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MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 578

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Steuern: So wehren Sie sich richtig, wenn Sie jemand beim Finanzamt verleumdet
Hat der Informant die Unwahrheit gesagt, sollten Sie das Finanzamt zur
Nennung des Namens auffordern. Das Amt muss dann eine "sachgerechte
Ermessensentscheidung" treffen, ob es den Informantenschutz aufhebt.
Das wird es aber allenfalls tun, wenn Sie Opfer einer Verleumdung
geworden sind.
Denn: Der Informantenschutz hat ein höheres Gewicht als das
Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof
entschieden und damit seine bisherige Ansicht bekräftigt (Az. V B
163/05). Keine Chance auf Auskunft haben Sie, wenn die Anschuldigung
berechtigt war und Sie zahlen müssen.
Wollen Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren, ist hierfür der
Bundesfinanzhof zuständig. Verweigert Ihnen das Finanzamt
Akteneinsicht, müssten Sie beim BFH Beschwerde einlegen. |
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Petra Henning

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2087
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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Hi
Toller Tipp werde den mal weiter reichen!
Weil jemanden im meinem Bekanntenkreis das betrifft!
LG
Petra |
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_________________ Fairness und Loyalität! Schreibfehler sind menschlich und gehören zu mir!
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Petra Henning

Alter: 47
Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2087
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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Hi
Soll mich im Namen meiner Bekannten noch mal Bedanken,dieser Beitrag hat Ihr sehr geholfen!
LG
Petra |
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_________________ Fairness und Loyalität! Schreibfehler sind menschlich und gehören zu mir!
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