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Gudrun Schrank

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 3368
Wohnort: Neuss

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Linda1 hat folgendes geschrieben: Entgiftung für über 1000,00 € war nicht gelungen.
Wirkliche Entgiftung gibt es für 34,90 € pro Monat.
*Mundzuhalt* Ich schweife ab.
Gudrun. |
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_________________ Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm) |
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Werbung
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Linda1

Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 67

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Beim Heilpraktiker entscheidet der Test über den Preis, das kann zw. 200,00 € und 2000,00 € betragen, fachliche Entgiftung.
Es nist nicht immer leicht, kann (nur) sich im Körper anders verteilen, dann ist es kein Erfog.
Eine Dame hat das unter Anleitung eines Dr. Heilpraktiker von innen und außen, Bäder und Einnahmen langwierig erfolgreich behandelt, mit großen Hautauf´´blühen´´ u. v. m., sie hat uns die Fotos gezeigt. |
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Gudrun Schrank

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 3368
Wohnort: Neuss

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@Linda1
Der Heilpraktiker ist nicht umfassend informiert. Weiteres bitte per PN; es gehört nicht zum Thema.
Gudrun. |
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_________________ Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm) |
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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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@ Norbert 1. Linda schreibt aus der Sicht der eigene Erfahrung, und das ist so i.O. Sie schreibt keine "Krankengeschichten oder Hinweise auf solche" (18.3.) denn sie weist nicht auf den Produkte als Hervorrufer der Heilung bzw. als Werbung dafür. Und darum gehts in § 18. Zumindest aus mein Gesetzesverständnis.
@ Herr Jundt 2. Lifeplus betreibt ziemlich vereinzelt im ganzen Landschaft die Volldeklarierunng aller Inhaltsstoffe, so dass diese Produkte sowohl aus der Standpunkt Allergiker, Kosher usw bewertet werden können. Das kannst du bei Aldi and Co vergessen (das weiss du auch )
@ Gudrun: 3. Da sind wir uns (Heilpraktiker) einig! |
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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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| Wer weiss über die Strafe gegen § 18 Abs 3 (!!!) LMBG? Steht nämmlich im Strafkataloge nicht! |
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Uservorstellung
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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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Genau da war ich. Wer § 18 Abs 1 vorsätzlich oder fahrlässig verletzt kriegt bis zu 50000,- DM (!) Strafe. Aber nix zu § 18 Abs. 3 (auch nicht Abs 2 und 4-7)
Oder hab ich was übersehen? |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1549

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Das Gesetz ist bereits seit Ende 2005 durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch ersetzt worden.
Mithin ist auch der §18 obsolet, es ist inzwischen der §12:
http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__12.html
Die Ordnungswidrigkeit heilbezogener Aussagen gemäß §12 wird im §60 geregelt:
§ 60 Bußgeldvorschriften
[...]
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 12 Abs. 1 eine Aussage, einen Hinweis, eine Krankengeschichte, eine Äußerung Dritter, eine bildliche Darstellung, eine Schrift oder eine schriftliche Angabe verwendet,
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__60.html
Neben der hoffentlich zu erwartenden (Geld) Strafe kann auch das beworbene Gut eingezogen werden:
§ 61 Einziehung
1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 58 oder § 59 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 60 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__61.html
Man kann es ja mal ausprobieren, wie hoch das Bussgeld sein wird, so das der Sinn der Frage gewesen sein sollte. |
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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 258

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Richtig, habe ich auch inzw. gelesen.
Nun aber verbietet kein Gesetz, Aussage zur Gesundheitsförderung durch "Lebensmitteln" zu machen. Oder? |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1549

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Probiers doch einfach mal aus.
WAS erwartest Du denn hier als Antwort? Rechtsberatung? Irgendjemanden, der für Dich den "Such Deppen" spielt?
Wenn irgendwelche Vertriebler schon krampfhaft auf der Suche nach einer wie auch immer gearteten eventuellen Gesetzes Lücke sind, scheint es mit der Reputation der Produkte nicht allzuweit her zu sein, das man "hofft", so Werbung machen zu können.
Wie gesagt, probier es aus und stell dann irgendwann demnächst die Kostennote des abmahnenden Verbandes oder Anwalts hier ein. |
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