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 Gudrun Schrank



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 3368
Wohnort: Neuss

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BeitragVerfasst am: 11/4/2008, 21:24  Titel:  Re: sytentische Bindemittel Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Linda1 hat folgendes geschrieben:
Entgiftung für über 1000,00 € war nicht gelungen.


Wirkliche Entgiftung gibt es für 34,90 € pro Monat.
*Mundzuhalt* Ich schweife ab.

Gudrun.
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Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm)
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 Linda1




Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 67

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BeitragVerfasst am: 11/4/2008, 23:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beim Heilpraktiker entscheidet der Test über den Preis, das kann zw. 200,00 € und 2000,00 € betragen, fachliche Entgiftung.
Es nist nicht immer leicht, kann (nur) sich im Körper anders verteilen, dann ist es kein Erfog.
Eine Dame hat das unter Anleitung eines Dr. Heilpraktiker von innen und außen, Bäder und Einnahmen langwierig erfolgreich behandelt, mit großen Hautauf´´blühen´´ u. v. m., sie hat uns die Fotos gezeigt.
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 Gudrun Schrank



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 3368
Wohnort: Neuss

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BeitragVerfasst am: 11/4/2008, 23:42  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Linda1
Der Heilpraktiker ist nicht umfassend informiert. Weiteres bitte per PN; es gehört nicht zum Thema.

Gudrun.
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 planplus



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 09:31  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Norbert 1. Linda schreibt aus der Sicht der eigene Erfahrung, und das ist so i.O. Sie schreibt keine "Krankengeschichten oder Hinweise auf solche" (18.3.) denn sie weist nicht auf den Produkte als Hervorrufer der Heilung bzw. als Werbung dafür. Und darum gehts in § 18. Zumindest aus mein Gesetzesverständnis.
@ Herr Jundt 2. Lifeplus betreibt ziemlich vereinzelt im ganzen Landschaft die Volldeklarierunng aller Inhaltsstoffe, so dass diese Produkte sowohl aus der Standpunkt Allergiker, Kosher usw bewertet werden können. Das kannst du bei Aldi and Co vergessen (das weiss du auch Wink )
@ Gudrun: 3. Da sind wir uns (Heilpraktiker) einig!
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 planplus



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 09:46  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wer weiss über die Strafe gegen § 18 Abs 3 (!!!) LMBG? Steht nämmlich im Strafkataloge nicht!
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 Uservorstellung







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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 12:27  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

http://www.uni-giessen.de/fbr09/bitsch/texte/gesetze/lmbg9.htm

Da steht etwas darüber
   VerstecktPersönliche Gallerie von Norbert WarnkeBenutzer-Profile anzeigen
 planplus



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 13:11  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Genau da war ich. Wer § 18 Abs 1 vorsätzlich oder fahrlässig verletzt kriegt bis zu 50000,- DM (!) Strafe. Aber nix zu § 18 Abs. 3 (auch nicht Abs 2 und 4-7)

Oder hab ich was übersehen?
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 Mod 0815
Moderator
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1549

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 13:37  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das Gesetz ist bereits seit Ende 2005 durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch ersetzt worden. Wink

Mithin ist auch der §18 obsolet, es ist inzwischen der §12:

http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__12.html

Die Ordnungswidrigkeit heilbezogener Aussagen gemäß §12 wird im §60 geregelt:

§ 60 Bußgeldvorschriften
[...]
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 12 Abs. 1 eine Aussage, einen Hinweis, eine Krankengeschichte, eine Äußerung Dritter, eine bildliche Darstellung, eine Schrift oder eine schriftliche Angabe verwendet,
[...]

http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__60.html

Neben der hoffentlich zu erwartenden (Geld) Strafe kann auch das beworbene Gut eingezogen werden:

§ 61 Einziehung
1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 58 oder § 59 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 60 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__61.html

Man kann es ja mal ausprobieren, wie hoch das Bussgeld sein wird, so das der Sinn der Frage gewesen sein sollte.
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 planplus



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 15:08  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Richtig, habe ich auch inzw. gelesen.
Nun aber verbietet kein Gesetz, Aussage zur Gesundheitsförderung durch "Lebensmitteln" zu machen. Oder?
Fische Geschlecht:Männlich Tiger OfflinePersönliche Gallerie von planplusBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Mod 0815
Moderator
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1549

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BeitragVerfasst am: 13/4/2008, 15:17  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Probiers doch einfach mal aus. Rolling Eyes

WAS erwartest Du denn hier als Antwort? Rechtsberatung? Irgendjemanden, der für Dich den "Such Deppen" spielt?

Wenn irgendwelche Vertriebler schon krampfhaft auf der Suche nach einer wie auch immer gearteten eventuellen Gesetzes Lücke sind, scheint es mit der Reputation der Produkte nicht allzuweit her zu sein, das man "hofft", so Werbung machen zu können.

Wie gesagt, probier es aus und stell dann irgendwann demnächst die Kostennote des abmahnenden Verbandes oder Anwalts hier ein.
   VerstecktPersönliche Gallerie von Mod 0815Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden
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