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Sylvia Dorner
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 478

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Was soll ich von diesem Paragraphen halten, der mir als Argument gegen MLM entgegengehalten wurde? Mir fehlen die Gegenargumente.
"§ 16 Strafbare Werbung
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Gruß
chiqueria |
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Gudrun Schrank

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 3416
Wohnort: Neuss

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chiqueria hat folgendes geschrieben: Was soll ich von diesem Paragraphen halten, der mir als Argument gegen MLM entgegengehalten wurde? Mir fehlen die Gegenargumente.
"§ 16 Strafbare Werbung
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Ausschlag gebende Wort dürfte "Verbraucher" sein.
An diese verkaufst Du Deine Ware ohne irgendwelche Geld werten Versprechnungen.
Eingetragene VPs sind keine Verbraucher mehr, sondern (Wieder-)Verkäufer.
Gudrun. |
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_________________ Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm) |
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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@ chiqueria
Strafbar ist es dann, wenn man VERBRAUCHER wirbt, die etwas kaufen sollen, was sie womöglich nicht einmal wirklich brauchen, nur um dadurch daran mitverdienen zu können, dass Andere einkaufen, was sie vielleicht auch nicht brauchen und wieder weitere Verbraucher mit der Aussicht auf Gewinn werben...
Das ist DESHALB unlauterer WETTBEWERB, weil sich so ein Anbieter einen WETTBEWERBSVORTEIL verschafft, indem er seinen Kunden (Verbrauchern) Gewinn verspricht, dafür, dass sie kaufen und weitere Verbraucher damit werben. Das ist eine Art Schneeballsystem.
Dieser Text vollführt eine saubere TRENNUNG zwischen Verbrauchern und Händlern. Strafbar ist die progressive Werbung von VERBRAUCHERN, deshalb werden die auch ausdrücklich genannt.
Werden HÄNDLER geworben (die ja keine Verbraucher sind, sondern Unternehmer), greift dieses Gesetz nicht. Händler kaufen ja nicht für den Eigenverbrauch, sondern verkaufen ihre Waren weiter, und zwar wieder an VERBRAUCHER, die jedoch NICHT an irgendwelchen Umsätzen oder Gewinnen beteiligt werden.
Werden Verbraucher an Umsätzen beteiligt, sind diese "Provisionen" bereits im Preis der Ware enthalten. So wird also ein Teil dessen, was diese Verbraucher einzahlen, auf früher eingestiegene Verbraucher UMVERTEILR. Verdienst ist bei solchen Systemen NUR möglich, wenn man mehrere weitere Teilnehmer wirbt. Das schaffen die meisten Teilnehmer nicht, so zahlen sehr viele einfach nur drauf.
Der § 16 Abs. 2 UWG zieht hier einfach eine Grenze und sorgt für eine saubere Trennung zwischen reinem Verbraucher und gewerblichem Händler/Vermittler.
Zu Schneeballsystemen:
http://mlm-network.biz/content/schneeballsystem.htm
Bitte auf dieser Seite auf den Link zur Verbraucherzentrale Berlin achten, wo man einen sehr empfehlenswerten Flyer herunterladen kann (PDF).
Diesen Flyer kann ich Dir nur SEHR empfehlen, denn mit seiner Hilfe (alle wichtigen Argumente sind drin) kannst Du Deinen Interessenten genau die Unterschiede zwischen illegalen Schneeballsystemen und legalem Network Marketing erklären, und zwar aus einer seriösen Quelle (VBZ). |
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Sylvia Dorner
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 478

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Gudrun Schrank hat folgendes geschrieben: Das Ausschlag gebende Wort dürfte "Verbraucher" sein.
Die Trennung zwischen Verbraucher und VP hatte ich bereits erkannt, aber wie sieht es denn mit den Selbstverbrauchernetworks aus, in denen die VP (sind ja dann auch keine VP) nur Verbraucher sind, z.B. wenn Produkte zum VK (noch) nicht zugelassen sind und wo trotzdem eine Partner-Struktur aufgebaut wird?
Gruß
chiqueria |
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Sylvia Dorner
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 478

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norbert hat folgendes geschrieben:
Der § 16 Abs. 2 UWG zieht hier einfach eine Grenze und sorgt für eine saubere Trennung zwischen reinem Verbraucher und gewerblichem Händler/Vermittler.
Zu Schneeballsystemen:
http://mlm-network.biz/content/schneeballsystem.htm
Bitte auf dieser Seite auf den Link zur Verbraucherzentrale Berlin achten, wo man einen sehr empfehlenswerten Flyer herunterladen kann (PDF).
Diesen Flyer kann ich Dir nur SEHR empfehlen, denn mit seiner Hilfe (alle wichtigen Argumente sind drin) kannst Du Deinen Interessenten genau die Unterschiede zwischen illegalen Schneeballsystemen und legalem Network Marketing erklären, und zwar aus einer seriösen Quelle (VBZ).
Danke, Norbert, für die umfangreiche Zusammenfassung. Obwohl mir die Thematik selber ziemlich klar ist, weil ich die abwägende Diskussion für mich persönlich schon lange abgeschlossen habe, fällt es mir immer wieder schwer, treffsichere Gegenargumente zu finden, wenn Laien z.T. mit selektiven Biertischparolen gegen die komplexe Thematik MLM herziehen.
Gruß
chiqueria |
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Uservorstellung
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norbert
User gesperrt
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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chiqueria hat folgendes geschrieben: wie sieht es denn mit den Selbstverbrauchernetworks aus, in denen die VP (sind ja dann auch keine VP) nur Verbraucher sind, z.B. wenn Produkte zum VK (noch) nicht zugelassen sind und wo trotzdem eine Partner-Struktur aufgebaut wird?
Hmmm... gute Frage... stell die nächste...
Die Grenzen sind oft fliessend. Manche Systeme werden oft erst nach Jahren als "progressive Kundenwerbung" erkannt. Oft kommt es auch darauf an, wie die VPs werben, was diese für Werbeaussagen benutzen.
Die Networks selbst werben ja nicht in Deutschland, nur die VPs. Ein Unternehmen aus Übersee braucht sich um deutsche Gesetze kaum zu scheren.
Bei NOCH nicht zugelassenen Produkten, die später aber vertrieben und beworben werden dürfen, kann man sicher schon eine Struktur aufbauen. Ob es letztendlich aber wirklich zulässig ist, hier schon am Eigenbedarf zu verdienen bzw. damit zu werben, kann man nur im Einzelfall klären.
Ich persönlich arbeite nicht mehr mit reinen Verbrauchernetzwerken, da dieser Punkt nie wirklich geklärt werden konnte. Bin deshalb mal aus einem ausgestiegen, weil mir niemand diese Frage zufriedenstellend beantworten konnte oder wollte. Da bei Verbrauchernetzwerken die Fluktuation besonders hoch ist, zahlen dort eh die meisten nur drauf. Hier schliesse ich mich der Empfehlung der Verbraucherzentralen (Flyer) an.
Wirklich befriedigend kann ich Dir also leider nicht antworten, habe selbst leider auch nie wirklich befriedigende Antworten auf diese Problematik erhalten. |
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