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 Dietz-Grube
Networker


Alter: 41
Anmeldungsdatum: 09.10.2004
Beiträge: 613
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BeitragVerfasst am: 8/2/2005, 18:49  Titel:  Warum werden.... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Firmen aufgenommen deren Impressum nicht korrekt und/oder unvollständig.
Diejenigen die hier Firmen vorschlagen sollten auch auf solche "Kleinigkeiten" achten.

@Admin.... wenn solche Fälle vorliegen würde ich persönlich diese nicht aufnehmen oder direkt ins Nirvana schicken...

Hoffe wir sind hierbei einer Meinung...

So long

Marcus Wink
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Ina Dietz-Grube
Wir liefern die Fakten zu Ihren Visionen
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 Herr Jundt
Freund


Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3959
Wohnort: Meckenheim

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BeitragVerfasst am: 8/2/2005, 20:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Marcus,

hast du was persönlich gegen FairPlayLtd? Damit jeder dein Postig versteht hier der Link http://www.mlm-infos.de/viewtopic.php?p=3881#3881

Wie du an dem Firmen Namen erkennen kannst handelt es sich dabei um keine deutsche Rechtsform, wo die Ihren Firmensitz haben weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus nicht in Deutschland und daher brauchen Sie sich an die deutschen Impressumregeln nicht zu halten.

PS: Schau mal auf www.Forum.net im Impressum nach, da findest du auch nicht alles.
_________________
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 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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BeitragVerfasst am: 8/2/2005, 20:50  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Marcus,

Zitat:
Firmen aufgenommen deren Impressum nicht korrekt und/oder unvollständig.
Diejenigen die hier Firmen vorschlagen sollten auch auf solche "Kleinigkeiten" achten.
wenn solche Fälle vorliegen würde ich persönlich diese nicht aufnehmen oder direkt ins Nirvana schicken


Das sehe ich nicht so, denn erstens können andere vor solchen meist unseriösen Netzwerken gewarnt werden oder eine Klärung der Sachen Seitens des Anbieters herbeiführen.

Ausserdem lassen sich solche Unternehmen immer noch in die dubiosen MLM's schieben Smile . Ich finde das schon OK so. Da hier im Forum auch durchaus kritische und kompetente Leute vertreten sind, stellt sich beim Anbieter eh bald Ernüchterung ein Twisted Evil

MfG Bierschlucker
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 marketender
Gast






BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 02:53  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Herr Jundt hat folgendes geschrieben:
Hallo Marcus,
...
Wie du an dem Firmen Namen erkennen kannst handelt es sich dabei um keine deutsche Rechtsform, wo die Ihren Firmensitz haben weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus nicht in Deutschland und daher brauchen Sie sich an die deutschen Impressumregeln nicht zu halten.


Tja, so kann man sich -wohl vom Betreiber auch so beabsichtigt- irren.

Eine ganz stinkeinfache Eingabe der URL bei:
http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois

ergibt- hier unkenntlich gemacht- folgendes

domain: fairplayltd.com
created: 19-Mar-2004
last-changed: 20-Nov-2004
registration-expiration: 19-Mar-2005

nserver: ns15.schlund.de
nserver: ns16.schlund.de

status: xxx
registrant-firstname: xxx
registrant-lastname: xxx
registrant-street1: xxx
registrant-pcode: xxx
registrant-city: Sinzheim
registrant-ccode: DE


Sieh an, sieh an, die vermeintlich LTD residiert in Deutschland, in der Stadt, die auch Lillia schon genannt hat.

Und nu?
Zitat:
...und daher brauchen Sie sich an die deutschen Impressumregeln nicht zu halten. ...
   Online
 Lillia



Alter: 89
Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 529
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BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 03:56  Titel:  Hier wird doch schon beim Impressum getürkt! Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ H. Jundt

Zitat:
aber ich gehe davon aus nicht in Deutschland und daher brauchen Sie sich an die deutschen Impressumregeln nicht zu halten.


Herr Jundt, deutsche Gerichte haben diesbezüglich bereits völlig anders entschieden.

Ein ausländischer Anbieter,
der sich mit seinem Angebot direkt an deutsche Kunden/Verbraucher wendet,
ist verpflichtet,
ein Impressum zu führen,
wie es § 6 TDG vorschreibt.

Selbst eine Ltd., die ihren Satz in Hongkong, Panama oder Absurdistan hat, ist demnach nicht davon befreit, sämtliche Kontaktdaten bekanntzugeben.

Insofern trifft zu, was Marcus bemängelt: Das Impressum, sowohl für den Sitz auf Nord-Zypern wie auch für die Zweigstelle in Sinzheim, ist unvollständig und abmahnfähig.

Ein neuer Fall für von Gravenreuth... Freiherr, übernehmen Sie! Laughing
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Nicole Bayer

Tobias Mühle

Franz Hollinger

Günter Achenbach
  
 Herr Jundt
Freund


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BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 04:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nun meine Frage zum Verständnis:

Das heißt wenn ich in Deutschland bei einem deutschem Provider eine Domain bestelle, bin ich automatisch dazu verpflichten die deutschen Impressum Gesetze zu benutzten, wenn ich es nicht mache, mache ich mich strafbar.

Dazu ein Beispiel um es noch mal deutlich zu machen:
Das heißt wenn ein Unternehmen aus Afghanistan bei uns Webspace mit Domain bucht, weil sie hier gute und sichere Provider Angebote vorfinden als in Afghanistan und es auf einen Gesellschafter registrieren der in Deutschland wohnt, dann müssen die in Afghanistan wo auch der Sitz des Unternehmens ist, trotzdem die deutschen Impressum Gesetze befolgen, nur weil die Domain auf jemanden registriert ist der in Deutschland wohnt?

Ich denke nicht, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

Nun zum Beispiel fairplayltd.com. Es mag ja sein das derjenige der die Domain registriert hat in D wohnt, aber ist das dann automatisch der Sitzt des Unternehmens? Der Vertrag wird ja nicht mit der Person in D geschlossen sondern mit der LTD wo auch immer ihr Sitzt sein mag.
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 Herr Jundt
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BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 04:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Lillia jetzt haben Sie meinen Beitrag schneller fertig geschrieben als ich.

Dann will ich Sie ja direkt als Moderator von Forum fragen, da Forum ja eine Vorbildfunktion darstellt das Impressum von Forum.net sieht so aus:
Zitat:

Goldman Morgenstern & Partners
Consulting LLC

575 Madison Avenue, 10th floor
New York, NY 10022-2511
USA


hier das § & TDG
Zitat:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über ...[ausgeschnitten da nicht relevant]

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


Da Forum sich mit der Werbung an deutsche Kunden/Verbraucher wendet müsste das Impressum ja auch anders aussehen. Ich würde jetzt
gern mehr wissen, das es ja auch mich und mein Forum betreffen kann. Ich hab nähmlich auch überlegt wie Forum die Haftung über eine Auslandsgeselschaft zu regeln und würde doch gern wissen wie das mit dem Impressumsrecht ist. Vielleicht fragen Sie dort nach. Danke
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 norbert
Z.Z. verboten
User gesperrt


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Beiträge: 4327
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BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 10:37  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Herr Jundt hat folgendes geschrieben:
Das heißt wenn ein Unternehmen aus Afghanistan bei uns Webspace mit Domain bucht, weil sie hier gute und sichere Provider Angebote vorfinden als in Afghanistan und es auf einen Gesellschafter registrieren der in Deutschland wohnt, dann müssen die in Afghanistan wo auch der Sitz des Unternehmens ist, trotzdem die deutschen Impressum Gesetze befolgen, nur weil die Domain auf jemanden registriert ist der in Deutschland wohnt?


Wenn es sich um eine .de-Domain handelt, schon, denn diese steht schon für ein deutsches Angebot. Ansonsten kommt es darauf an, wo das Unternehmen hauptsächlich arbeitet. Haben wir einen deutschen Betreiber, der in Deutschland arbeitet, nur das Unternehmen woanders registriert hat, kann es u. U. (Briefkastenfirma) ziemlichen Ärger mit den deutschen Behörden geben.

Im übrigen ist i. d. R. verantwortlich, wer im Impressum steht. Betreiber einer Domain muss nicht zwingend der Inhaber derselben sein. Bei Inhaben in D und Betreiber im Ausland kann es im Falle eines Rechtsverstosses allerdings zu Problemen kommen, denn auch der Inhaber trägt eine Mitverantwortung dafür, wem er seine Domain überlässt, erst recht, wenn diese im Inland genutzt wird. Hier greift man sich dann einfach den, der hier greifbar ist...
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BeitragVerfasst am: 9/2/2005, 11:24  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Herr Jundt
ich habe persönlich nichts gegen die Firma... mir kommen nur so einige Sachen nicht geheuer vor. Ich bin weiter auch noch der Meinung, dass das EU Gesetz eine Impressumspflicht regelt, somit auch für England... und so wie wir es erfahren haben bricht EU Gesetz das Landesgesetz...
bitte belehrt mich hier...

@ Bierschlucker
eine Firma nicht aufzunehmen ist auch ein Zeichen dieses als bedenklich eingestuft wird. Hierbei ist immer der Blickwinkel ausschlaggebend.
Es bestehen keine Erfahrungen mit der Firma und somit kann man auch nicht gegen Sie schießen... aus Erfahrung weiß ich, dass doch einige Webdesigner sich nicht über Impressumsvorschriften auskennen... traurig aber wahr.

@ Norbert
ich denke das du dich hier am besten auskennst... somit vertraue ich mal deiner Aussage.

und das sind die letzten Informationen die wir mal zu einem solchen Thema raus gezogen haben... könnten auch schon überholt sein!!!
Laut § 6 Ziff. 1 TDG ist die Angabe von Name und (Niederlassungs-) Anschrift des Diensteanbieters erforderlich. Es muss sich um eine zustellfähige Adresse handeln, das heißt, Postfachadressen reichen nicht aus. Bei juristischen Personen muss der Vertretungsberechtigte genannt werden. Das ist bei einer GmbH etwa der Geschäftsführer. Nach § 6 Ziff. 2 TDG müssen Angaben enthalten sein, die eine elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die E-Mail-Adresse, nach herrschender Meinung (und der Gesetzesbegründung) auch die Telefonnummer.

Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, sind nach § 6 Abs. 3 TDG Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, nach Ziff. 4 Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) und schließlich nach Ziff. 5 für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichtangaben bereitzustellen.

Die Diensteanbieter müssen die Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar halten. Das heißt, dass die Informationen optisch leicht wahrnehmbar sein müssen. Insbesondere dürfen sie nicht derart platziert werden, dass ein vorheriges Scrollen des Bildschirms erforderlich ist, um sie lesen zu können (Hoenike / Hülsdunk in MMR 2002, 415, 416).

Im Regelfall genügt eine Kennzeichnung als "Impressum" oder "Kontakt" bzw. ein entsprechend bezeichneter Link auf der Eingangsseite (Homepage), vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002 - 5 W 80/02. Sinnvoller ist es allerdings, jede einzelne Webseite mit einer entsprechenden Kennung oder einem Link zu versehen. Soweit der Inhaltsanbieter direkte Links (deep links) zu einzelnen Webseiten nicht durch spezielle Befehle im Quellcode ausgeschlossen hat, wird man eine Kennzeichnung auf jeder Seite zumindest im Sinne eines Querverweises auf das Impressum und von dort aus auf die weiterführenden Angaben verlangen müssen.

Als nicht ausreichend wird von der Rechtsprechung die Platzierung der Pflichtangaben in einer Rubrik "Backstage" angesehen (LG Hamburg, Urteil vom 26.8.2002 - 416 O 94/02, bestätigt durch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002 - 5 W 80/02). Hinzu kam in diesem Falle, dass auf der Website der Link zu dieser Rubrik erst sichtbar wurde, wenn der Nutzer bei einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixel nach rechts scrollte.

Dieses ist kein Angriff auf irgend eine Firma sondern eine allgemeine Frage unsererseits!


so long Marcus
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