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Nachricht |
Aksana
Administrator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 590

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Inhalt:
Abmahnungen im Internet sind heutzutage längst Alltag geworden. Abgemahnt wird aus einer Vielzahl von Gründen: Fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung, Urheberrechtsverletzung oder die Benutzung eines fremden Markennamens.
Schnell stellt sich die Frage: Ist der Adressat eines Abmahnschreibens berechtigt, dieses online zu stellen, so dass die Öffentlichkeit über den Vorgang informiert wird?
Diese Frage wird hier von einem Anwalt erklärt
http://www.law-podcasting.de/duerfen-abmahnschreiben-im-internet-veroeffentlicht-werden |
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Christian Laack
Networker

Alter: 31
Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 1223
Wohnort: Deutschland & Spanien

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Kurioserweise habe ich noch nie Abmahnungen veröffentlicht gesehen.
Als ich meine vom bekanten Anwalt veröffentlicht habe damals kam direkt ein NÖTIGENDES schreiben hinterher. Auf anraten meines Anwaltes haben wir es dann ja raus genommen.
Laut diesem Link darf man es anscheindend nicht zum Schutz des Abmahnenden.
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061116_lg_bln.htm
Wobei es keine entinstanz Verhandlung war in dem Link. |
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_________________ Informationen schaden nur demjenigen, der sie nicht hat !
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden! (Sokrates)
LR Health und Beauty Systems Berater mit eigenem Schulungs Zentrum
Tel.: 0049 (0) 202 3937690 http://www.Wuppertal24.com |
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Aksana
Administrator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 590

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| In dem Podcast wird deutlich erwähnt, dass es von Fall zu Fall und je nach Gericht anders ausgelegt werden kann, da es keine Höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt. |
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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also im klartext - man kann es ja mal ausprobieren und sieht dann ob es teuren ärger gibt oder nicht.
viel spass jedem der es versucht.
lg daggi |
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_________________ Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen! |
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Christian Laack
Networker

Alter: 31
Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 1223
Wohnort: Deutschland & Spanien

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| Man sollte dann eher davon ausgehen das man es nicht darf. |
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_________________ Informationen schaden nur demjenigen, der sie nicht hat !
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Uservorstellung
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Nathan der Weise

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 234

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So als Zusatz:
Ab 1.1.2007 gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 19%. Daher wird eine neue Welle von Abmahnungen Anfang nächsten Jahres erwarten. Es wird daher geraten für die Übergangszeit beide Preise anzugeben. Alternativ kann der Online-Shop über den Jahreswechsel offiziell geschlossen werden, bis der neue Mehrwertsteuersatz von 19% eingepflegt ist. |
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