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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1888

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Zitat: ps stimmt paul.
im konsum hab ich auch erst die ware, bevor ich sie an der kasse bezahle.
Ganz klares NEIN! Eigentümer der Ware wird man erst nach dem rechtmäßigem Erwerb.
Vielleicht hilft dabei ein kleiner Exkurs in Sachen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer
Man kann unrechtmäßig erworbenes Gut -z.B. Hehlerware besitzen, aber man kann daran kein Eigentum haben.
Genausowenig wie die Ware im Einkaufskorb Dein Eigentum ist, bevor sie nicht an der Kasse erworben wurde.
Schließlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, Du könntest nicht mal den Ladeninhaber dazu zwingen, Dir den Inhalt des Warenkorbes zu verkaufen. Dazu gehören auch falsch ausgezeichnete Preise, auch darauf gibt es keinen Anspruch, der ausgezeichnete Preis ist nur ein Vertragsangebot, ob der Ladeninhaber wirklich auf Dein Angebot einsteigt, die Ware für den ausgezeichnten Preis zu verkaufen, bleibt allein ihm überlassen. |
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Petra Henning

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2125
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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_________________ Fairness und Loyalität! Schreibfehler sind menschlich und gehören zu mir!
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RAKker
Gast
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haben oder nicht haben. das ist hier die frage.
Ganz klares NEIN! Eigentümer der Ware wird man erst nach dem rechtmäßigem Erwerb.
# wie? hab ich nicht? haben bedeutet besitzen?
Vielleicht hilft dabei ein kleiner Exkurs in Sachen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer
# au ja, bitte! und besonders vorteilhaft macht sich das als eigener thread. (ernsthaft!) den "Inhaber" und "Nutzer" bitte mit einbinden.
Man kann unrechtmäßig erworbenes Gut -z.B. Hehlerware besitzen, aber man kann daran kein Eigentum haben.
# besitzverhältnisse werden von eh her von den beteiligten unterschiedlich aufgefaßt. besonders deutlich wird das bei 'meiner' frau.
Genausowenig wie die Ware im Einkaufskorb Dein Eigentum ist, bevor sie nicht an der Kasse erworben wurde.
# aber zumindest schwelgte ich in der vorstellung die ware ein mal zu besitzen,
# bevor an der kasse das böse erwachen kommt. gehabt, hatte ich sie ja schon mal.
Schließlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, Du könntest nicht mal den Ladeninhaber dazu zwingen,
Dir den Inhalt des Warenkorbes zu verkaufen. Dazu gehören auch falsch ausgezeichnete Preise,
auch darauf gibt es keinen Anspruch, der ausgezeichnete Preis ist nur ein Vertragsangebot, ob der Ladeninhaber wirklich auf
Dein Angebot einsteigt, die Ware für den ausgezeichnten Preis zu verkaufen, bleibt allein ihm überlassen.
# dann fällt der ausgezeichnete preis ja unter arglistige täuschung zum zweck der manipulation meines kaufverhaltens.
# das recht auf information wird dabei außer acht gelassen.
# du hast recht. aber erst, wenn du es käuflich erworben hast.
RAK
manchmal bin ich mir nicht sicher, ob mich da nicht einer auf die rolle nehmen will.  |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1888

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HappyNRW hat folgendes geschrieben:
Hi 0815
Wir befinden uns in einem Laden mit rechtlicher auszeichnung und nicht auf einem Basar wo jeder Preis ausgehandelt wird
Soll ich jetzt um jedes Teil an der Kasse feilschen  man die schlangen die sich dann bilden.
Aber jetzt ohne Scherz wo für benötigen wir dann noch eine Preisauszeichnung?
Wenn bei uns der Kontrolleur kam, wurden nicht nur die Produkte geprüft
sondern auch geschaut ob die Preisauszeichnung stimmte.
Weh wenn nicht gabs Ärger.
LG
Petra
http://www.internetrecht-rostock.de/falsche-preisauszeichnung.htm
Kulanz: ja - rechtlicher Anspruch: nein
Sowohl bei Lidl als auch im Baumarkt zeigten sich die Unternehmen kulant. Doch einen rechtlichen Anspruch auf den günstigeren Preis hat man als Verbraucher nicht. Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg:
"Auch wenn man im Schaufenster oder am Artikel selber einen bestimmten Preis vorfindet, der nachher an der Kasse nicht gelten soll, ist man als Kunde leider der Dumme. Man hat keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erwerb des Artikels zu diesem ausgezeichneten Preis."
http://www.3sat.de/specials/76095/index.html |
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Einer ist wohl immer der Dumme.
Oder.
Wenn's klappt, dann klappt's.
Einen Versuch war's wert.  |
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Uservorstellung
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Nicht tot zu kriegen!
Rechtsbeistand? Nicht da. Networkoholic glänzt mit Abwesenheit.
Nur die Firma macht unbeeindruckt weiter. Die Mail spar ich mir.
Bis demnächst
RAK |
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6759
Wohnort: Gummersbach

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Zitat: Rechtsbeistand? Nicht da. Networkoholic glänzt mit Abwesenheit
(K)ein Wunder?! Bleibt doch gerade mal bei so ernsten Themen beim Thema
babsi |
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IAP

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 431

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Verdammt ruhig geworden hier? Oder etwa nicht?
Zitat:
Donerstag, 01.03.07
Das Landgericht Würzburg erlässt die erste Verfügung gegen eine Person, die das Angebot von Membership Marketing bewirbt und verbietet das Schneeballsystem
"Bei der von der Antragsstellerin beanstandeten Werbung handelt es sich offenbar um ein sog. "Schneeballsystem", das ohne Weiteres eine unlautere Werbung i.S.d. UWG darstellt."
Was soll man davon halten? Wenn man schon den Hans nicht bekommt, fängt man jetzt die Häns´chen ??  |
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_________________ .
MLM-Software - auch für Prelaunchsysteme: http://www.SimpliXX.com |
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RA_Jun
Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 31

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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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RA_Jun hat folgendes geschrieben:
lustig. sieht genau so aus wie der andere.
https://www.mm-now.com/
was will uns der künstler damit sagen  |
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