfe bekommen kann! |
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Men in Black
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4088
Wohnort: Meckenheim

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Jo Tamer, das ist ja der Sinn des Forums.
Viel Erfolg noch. |
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Uservorstellung
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Global-Networker
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 411
Wohnort: Lauf a. d. Pegnitz

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Das Forum erfüllt wirklich gut seinen Zwck.
Obwohl ich mich über viele nur schlechtmacher beschweren muss. |
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Tommy K.
Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 62

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Die wirst Du übeall finden. Mit der Zeit bekommst Du aber mit, wen man hier Beachtung shenken kann und wer nur Aufmerksamkeit einheimsen will.
Gruss Tommy |
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Detlef Masur

Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 929
Wohnort: Bremen

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| Ich persönlich habe mich gleich vom Start an meiner Ich-AG voll veranlagen lassen. Das ist zwar buchhaltungstechnisch etwas aufwändiger, ich kann mich aber so als Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ausgeben und erhalte so alle Provisionen brutto ausbezahlt. Also kann ich natürlich auch die Umsatzsteuer die mir z.B. durch Werbung entsteht von meiner Umsatzsteuer-Vorauszahlung an das FA abziehen. |
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Msthle

Alter: 36
Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 574
Wohnort: Heusweiler

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