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Nachricht |
MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 648

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Seit Jahresbeginn müssen geschäftliche E-Mails Angaben enthalten,
die man aus den Fußzeilen gedruckter Geschäftsbriefe kennt.
diese Vorschrift gilt auch für Networker (Gewerbetreibende)
ganzen Bericht lesen und hier Diskutieren:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183 |
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Nobody 3
Gast
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Gilt lt. § 37a HGB für Geschäftsformen gem. HGB, also Gesellschaften und juristische Personen, nicht für Einzelunternehmer.
Einen vollständigen Absender (Ort der Niederlassung kann kein Postfach sein!) incl. aller kontaktdaten, die auch im Impressum einer Webseite stehen müssen, würde ich aber auch kleinen Unternehmern empfehlen. |
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