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 Mod 0815
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1888

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BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 01:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
ps stimmt paul.
im konsum hab ich auch erst die ware, bevor ich sie an der kasse bezahle.

Ganz klares NEIN! Eigentümer der Ware wird man erst nach dem rechtmäßigem Erwerb.

Vielleicht hilft dabei ein kleiner Exkurs in Sachen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer Wink

Man kann unrechtmäßig erworbenes Gut -z.B. Hehlerware besitzen, aber man kann daran kein Eigentum haben.

Genausowenig wie die Ware im Einkaufskorb Dein Eigentum ist, bevor sie nicht an der Kasse erworben wurde.

Schließlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, Du könntest nicht mal den Ladeninhaber dazu zwingen, Dir den Inhalt des Warenkorbes zu verkaufen. Dazu gehören auch falsch ausgezeichnete Preise, auch darauf gibt es keinen Anspruch, der ausgezeichnete Preis ist nur ein Vertragsangebot, ob der Ladeninhaber wirklich auf Dein Angebot einsteigt, die Ware für den ausgezeichnten Preis zu verkaufen, bleibt allein ihm überlassen.
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 Petra Henning



Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2125
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

germany.gif
BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 01:53  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Schließlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, Du könntest nicht mal den Ladeninhaber dazu zwingen, Dir den Inhalt des Warenkorbes zu verkaufen. Dazu gehören auch falsch ausgezeichnete Preise, auch darauf gibt es keinen Anspruch, der ausgezeichnete Preis ist nur ein Vertragsangebot, ob der Ladeninhaber wirklich auf Dein Angebot einsteigt, die Ware für den ausgezeichnten Preis zu verkaufen, bleibt allein ihm überlassen



Hi 0815

Wir befinden uns in einem Laden mit rechtlicher auszeichnung und nicht auf einem Basar wo jeder Preis ausgehandelt wird Idea Shocked
Soll ich jetzt um jedes Teil an der Kasse feilschen Confused man die schlangen die sich dann bilden. Mr. Green
Aber jetzt ohne Scherz wo für benötigen wir dann noch eine Preisauszeichnung?
Wenn bei uns der Kontrolleur kam, wurden nicht nur die Produkte geprüft
sondern auch geschaut ob die Preisauszeichnung stimmte.
Weh wenn nicht gabs Ärger.

LG
Petra
_________________
Fairness und Loyalität! Schreibfehler sind menschlich und gehören zu mir!

Löwe Geschlecht:Weiblich Ratte VerstecktPersönliche Gallerie von Petra HenningBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 RAKker
Gast






BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 07:26  Titel:  meine, deine, seine. ein problem vieler menschen! Antworten mit ZitatNach untenNach oben

haben oder nicht haben. das ist hier die frage.

Ganz klares NEIN! Eigentümer der Ware wird man erst nach dem rechtmäßigem Erwerb.
# wie? hab ich nicht? Rolling Eyes haben bedeutet besitzen?

Vielleicht hilft dabei ein kleiner Exkurs in Sachen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer
# au ja, bitte! und besonders vorteilhaft macht sich das als eigener thread. (ernsthaft!) den "Inhaber" und "Nutzer" bitte mit einbinden.

Man kann unrechtmäßig erworbenes Gut -z.B. Hehlerware besitzen, aber man kann daran kein Eigentum haben.
# besitzverhältnisse werden von eh her von den beteiligten unterschiedlich aufgefaßt. besonders deutlich wird das bei 'meiner' frau.

Genausowenig wie die Ware im Einkaufskorb Dein Eigentum ist, bevor sie nicht an der Kasse erworben wurde.
# aber zumindest schwelgte ich in der vorstellung die ware ein mal zu besitzen,
# bevor an der kasse das böse erwachen kommt. gehabt, hatte ich sie ja schon mal.


Schließlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, Du könntest nicht mal den Ladeninhaber dazu zwingen,
Dir den Inhalt des Warenkorbes zu verkaufen. Dazu gehören auch falsch ausgezeichnete Preise,
auch darauf gibt es keinen Anspruch, der ausgezeichnete Preis ist nur ein Vertragsangebot, ob der Ladeninhaber wirklich auf
Dein Angebot einsteigt, die Ware für den ausgezeichnten Preis zu verkaufen, bleibt allein ihm überlassen.

# dann fällt der ausgezeichnete preis ja unter arglistige täuschung zum zweck der manipulation meines kaufverhaltens.
# das recht auf information wird dabei außer acht gelassen.

# du hast recht. aber erst, wenn du es käuflich erworben hast.

RAK

manchmal bin ich mir nicht sicher, ob mich da nicht einer auf die rolle nehmen will. Mr. Green
   Online
 Mod 0815
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1888

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BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 08:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

HappyNRW hat folgendes geschrieben:

Hi 0815

Wir befinden uns in einem Laden mit rechtlicher auszeichnung und nicht auf einem Basar wo jeder Preis ausgehandelt wird Idea Shocked
Soll ich jetzt um jedes Teil an der Kasse feilschen Confused man die schlangen die sich dann bilden. Mr. Green
Aber jetzt ohne Scherz wo für benötigen wir dann noch eine Preisauszeichnung?
Wenn bei uns der Kontrolleur kam, wurden nicht nur die Produkte geprüft
sondern auch geschaut ob die Preisauszeichnung stimmte.
Weh wenn nicht gabs Ärger.

LG
Petra

http://www.internetrecht-rostock.de/falsche-preisauszeichnung.htm

Kulanz: ja - rechtlicher Anspruch: nein
Sowohl bei Lidl als auch im Baumarkt zeigten sich die Unternehmen kulant. Doch einen rechtlichen Anspruch auf den günstigeren Preis hat man als Verbraucher nicht. Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg:

"Auch wenn man im Schaufenster oder am Artikel selber einen bestimmten Preis vorfindet, der nachher an der Kasse nicht gelten soll, ist man als Kunde leider der Dumme. Man hat keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erwerb des Artikels zu diesem ausgezeichneten Preis."

http://www.3sat.de/specials/76095/index.html
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 RAK




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BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 09:44  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Einer ist wohl immer der Dumme.

Oder.
Wenn's klappt, dann klappt's.
Einen Versuch war's wert. Mr. Green
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Wolfgang Hüls

Stephan Arnold

Monika Löhrer

Gisela Barm
  
 RAK




Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 21:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nicht tot zu kriegen!

Rechtsbeistand? Nicht da. Networkoholic glänzt mit Abwesenheit.
Nur die Firma macht unbeeindruckt weiter. Die Mail spar ich mir.

Bis demnächst
RAK
Waage Geschlecht:Männlich Schlange OfflinePersönliche Gallerie von RAKBenutzer-Profile anzeigenWebsite dieses Benutzers besuchen
 babsi
Moderatorin
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Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6759
Wohnort: Gummersbach

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BeitragVerfasst am: 22/2/2007, 21:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Rechtsbeistand? Nicht da. Networkoholic glänzt mit Abwesenheit


(K)ein Wunder?! Bleibt doch gerade mal bei so ernsten Themen beim Thema

babsi
Krebs Geschlecht:Weiblich Tiger VerstecktPersönliche Gallerie von babsiBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 IAP



Alter: 43
Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 431

germany.gif
BeitragVerfasst am: 2/3/2007, 09:06  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Verdammt ruhig geworden hier? Oder etwa nicht?

Zitat:

Donerstag, 01.03.07
Das Landgericht Würzburg erlässt die erste Verfügung gegen eine Person, die das Angebot von Membership Marketing bewirbt und verbietet das Schneeballsystem

"Bei der von der Antragsstellerin beanstandeten Werbung handelt es sich offenbar um ein sog. "Schneeballsystem", das ohne Weiteres eine unlautere Werbung i.S.d. UWG darstellt."


Was soll man davon halten? Wenn man schon den Hans nicht bekommt, fängt man jetzt die Häns´chen ?? Shocked
_________________
.
MLM-Software - auch für Prelaunchsysteme: http://www.SimpliXX.com
Schütze Geschlecht:Männlich Drache OfflinePersönliche Gallerie von IAPBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 RA_Jun




Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 31

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BeitragVerfasst am: 2/3/2007, 21:31  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zur allgemeinen Kenntnisnahme:

http://www.getbackclub.de/web/
 Geschlecht:Männlich  OfflinePersönliche Gallerie von RA_JunBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 RAK




Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

germany.gif
BeitragVerfasst am: 2/3/2007, 21:36  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

RA_Jun hat folgendes geschrieben:
Zur allgemeinen Kenntnisnahme:

http://www.getbackclub.de/web/


lustig. sieht genau so aus wie der andere.
https://www.mm-now.com/

was will uns der künstler damit sagen Question
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