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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hi Norbert,
Zitat:
„Sie sind also VERPFLICHTET, dort in einem gewissen Turnus regelmässig jeweils mindestens 5 Kartons zu kaufen?“
Keineswegs. Ich schrieb ja schon, daß das nur auf den einzelnen Auftrag bezogen gilt, ohne daß es weitere vertragliche Vereinbarungen gibt.
Zitat:
„Wodurch begründet sich die Verpflichtung, wenn nicht durch Vertrag?
Was geschieht bei Nichtabnahme?“
Es gibt keine Verpflichtung zur Abnahme; daher geschieht bei Nichtabnahme gar nichts.
Zitat:
„Dann halt Mindestabgabemenge“
Nein, Mindestabnahme.
Wenn ich etwas bestelle, geht es darum, daß ich etwas ab*nehme* und nicht ab*gebe*.
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Nobody 3
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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Es gibt keine Verpflichtung zur Abnahme; daher geschieht bei Nichtabnahme gar nichts.
Zitat:
„Dann halt Mindestabgabemenge“
Nein, Mindestabnahme.
Wenn ich etwas bestelle, geht es darum, daß ich etwas ab*nehme* und nicht ab*gebe*.
Aber wenn es schon aus Sicht des Käufers sein muss, dann höchstens "Mindestabnahmemenge", da es hier in Bezug auf "mindest" NICHT auf die Abnahme als Verpflichtung ankommt, sondern auf die AbgabeMENGE OHNE jede Verpflichtung zum Kauf.
Möglicherweise geht es aber doch gegen Mindermengenzuschlag (Tenor auch hier auf "Menge"), was auch nicht unüblich ist und oft praktiziert wird. |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hi Norbert,
wie kommen Sie denn darauf, daß der Begriff "Mindestabnahme" eine allgemeine vertragliche Abnahmeverpflichtung beinhaltet?
Bei der Mindestabnahme ist die Menge weitgehend überflüssig, denn dieser Begriff bezeichnet meistens das *mengenbezogene* Mininum im Gegensatz zum Mindestbestell*wert*.
Ich persönlich würde die Mindestabnahme als Oberbegriff definieren, die sich wert- und mengenmäßig aufgliedert:
- Mindestabnahme als Mindestbestell*wert*
- Mindestabnahme als Mindest(abnahme- oder bestell-)*menge*.
MbW
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo,
übrigens: was es mit dem Mindest*umsatz* auf sich hat, ist so klar anscheinend auch nicht. Neben der Wiki-Definition gibt es zum Beispiel noch das hier:
Mindestumsatz
Der Mindestumsatz (= Gewinnschwelle = Gewinnpunkt = Break-even-point = kritische Umsatzhöhe = Kostendeckungspunkt), ist der Punkt bei dem neben den variable Kosten der gesamte Fixkostenblock durch die Betriebsleistung abgedeckt ist.
(Quelle: Wirtschaftslexikon24.net)
Alles klar?
MbW
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Horst
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 217
Wohnort: Heilbronn

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Beach-Paul hat folgendes geschrieben: Hallo,
übrigens: was es mit dem Mindest*umsatz* auf sich hat, ist so klar anscheinend auch nicht. Neben der Wiki-Definition gibt es zum Beispiel noch das hier:
Hallo Beach-Paul,
Hallo Norbert,
Hallo @all,
der Begriff Mindestumsatz oder Mindestabnahme als solches ist nicht klar definiert. Entscheidend für den VP eines MLM-Geschäftes oder als freier Handelsvertreter nach §84 HGB ist doch nur die Definition, die das Unternehmen in Ihren AGB bzw. Ihren Mitarbeiterverträgen stehen hat.
Und dann ist mir als betroffenen VP des Unternehmens XY völlig egal was Norbert, Yvonne oder sonst irgendwer in ihren Verträgen eines anderen Unternehmens stehen hat.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man hier Begriffe seitenweise hin- und herdefinieren muss.
In diesem Sinne
Horst |
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Uservorstellung
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hallo Horst,
Zitat
"Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man hier Begriffe seitenweise hin- und herdefinieren muss"
Tja, gute Frage.
Sie schreiben:
"der Begriff Mindestumsatz oder Mindestabnahme als solches ist nicht klar definiert"
Würde ich auch so sehen.
Wenn allerdings jemand der Meinung ist, er habe die einzig richtige ganz klare Definition, und sich dann noch herausstellt, daß eben diese Definition regelmäßig eher unzutreffend ist (nämlich daß mit einer Mindestabnahme eine allgemeine vertragliche Verpflichtung zur tunursmäßigen Abnahme einhergehe), ist es sicher kein Wunder, wenn das zu nachdrücklichem Widerspruch führt.
MbW
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Nobody 3
Gast
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OK, eine weitere Definition für Mindestumsatz:
Einige Anbieter verlangen von Ihren Kunden einen bestimmten Mindestumsatz, den sie auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn sie vom Verbrauch her eigentlich darunter liegen
http://www.klinkerinfos.de/term2253.html
Gut, für "Mindestabnahme" hab ich tatsächlich keine klare Definition gefunden. In Verbindung mit einem Mindestbestellwert (es wird erst bei erreichen dieses Wertes geliefert) bzw. der vorgenannten Mindestabnahmemenge (die kleinste Liefermenge beträgt...) könnte man es evtl. gelten lassen, in Verbindung mit einer Bonusqualifikation, also identisch mit "Mindestumsatz" (im Sinne von Abnahmeverpflichtung lt. o. g. Definition) jedoch NICHT.
Es darf auch nicht sein, dass eine Gruppe mit der RICHTIGEN Aussage "keine Mindestabnahme" bzw. "kein Mindestumsatz" wirbt und jemand anderes diese Gruppe durch Gebrauch einer anderen Definition Lügen straft, obwohl damit etwas völlig anderes ausgedrückt wird.
Beispiel:
Klaus definiert Alkoholiker als jemand, der täglich bis zur Besinnungslosigkeit säuft und am Bahnhof in der Ecke pennt, Egon definiert Alkoholiker als jemand, der täglich sein einzelnes Bierchen trinkt. Nennt Egon nun Klaus einen Alkoholiker, weil der täglich sein Bierchen trinkt, ist Klaus natürlich beleidigt. Manche definieren Mörder damit, dass man einen anderen Menschen tötet, es sind schon Menschen dafür bestraft worden, weil sie nach ihrer eigenen Definition Bundeswehrsoldaten als potentielle Mörder bezeichnet hatten.
Natürlich könnte man drüber reden und versuchen, eine gemeinsame Sprachregelung zu finden, aber mit Argumenten wie "geht mir am Popo vorbei", "ich bleibe dabei", "bei uns muss man das nicht" und "verklag mich doch" wird das nix... |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hi Norbert,
mit Marketingplänen kennen Sie sich bestimmt um Längen besser aus als ich. Ich hatte lediglich mal überlegt, wie man eine Bonusqualifikation wohl erklären würde, und da schien es mir fast zwangsläufig, daß man für die Erklärung wohl die Begriffe "Mindest- (-einkauf, -abnahme, -umsatz)" heranziehen würde.
Was ich ergänzend noch anführen könnte: Ich habe auch mit einem Lieferanten einen Liefervertrag, in dem festgelegt ist, daß ich ab einem bestimmten wertmäßigen Einkauf (d.h. in €) einen Bonus (Rückvergütung) bekomme. Das heißt, meine "Bonusqualifikation" bei diesem Lieferanten definiert sich tatsächlich als "Mindestumsatz" innerhalb eines Zeitraumes.
Wenn Sie noch mal einen richtigen "Klops" sehen wollen:
Sie bestellen ja offensichtlich Dinge im Versand, so z.B. Ihre Büroartikel.
Dann haben Sie bestimmt auch Lieferanten, die mit Mindestbestellwerten und Mindermengen arbeiten. Schauen Sie sich deren AGBs mal an.
Sie haben mich nämlich mal zu Nachdenken gebracht. Eigentlich ist es doch Paradox, daß es oft so aussieht:
Der Lieferant gibt einen gewissen Mindestbestell*wert* vor.
Wird dieser unterschritten, erhebt er einen Minder*mengen*zuschlag.
Aber das nur mal am Rande.
Freundliche Grüße
Beach-Paul |
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Nobody 3
Gast
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@ Beach-Paul,
Beach-Paul hat folgendes geschrieben: mit Marketingplänen kennen Sie sich bestimmt um Längen besser aus als ich. Ich hatte lediglich mal überlegt, wie man eine Bonusqualifikation wohl erklären würde, und da schien es mir fast zwangsläufig, daß man für die Erklärung wohl die Begriffe "Mindest- (-einkauf, -abnahme, -umsatz)" heranziehen würde.
Passt trotzdem nicht so ganz, denn "Mindestumsatz" würde bedeuten, dass ich nicht weniger umsetzen darf. Ich darf aber weniger umsetzen. Ich darf sogar weniger einkaufen bzw. abnehmen oder gar nichts. Deshalb passt "mindest-" einfach nicht, weil weniger geht.
Kommen wir nochmal zu dem Beispiel mit den 2,50 € Mindestumsatz beim Bäcker, weil ich sonst das Brot nicht bekomme. Wenn ich aber nur ein Brötchen für 20 Cent kaufe? Muss ich trotzdem 2,50 € bezahlen? Natürlich nicht, weil auch weniger geht, also nix mit "mindest-". "Mindest" ist die kleinste Menge und überall, wo es kleiner geht, ist "mindest" falsch.
Zitat: Was ich ergänzend noch anführen könnte: Ich habe auch mit einem Lieferanten einen Liefervertrag, in dem festgelegt ist, daß ich ab einem bestimmten wertmäßigen Einkauf (d.h. in €) einen Bonus (Rückvergütung) bekomme. Das heißt, meine "Bonusqualifikation" bei diesem Lieferanten definiert sich tatsächlich als "Mindestumsatz" innerhalb eines Zeitraumes.
Aber nur in diesem sehr engen Zusammenhang und nicht generell. Es wäre aber alles andere als korrekt, wenn nun jemand behaupten würde, das wäre im Sinne von Abnahmeverpflichtungen zu verstehen, obwohl es keine Verpflichtung gibt.
Zitat: Sie haben mich nämlich mal zu Nachdenken gebracht. Eigentlich ist es doch Paradox, daß es oft so aussieht:
Der Lieferant gibt einen gewissen Mindestbestell*wert* vor.
Wird dieser unterschritten, erhebt er einen Minder*mengen*zuschlag.
Der Aufwand für die Bearbeitung kleinerer als vorgesehener Mengen kann durchaus höher sein, so dass der daraus resultierende Gewinn niedriger wäre als die Kalkulation vorgibt. Zum Ausgleich gibt es Mindermengenzuschläge, da ein gewisser Stückpreis erst ab einer gewissen Menge machbar ist bzw. der angegebene Stückpreis sich auf eine höhere Abnahmemenge bezieht. Ist also gar nicht paradox. |
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Beach-Paul
Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1966

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Hi Norbert,
streng genommen ist es schon sprachlicher Quatsch, wenn Firmen Minder*mengen*zuschläge beim Unterschreiten von Mindestbestell*werten* zu erheben.
Menge und Wert sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe.
Aber noch mal eine Frage zum Bonus:
Wieviel Umsatz muß ich bei CD eigentlich *mindestens* machen, um für den Bonus qualifiziert zu sein?
MbW
BP |
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